Stadler: "Vorverlegung würde Tür und Tor für Anfechtungen öffnen"
St. Pölten (mss) - Eine Vorverlegung der Gemeinderatswahl St. Pölten vom 8 . Oktober 2006
auf den Termin der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 erscheint aus Sicht der Juristen nahezu unmöglich.
Für den vorgeschriebenen Fristenlauf kam die Entscheidung der Regierung 14 Tage zu spät. Bürgermeister
Mag. Matthias Stadler: "Durch das Zögern des Bundes ist das jetzt eingetreten, was wir befürchtet
haben. Zwei Wahlen im Abstand von einer Woche."
"Wir können in St. Pölten nicht zurück. Das laufende Wahlverfahren ist bereits weit fortgeschritten",
betont St. Pöltens Bürgermeister. "Die Kundmachungen über die Auflegung der Wählerverzeichnisse
hängen schon in 10.000 Häuser und auf allen Amtstafeln. Neue Termine würden heillose Verwirrung
stiften. Außerdem hat das Wahlamt tausende Briefe mit der Auflistung der Wahllokale und Wahlsprengel längst
verschickt."
St. Pöltens Bürgermeister und verweist auf ein weiteres wichtiges Argument: "Eine Verlegung unsererseits
würde den Stichtag für den Fristenlauf verändern und könnte nach bestehender Gemeindewahlordnung
als Gesetzesbruch ausgelegt werden. Dies würde Wahlanfechtungen von Haus aus Tür und Tor öffnen."
"Außerdem," zeigt Mag. Matthias Stadler auf, "hätte eine Verlegung viele Folgen für
die Wahlberechtigten. So verlieren eine Reihe von jungen Wählern durch die Vorverlegung ihr Wahlrecht und
auch die Zweitwohnsitzer wären ausgeschlossen".
St. Pöltens Bürgermeister sieht in dem aktuellen Beispiel einen Handlungsbedarf für einen einheitlichen
Fristenlauf für Wahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Stadler:
"Wir haben uns immer einen einheitlichen Termin bei der Wahlen auch aus Kostengründen gewünscht,
der Bund hat 14 Tage zu spät reagiert. Am 1. Oktober geht es um Bundespolitik, am 8. Oktober ausschließlich
um St. Pölten". |