Strukturplan Gesundheit ist beschlossen  

erstellt am
29. 06. 06

Wien (bgf) - "In einem sehr konstruktiven Prozess aller Teilnehmer konnte in der am 28.06. stattgefundenen Bundesgesundheitskommission der Österreichische Strukturplan Gesundheit beschlossen werden", sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat nach Abschluss der Verhandlungen. "Der ÖSG ist damit der zweite große Schritt einer umfassenden Strukturreform, die mit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) begonnen hat." Er bilde die Grundlage für die Leistungsangebotsplanung in den 32 Gesundheitsregionen und sichert damit die Ausrichtung für den Behandlungsbedarf im Jahr 2010. "Der ÖSG leitet einen grundlegenden Paradigmenwechsel ein und ist ein wichtiger Meilenstein der Gesundheitsreform. Erstmals erfolgt eine gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung der gesamten Gesundheitsversorgung von Bund, Ländern, Sozialversicherung. Teure und unnötige Doppelgleisigkeiten werden dadurch endlich aufgelöst."

Den von Seiten der Bundesländer sowie der Sozialversicherung vorgebrachten Forderungen hinsichtlich der Überarbeitung des ÖSG sei vollständig Rechnung getragen worden. "Dank der konstruktiven Mitarbeit aller Vertreter/innen und einem engen Schulterschluss mit der Landeshauptfrau Gabi Burgstaller konnte die optimale Versorgung für alle Österreicher/innen gesichert werden - egal wo sie wohnen und wo sie behandelt werden." Auch in geographisch entlegenen Regionen sei künftig garantiert, dass Frauen ihre Kinder qualitätsgesichert zur Welt bringen können. Außerdem sichert der ÖSG eine wohnortnahe, qualitätsbasierte Behandlung und Betreuung für Kinder und Jugendliche, während im Bereich der Onkologie die interdisziplinäre Behandlung und Zusammenarbeit als Grundsätze verankert und bestärkt werden. Weiters erfolgte eine Definition der medizinischen Leistungen der Grundversorgung - insbesondere im Bereich der Chirurgie, Inneren Medizin und Gynäkologie/Geburtshilfe.

Die beschlossene 15a-Vereinbarung und damit auch die Qualitätskriterien des ÖSG gelten künftig für das gesamte österreichische Gesundheitswesen d.h. für alle (auch private) Krankenanstalten. Seitens des Fachverbandes der privaten Krankenanstalten gab es ein klares Bekenntnis zu qualitätsbasierter Leistungserbringung und die Bereitschaft zum gemeinsamen, aktiven Mitgestalten. Damit sind auch die Details für eine verbindliche Umsetzung der 1.631 Strukturqualitätskriterien für private Krankenanstalten gemäß den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen gesichert, so die Gesundheitsministerin abschließend.
     
zurück