Innsbruck (lk) - Der Naturschutzfonds des Landes Tirol wurde 1990 zur Förderung und Erhaltung der
Natur in Tirol ins Leben gerufen. „Anzahl und Komplexität der Förder-Ansuchen steigen. Daher brauchen
wir neue Richtlinien, welche die Vergabe der Gelder und den Ablauf transparenter machen“, erklärt die für
den Fonds zuständige Landesrätin Anna Hosp.
„In die Erarbeitung der neuen Richtlinien wurden auch der Naturschutz-Beirat, Amtssachverständige sowie die
Landes-Umweltanwaltschaft eingebunden“, erklärt Dr. Kurt Kapeller, Vorstand der Abteilung Umwelt. „Mit der
neuen Richtlinie wurde ein Meilenstein in der Anwendung von Förderfonds im Umweltschutzbereich gesetzt“, freut
sich Landesumweltanwalt DI Siegbert Riccabona.
Die wesentlichen Neuerungen der Naturschutzfonds-Richtlinie
- Zur Gewährung von Förderungen berät künftig ein Gremium bestehend aus einem/einer Verwaltungsjuristen/-juristin,
einem/einer Amtssachverständigen für Naturkunde sowie einem/einer Amtssachverständigen einer Bezirks-Hauptmannschaft.
Bei Fördersummen über 50.000,- Euro werden zwei weitere Berater hinzugezogen.
- Bei Maßnahmen zur Arterhaltung ist der Grad der Bedrohung ausschlaggebend
- Gefördert wird gemäß Schutzgebiets-Typen
- Die Bezirkshauptmannschaften werden verstärkt eingebunden
- Ein neues Bewertungs-Schema wird eingeführt
- Die Vergabe von Förderungen wird transparenter und nachvollziehbarer
- Nach Erlassung der Richtlinie gibt es neue Formulare für Förder-Werber
- Der Naturschutz-Fonds erhält ein Logo für den Auftritt nach außen
Die letzte Richtlinie für die Vergabe der Förderungen aus dem Fonds stammt aus dem Jahr 1993.
Im Vorjahr wurden beim Naturschutz-Fonds Projekte mit einem Volumen von 1,77 Mio. Euro eingereicht, Förderungen
im Umfang von 993.000,- Euro konnten vergeben werden.
Geförderte Großprojekte mit längerer Laufzeit sind etwa: „Lech-Life“, „Stamser Eichenwald“, „Infozentrum
Kaunergrat“, „Infozentrum Hinterriss“, „Moor-Renaturierung Hüttelmoos, Going“....
Förderungs-Bereiche des Naturschutz-Fonds
Der Naturschutz-Fonds unterstützt Projekte wie die Erhaltung und Pflege von Biotopen und Mooren, Maßnahmen
zur Erhaltung und Pflege des Erholungswertes, der Vielfalt, Schönheit sowie des Arten-Reichtums der Natur.
Gefördert werden zudem: Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, Forschungs-Arbeiten, Öffentlichkeitsarbeit
im Bereich des Naturschutzes, Erhalt und Pflege von Naturdenkmälern, Wiederherstellung (Erhaltung, Schaffung)
ökologisch bedeutender Lebensräume, Sanierung typischer Landschaftsräume aber auch äußere
Erscheinungs-Bilder wie Schindeldächer oder Holzzäune nach historischem Vorbild.
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