Justizministerin unterzeichnet EU-Übereinkommen mit Norwegen und Island
Wien (bmj) - Justizministerin Gastinger unterzeichnete am 28.06. als Ratspräsidentin ein justizielles
Übereinkommen betreffend das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Norwegen sowie
Island.
Den für die Zusammenarbeit auf Ermittlungs- und Auslieferungsebene enorm wichtigen Vertrag unterzeichneten
neben Gastinger für die Europäische Union Justizminister Knut Storberget für Norwegen sowie Botschafter
Sveinn Björnsson für Island.
Dem österreichischen Vorsitz unter Federführung Gastingers ist es gelungen, die strittigen Fragen zur
Einhaltung der Fristen bei Ergreifung eines Rechtsmittels und die Entscheidung über die Vollstreckung eines
Haftbefehls zu klären. Dies bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt zur effizienten Kriminalitätsbekämpfung.
Am Rat für Justiz und Inneres im April hat Gastinger bereits eine allgemeinen Ausrichtung erreichen können,
die von allen EU-Staaten wie auch von Norwegen und Island mitgetragen wurde.
Bundesministerin Gastinger begrüßt das Abkommen und die geschaffene Möglichkeit der weitestgehenden
Anwendung der Bestimmungen des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl im Verhältnis
zu Norwegen und Island. |