Erhaltung des kulturellen Erbes
Innsbruck (lk) - „Ich lasse mir nicht, eine Einrichtung kaputt machen, die sich sozialen Belangen und
der Erhaltung des kulturellen Erbes verschrieben hat. Die Landesgedächtnisstiftung ist zudem auch eine wichtige
Einrichtung zur Förderung der Jugend.
Die fast durchwegs einstimmig gefällten Beschlüsse des Kuratoriums der Landesgedächtnis- stiftung
sind auch ein Zeichen der Solidarität des Landes mit den einzelnen Gemeinden, welche die Hälfte der jährlichen
Beiträge leisten“, erklärt Landeshauptmann Herwig van Staa am 12.07. und weist die Angriffe der Opposition
auf die Landesgedächtnisstiftung entschieden zurück.
„Entgegen des Eindrucks, den die Opposition zu erwecken versucht, verfolgt die Landesgedächtnisstiftung aktuelle
Förderungsschwerpunkte, die neben der Erhaltung des kulturellen Erbes auch Anliegen im sozialen Bereich der
Tiroler Jugend enthalten. Dies betrifft die Zuerkennung von Stipendien und teilweise unverzinsten Bildungsdarlehen
für SchülerInnen, Studierende und Graduierte sowie den Ankauf von Einweisungsrechten in Studentenheimen
in ganz Österreich, damit sozial bedürftige Studierende kostengünstig wohnen können“, beschreibt
LH van Staa die Schwerpunkte der Stiftung. „Damit unterstützt das Land Tirol tausende Jugendliche während
ihrer Ausbildung an Schulen und Universitäten!“
Die sozial orientierte Bildungsförderung belief sich in den Jahren September 1997 bis einschließlich
Juni 2006 auf mehr als 10,2 Millionen Euro. „Im Schuljahr 2004/05 kam beispielsweise 1335 Schülerinnen und
Schüler sowie Studierenden eine Unterstützung aus der Landesgedächtnisstiftung zu Gute“, berichtet
der Landeshauptmann. Für den Erwerb von Einweisungsrechten in Studentenheimen wurde in den Jahren 1996 bis
einschließlich 2005 ein Betrag in Höhe von rund 2 Millionen Euro bereitgestellt.
Der Schwerpunkt Denkmalpflege ist mehr als nur die Bewahrung des kulturellen Erbes – es handelt sich dabei vielmehr
auch um eine regional ausgewogene Wirtschaftsförderung - um eine Initialzündung zur Durchführung
von Projekten, die um ein Vielfaches von anderen Stellen, insbesondere von Privaten, getragen werden. In den Jahren
1996 bis einschließlich Dezember 2005 sind Subventionen in Höhe von insgesamt rund 19,4 Millionen Euro
beschlossen worden. „Damit wird der Erhalt von historisch wertvollen Gebäuden gefördert, wobei eine öffentliche
Nutzung zwingend vorgeschrieben ist und dadurch das allgemeine Interesse gewährleistet ist“, betont LH van
Staa. „Zudem ist die Instandhaltung von historischen Gebäuden wie Schlösser, Burgen oder Kirchen auch
für das Tourismusland Tirol von großer Bedeutung.“
Um die 150. Wiederkehr der Erhebung des Landes Tirol im Jahr 1809 für die Freiheit des Landes in Erinnerung
an die alte Landeseinheit würdig zu begehen und allen gefallenen und vermissten Landeskindern ein bleibendes
Gedächtnis zu errichten, hat der Tiroler Landtag in der Sitzung vom 11. September 1957 einstimmig das Gesetz
über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung zur Erinnerung an die Erhebung von 1809 beschlossen.
Dieses Gesetz wurde mit Beschluss des Tiroler Landtags vom 3. Oktober 2002 novelliert. Diese Novelle hat eine Erweiterung
der Förderungsschwerpunkte und eine Verlängerung der Dauer des Gesetzes zum Inhalt. Weiters wurde die
Beitragsgrundlage geändert. Dies hat zu einer Reduktion der Beiträge und somit zu einer Entlastung der
Gemeinden geführt. Die jährlichen Beiträge werden je zur Hälfte von allen Tiroler Gemeinden
und dem Land Tirol aufgebracht (im Jahre 2006 rund 3,2 Millionen Euro).
Zudem wurden die Stiftungsurkunde und der Stiftbrief neu gefasst sowie Vergaberichtlinien für die einzelnen
Förderungsschwerpunkte vom Kuratorium beschlossen. Der neu gefasste Stiftbrief hat unter anderem eine Reduktion
der Gremien und die Aufgaben der Organe der Stiftung klar geregelt. Seit dem Jahr 2003 werden auch die Personalkosten
und der Sachaufwand dem Land refundiert, sodass diese Kosten nicht mehr vom Land getragen werden müssen. |