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Finanzmarktaufsicht |
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erstellt am
07. 07. 06
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Drastische Erhöhung der Strafen bei Verletzung der Redepflicht durch Bankprüfer
Finanzminister Grasser setzt Initiative zur Verschärfung und Qualitätsverbesserung
der gesetzlichen Grundlagen für die Wirtschaftsprüfer
Wien (bmf) - Auf Initiative von Bundesminister Karl-Heinz Grasser wurde am 05.07. im Finanzausschuss
ein Abänderungsantrag zum Finanzmarktaufsichtsgesetz und dem Bankwesengesetz eingebracht.
Dieses erste Maßnahmenpaket, welches durch das BMF in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern, der
FMA, der OeNB und dem Justiz- und Wirtschaftsministerium erstellt wurde, sieht eine wesentliche Verschärfung
der gesetzlichen Grundlagen für die Wirtschaftsprüfer vor und wurde in der 1. Lesung mit einfacher Mehrheit
angenommen. Damit soll gewährleistet sein, dass im Sinne eines raschen Handelns noch in dieser Legislaturperiode
diese Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen verabschiedet wird und bereits mit 1.1.2007 in Kraft
treten kann.
Das Maßnahmenpaket sieht folgende Änderungen vor:
- Verschärfung und Erweiterung der Redepflicht der Bankprüfer gegenüber der FMA. Damit soll die
FMA jederzeit im selben Umfang informiert werden wie der Aufsichtsrat und ein schnelleres Krisenmanagement ermöglicht
werden.
- Prüfberichte und Prüfpläne der internen Revision müssen nicht nur mehr den Organen der
Bank vorgelegt werden, sondern auch dem Bankprüfer.
- Die Ausschließungsgründe für Bankprüfer werden erweitert. Ausgeschlossen sind künftig
auch Bankprüfer mit ungenügenden Qualitätssicherungsmaßnahmen und solche, die ihre Redepflicht
verletzt haben.
- Das Recht der Finanzmarktaufsicht, die Bestellung eines Bankprüfers aus gesetzlich festgelegten Gründen
abzulehnen, wird wesentlich erweitert. Abgelehnte Prüfer dürfen bis zur endgültigen Entscheidung
keine Prüfungshandlungen vornehmen. Dies betrifft sowohl juristische als auch natürliche Personen.
- Die Erhöhung der Strafen bei Verletzung der Redepflicht seitens des Wirtschaftsprüfers wird mit nunmehr
50.000 € auf den höchsten Betrag angehoben, der nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs für Verwaltungsstrafen
möglich ist.
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Matznetter: Grasser-Pläne sind nur "Mini-Schritte"
Wien (sk) - Im Lichte des unglaublichen Versagens der Bankenaufsicht in der Causa BAWAG und der Causa
Hypo Alpe-Adria unter Finanzminister Grasser und nunmehr der FMA seien die angekündigten Maßnahmen für
die Bankprüfer "nichts als Mini-Schritte, die vom zuständigen Minister als großes Werk präsentiert
werden", stellte SPÖ-Budget- und Finanzsprecher Christoph Matznetter am 06.07. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst
fest. "Ich frage mich, wann Grasser endlich damit aufhört, ungelegte oder viel zu kleine Eier zu begackern,
und endlich Bereitschaft zum umfassenden Beheben der deutlich sichtbaren Schwächen in der Bankenaufsicht zeigt?",
so Matznetter.
Fast einhellig sei im gestrigen Finanzausschuss des Nationalrates festgestellt worden, dass die neuen Geldstrafen
für pflichtwidrig handelnde Wirtschaftsprüfer mit einer maximalen Höhe von 50.000 Euro "geradezu
lachhaft" seien, so Matznetter weiter. "Es fehlt ein umfassender Einstieg in eine wirkliche Rotation
der Abschlussprüfer. Und es fehlt eine umfassende Verantwortlichkeit der jeweils prüfenden Wirtschaftsprüfergesellschaft,
damit sich niemand mehr an einzelnen Angestellten abputzen kann.
