Spartenobmann Welser: "Rücksicht nehmen auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
des Industriestandorts Österreich"
Wien (pwk) - „Die erreichte grundsätzliche Einigung über den österreichischen Beitrag
zur zweiten Phase des europäischen Emissionshandels trifft die österreichische Industrie sehr hart“,
zeigt sich Wolfgang Welser, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ, besorgt. Auch wenn eine Einigung
erzielt wurde, gelte es viele offene Detailfragen noch zu klären. „Ich erwarte, dass auch dabei auf die Erhaltung
der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Österreich Rücksicht genommen wird“, fordert Bundesspartenobmann
Welser ein. Und er skizziert die Herausforderungen: „Die bestehende hohe Effizienz der Anlagen und die in manchen
Branchen sehr hohen Anteile an technisch nicht beeinflussbarem Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) verlangen zur
Einhaltung der Vorgaben einen Kraftakt, der teilweise über die Grenze des derzeit technisch und wirtschaftlich
Darstellbaren hinaus geht.“
Bei den gegenwärtigen Marktpreisen für Zertifikate und aufgrund der Differenz zwischen Bedarf und Zuteilung
erwächst der Industrie eine jährliche Kostenbelastung von 40 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass in
allen Staaten der EU die Zuteilungen in der zweiten Phase des europäischen Emissionshandels im Vergleich zur
ersten Phase eingeschränkt werden. Leider ist aber damit zu rechnen, dass die Preise der Zertifikate steigen
werden. Rechnet man die Basis des bereits schon erreichten Preisniveaus ein, so ist eine Verdoppelung der genannten
jährlichen Belastung gewiss.
„Auch wenn die Industrie sich der Herausforderung stellen und damit ihre umweltpolitische Verantwortung wahrnehmen
wird, ist die Situation sehr schwierig“, so Welser. „Die genannten Endsummen für die Zuteilung lassen die
volle Problematik der technischen Grenzen, des notwendigen Wirtschaftswachstums, des internationalen Wettbewerbsdrucks
und der unterschiedlichen Branchenstrukturen nicht klar zutage treten. Insgesamt erwarte ich mir, dass mit der
politischen Einigung nun jedenfalls die standortpolitisch notwendige Rechsicherheit gegeben ist.“
Die Einigung sieht für die Industrie für den Zeitraum 2008 bis 2012 ein jährliches Emissionskontingent
von 24,2 Millionen Tonnen CO2 vor. Mit dieser Zuteilungsmenge sind umfangreiche Klimaschutzleistungen der Industrie
verbunden:
- Zunächst wird der CO2-Ausstoß jener Anlagen, die bereits in der ersten Phase des europäischen
Emissionshandels kontingentiert wurden, weiter. eingeschränkt. Dies wird die Industrie deswegen besonders
herausfordern, weil die mit diesen Anlagen erzeugte Warenproduktion gleichzeitig steigen wird
- Im Vergleich zur ersten Phase des Emissionshandels werden für die zweite Phase weitere Anlagen zusätzlich
in das Emissionshandelssystem aufgenommen. Auch diesen Anlagen wird nicht deren Bedarf zugeteilt, sondern Verringerungen
des CO2-Ausstoßes vorgegeben.
- Der Prozentsatz, um den die dem Emissionshandel unterliegende Anlagen ihren CO2-Ausstoß im Vergleich
zu ihrem Bedarf verringern müssen, wurde für die zweite Phase des europäischen Emissionshandels
verdoppelt.
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