Aufgabe ist die Sicherung hoher Standards bei der Überprüfung von Unternehmens- Jahresabschlüssen
- Kapitalmarktbeauftragter Dr. Schenz zum Vorsitzenden gewählt -
Wien (bmwa) - Die von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein im Juni 2006 bestellten,
ehrenamtlich tätigen sechs Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder der Qualitätskontrollbehörde sind
am 3.Juli 2006 zur Konstituierung dieser neuen Behörde im Wirtschaftsministerium zusammen getroffen. Der Kapitalmarktbeauftragte
der Bundesregierung Dr. Richard Schenz wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.
Die Qualitätskontrollbehörde hat für die Einhaltung hoher Prüfungsstandards bei Abschlussprüfungen
nach österreichischem Recht zu sorgen. Alle, die in Österreich Jahresabschlüsse von Unternehmen
prüfen, müssen in Zukunft über eine Bescheinigung verfügen, dass im Prüfungsbetrieb die
erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden. Diese Bescheinigung gilt befristet für drei oder
sechs Jahre, je nach Art der geprüften Unternehmen. Sie wird auf Antrag in erster Instanz von einem Arbeitsausschuss
ausgestellt, sofern ein positiver Prüfbericht eines behördlich bestellten Qualitätsprüfers
vorliegt.
Die Qualitätskontrollbehörde ist Berufungsinstanz über Entscheidungen der ersten Instanz. Sie führt
ein öffentliches elektronisches Register aller in Österreich tätigen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften,
die über eine Bescheinigung verfügen. Sie veröffentlicht auch jedes Jahr einen Bericht über
das Funktionieren des Qualitätssicherungssystems in Österreich.
Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Qualitätskontrollbehörde ist das vom Nationalrat
im Juli 2005 beschlossene Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, mit dem Österreich die Richtlinie
2006/43/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2006 über Abschlussprüfungen von
Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt hat. |