"Vor allem aber fehlt eine umfassende Reform der Bankenaufsicht selbst, deren eklatantes Versagen wesentlich
dazu beigetragen hat, dass die Schäden bei BAWAG und Hypo Alpe-Adria weiter zugenommen haben. Es ist aber
auch kein Wunder, wenn die gesamte Aufsicht ausschließlich mit Grasser- und Schüssel Sekretären
(Pribil, Traumüller) besetzt ist", erklärte der SPÖ-Abgeordnete. Abschließend kündigte
Matznetter ein umfassendes Programm der SPÖ zur Verbesserung der Aufsichtsstrukturen an: "Wir werden
versuchen, in Übereinstimmung mit den anderen Parlamentsfraktionen eine entsprechende Mehrheit für die
nächste Gesetzgebungsperiode zu finden". |
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Hofer: FPÖ will mehr Kompetenzen für Finanzmarktaufsicht
Bankenprüfergruppe soll Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ablösen
Wien (fpd) - Aufgrund der jüngsten Ereignisse rund um Spekulationsverluste bei österreichischen
Banken und der daraus resultierenden Beeinträchtigung des Rufs des Finanzplatzes Österreich fordert die
FPÖ eine Ausweitung der Kompetenzen und Durchgriffsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsicht. Die Wahrung
des finanziellen Gleichgewichts im volkswirtschaftlich enorm wichtigen Bankensektor, so FPÖ-Vizebundesparteiobmann
Norbert Hofer, muß im nationalen Interesse auch unter den Bedingungen der Gewinnmaximierung gewährleistet
sein.
Norbert Hofer: "Für aufgrund von unerlaubter Fehlspekulation oder des Ausnutzens von Informationsvorteilen
verursachte Vermögensschäden ist die persönliche Haftung der Täter als auch der Strafrahmen
deutlich auszuweiten. Auch die Überwachungsmöglichkeiten der Kontrollorgane sind deutlich zu verbessern,
wobei wesentliches Augenmerk auf der Sanktionierung allfälliger Nichtbefolgung getroffener Feststellungen
liegen muß. Eine Berücksichtigung dieser Sachverhalte in einem zu schaffenden Unternehmensstrafgesetz
ist wünschenswert."
Die FPÖ fordert außerdem, daß die bankaufsichtsrechtliche Prüfung von Finanzgeschäften
der Geschäftsbanken von der aufzustockenden Bankenprüfergruppe der Finanzmarktaufsicht zu bewerkstelligen
sei und nicht mehr wie bisher auf an künftigen Geschäftsbeziehungen zu Kunden interessierten und daher
leicht beeinflußbaren Wirtschaftsprüfergesellschaften.
Hofer: "Für derartige Interessensvermengungen sind der Bankensektor und der Ruf des Finanzplatzes Österreich
zu bedeutend. Der Vorschlag der Grünen, bei Bankprüfern ein Rotationsprinzip einzuführen, ist sicher
gut gemeint, aber nicht zielführend. Niemand kann davon ausgehen, daß ein neuer Prüfer die letzten
fünf Jahre rückwirkend einer weiteren Prüfung im Detail unterzieht." |
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Kogler: Fundamentale Verbesserung bei Bankenaufsicht nötig
Wien (grüne) - Die Grünen wollen angesichts der jüngsten Bankenskandale um die BAWAG
P.S.K. und die Hypo-Alpe-Adria-Bank eine fundamentale Verbesserung der Bankenaufsicht. Zentraler Punkt ist die
Einführung einer externen Rotation der Bankprüfer, sagte Budget- und Finanzsprecher Werner Kogler am
06.07. bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Grünen wollen nächste Woche im Parlament einen Entschließungsantrag
dazu einbringen.
