Wien (bgf) - "Nach der Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage und intensiven Vorarbeiten gibt
es nun erstmals ein einheitliches Formular für Patientenverfügungen. Jeder Mensch hat damit die Möglichkeit,
möglichst unkompliziert Wünsche und Präferenzen für jene Zeit deutlich zu machen, in der er
selbst nicht mehr entscheiden kann", sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat am 28.07.
Das Patientenverfügungs-Formular wurde in enger Zusammenarbeit des Gesundheitsministeriums mit dem Justizministerium,
dem Dachverband Hospiz Österreich, den Patientenanwaltschaften, der Ärztekammer und weiteren Institutionen
erstellt. Nähere Informationen dazu sind unter www.bmgf.gv.at verfügbar.
Gleichzeitig hat der Dachverband Hospiz die Broschüre "Patientenverfügung" überarbeitet
und neu aufgelegt. Darin enthalten sind nun ausführliche Informationen und wichtige Tipps zur Errichtung einer
Patientenverfügung sowie das Formular mit einer Ausfüllhilfe und eine Informationskarte, die medizinisches
und Pflegepersonal auf das Bestehen einer Patientenverfügung hinweist.
"Ich empfehle allen, die eine beachtliche oder verbindliche Patientenverfügung errichten wollen, zuallererst
das Gespräch mit Angehörigen , bzw. Vertrauenspersonen zu suchen und sich ausführlich bei den Patientenanwaltschaften
oder dem Dachverband Hospiz Österreich beraten zu lassen", so Rauch-Kallat. Obwohl die ärztliche
Aufklärung nur bei der verbindlichen Patientenverfügung vorgeschrieben ist, sei es sehr ratsam auch bei
der Errichtung einer beachtlichen Patientenverfügung eine Ärztin/einen Arzt bei zu ziehen. Denn je mehr
eine beachtliche Patientenverfügung die Voraussetzungen einer verbindlichen erfülle umso relevanter sei
diese bei der Ermittlung des Patientenwillens.
Die neue "Broschüre Patientenverfügung" ist ab sofort beim Dachverband Hospiz Österreich
unter www.hospiz.at bzw. 01/803 98 68 erhältlich. Die Patientenanwaltschaft Niederösterreich arbeitet
ebenfalls gerade an einer umfangreichen Arbeitsmappe zur Erstellung von Patientenverfügungen, die neben dem
Formular unter anderem einen leicht verständlichen Ratgeber, einen Arbeitsbehelf und eine Hinweiskarte enthält.
Sie wird spätestens ab September 2006 bei der Patientenanwaltschaft Niederösterreich unter www.patientenanwalt.com
erhältlich sein. |