EUDIN von der Europäischen Kommission als Best Practice Beispiel ausgezeichnet
Wien (bmlfuw) - „Mit dem EUDIN-Projekt zeigen wir wie Bürokratieabbau im Umweltrecht funktionieren
kann, gleichzeitig eine Erleichterung für die Wirtschaft realisiert wird und das unter Beibehaltung unserer
höchsten Umweltstandards. Ich freue mich über die Anerkennung aus Brüssel für unsere Innovation
zur Verwaltungsvereinfachung“, sagte Umweltminister Josef Pröll zur Auszeichnung des österreichischen
Projektes als europäisches Best Practice Beispiel im Bereich Verwaltungsvereinfachung durch die Europäische
Kommission.
Das EUDIN-Projekt des Lebensministeriums (European Data Interchange for Waste Notifications Systems = Elektronisches
Notifizierungssystem) bringt den Unternehmen den Vorteil, dass sie zukünftig nur noch ihre nationale Behörde
als Ansprechpartner benötigen. Der Versand von Formularen per Fax an ausländische Behörden ist nicht
mehr nötig und sämtliche Informationen zu Abfalltransporten können – in Österreich bereits
im Jahr 2007 –elektronisch übermittelt werden. Für die Behörden stellt EUDIN eine deutliche Aufwandsreduktion
bei der Abwicklung der rund 100.000 Abfalltransportmeldungen pro Jahr dar.
Bei EUDIN handelt es sich um eine Initiative des Lebensministeriums zum elektronischen Datenmanagement in der Umwelt-
und Abfallwirtschaft („EDM“). Hierbei erfolgt die elektronische Abwicklung der erforderlichen Melde- und Informationspflichten
im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Transport von Abfällen. Die von Österreich gemeinsam
mit Belgien, den Niederlanden und Deutschland entwickelte Initiative setzt dabei auf den elektronischen Versand
von standardisierten Nachrichten (vergleichbar mit der internationalen Kommunikation am Bankensektor). Alle am
Abfalltransport beteiligten Behörden der Export-, Transit- und Importländer bedienen sich dazu einer
zentrale Kommunikationsplattform („message broker“).
Vereinfachung des Umweltrechts
Im Zuge der Umsetzung der „Lissabon-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze“ haben sich die
Mitgliedstaaten verpflichtet nationale Vereinfachungsprogramme zu entwickeln. Mit diesen soll der Verwaltungsaufwand
für die Industrie und insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe durch eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften
verringert werden. |