Den Vergleich des BAWAG-Skandals mit einem Bankraub, der auch nicht von der Polizei verhindert werden könne,
lässt Kogler nicht gelten. "Wozu haben wir eine Polizei, wenn dann wenn Alarm geschlagen wird noch immer
nichts passiert", verweist er erneut auf den BAWAG-Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vom Jahr
2001. Jetzt, fünf Jahre später, werde nur mehr über das damalige Unterlassen von Aktionen gestritten.
Um künftig Unabhängigkeit der Bankprüfer von den auftraggebenden Banken zu erlangen und objektive
Berichte gegenüber der Finanzmarktaufsicht zu erhalten, sollten die BankprüferInnen mindestens alle fünf
Jahre extern rotieren müssen. Konkret sollte also ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen nicht länger
als fünf Jahre eine Bank prüfen können. Beim derzeitigen Zustand bestehe die Gefahr, dass sich die
BankprüferInnen zu "angepasst" gegenüber der Bank verhalten, durch externe Rotation würde
der Anreiz, Fehler und Versäumnisse aufzudecken, größer. Weiters sei auch der Strafrahmen bei Verletzung
der Berichtspflicht der BankprüferInnen zu erhöhen, derzeit liege er bei 25.000 Euro. Die Berichtspflicht
der BankprüferInnen sei so zu verschärfen, dass diese auch über wesentliche Verschärfungen
der Risikolage oder Zweifel an der Richtigkeit von Unterlagen die Finanzmarktaufsicht informieren müssten.
Auch bei der internen Revision in den Banken soll es Änderungen geben. So fordert Kogler eine Berichtspflicht
gegenüber dem gesamten Aufsichtsrat und gegenüber den BankprüferInnen. Weiters solle die Finanzmarktaufsicht
(FMA) das gesetzeskonforme Funktionieren der internen Revision regelmäßig überprüfen. Für
die Aufsichtsräte urgiert Kogler einen "fit and proper"-Test, da bei den jüngsten Bankenskandalen
einige Aufsichtsräte offenbar "überfordert" gewesen seien und die Hinweise auf Missstände
nicht erkannt hätten.
Eine Aufstockung der PrüferInnen der Finanzmarktaufsicht (FMA), wie von dieser gefordert, wird von den Grünen
unterstützt. Dadurch sollte die Rolle als Bankenaufsicht auch bei Follow-Up Prüfungen und der Untersuchung
von Stiftungskonstruktionen im Umfeld der Banken effektiv ausgeübt werden können. Undurchsichtige Stiftungskonstruktionen,
vergleichbar mit "Schwarzen Löchern", gebe es auch bei anderen Banken. Auch bei der Ostexpansion
vieler Banken seien die Marktrisiken wesentlich höher als in Österreich.
Bei den StaatskommissärInnen ortet Kogler besonderen Reformbedarf: Es gehe nicht an, dass "jedem, der
im Kabinett oder Sekretariat von Grasser war, ein Staatskommissärposten angetragen wird". Derzeit seien
alleine vier Personen aus Finanzminister Karl-Heinz Grassers Kabinett als Staatskommissäre tätig, nämlich
Christine Billinger, Hans-Georg Kramer, Manfred Lepuschitz sowie Roswitha Reis (als Stellvertreterin). Besonders
kurios sei der Fall von Grassers Sprecher Lepuschitz, dem ehemaligen Pressesprecher von Swarovski, der nun Staatskommissar
bei der Meinl Bank sei. Reis sei zur Zeit Sekretärin von Grasser und nebenbei Staatskommissär-Stellvertreterin.
Sollte es tatsächlich zu wenig qualifizierte Personen geben, so müssten die Staatskommissäre auf
größere Banken beschränkt werden. Die "klassische Freunderlwirtschaft a la Grasser" sei
aber sofort abzustellen, fordert Kogler. "Die ÖVP macht sich hier zum Handlanger der Banken", kritisierte
Kogler das bisherige "Versagen" der Regierungspartei. Auch Justizministerin Karin Gastinger (B) sei "zu
zögerlich". (apa) |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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