Teile von Strobl zum Europaschutzgebiet erklärt  

erstellt am
30. 06. 06

Salzburg (lk) - Im am 30.06. kundgemachten Landesgesetzblatt (Nr. 54. Jahrgang 2006) wird das Gebiet vom Gipfel des Osterhornes bis zur Verlandungszone der Wildbachsperre südöstlich des Zusammenflusses von Wetzsteingraben und Karlgraben in der Gemeinde Strobl zum Europaschutzgebiet erklärt. Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitats-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu schützenden Lebensräume (alpine Fließgewässer mit krautiger Ufervegetation, Buschvegetation mit Pinus mugo, alpine Kalkrasen, Kalk- und Kalkschieferschutthalden der alpinen Stufe, Kalkfelsen mit Felsspaltvegetation, mitteleuropäischer subalpiner Bauchenwald mit Ahorn, Schlucht- und Hangmischwälder) und nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu schützenden Tier- und Pflanzenarten (Alpenbockkäfer, Grünes Gabelzahnmoos).

Geändert wird die Zeller-See-Landschaftsschutzverordnung. Dies wird in der Nr. 55 des Landesgesetzblattes, Jahrgang 2006, verlautbart.

Die Nummern 54 bis 56 des Landesgesetzblattes, Jahrgang 2006, werden im Internet auf der Landeshomepage unter http://www.salzburg.gv.at kundgemacht. Unter http://www.salzburg.gv.at/news-abo kann man kostenlos einen Newsletter abonnieren, der über neu kundgemachte Landesgesetzblätter informiert.
     
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