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Mitteilung der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten Informationen für AuslandsösterreicherInnen zur Stimmabgabe bei der Nationalratswahl 2006 1) Eintragung in die österreichische Wählerevidenz
Diese Eintragung ist jederzeit möglich und gilt maximal 10 Jahre, außer Sie haben inzwischen einen österreichischen Haupt-Wohnsitz angemeldet. Nach diesen 10 Jahren wird die Eintragung automatisch gelöscht, wobei Sie darüber möglicherweise nicht informiert werden / wurden. Wenn Sie an der kommenden Nationalratswahl teilnehmen wollen und keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, sollten Sie daher
Wie Sie Ihre Wählerevidenzgemeinde ermitteln, können Sie in den Spalten des "gelben" Formulars nach Punkt 4 sowie in den Punkten 5 und 6 der "Ausfüllanleitung" feststellen. Aus Zeitgründen wird eine direkte Antragstellung empfohlen, gemeinsam mit der Kopie Ihres Reisepasses und eines Nachweises Ihres ausländischen Hauptwohnsitzes: am besten per Fax oder E-Mail (oder Einschreibe-/Rückscheinbrief, ev. Express) an Ihre Wählerevidenzgemeinde. Adressen, Fax- und Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen aller österreichischer Gemeinden - sowie auch alle entsprechenden Formulare - finden Sie auf der Wahl- Informationswebsite des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - http://www.wahlinfo-bmaa.at - unter "Kontakte (Österreich)" bzw. über Ihr/e nächstgelegene/s österreichische/s Konsulat/Botschaft, welche/s Ihnen auch bei der Weiterleitung behilflich sein kann. Achtung: Ihr Antrag muss, damit Sie an der kommenden Nationalratswahl teilnehmen können, spätestens am 31. August 2006 - Ende des so genannten "Reklamationsverfahrens" (Einspruchs- und Berufungsverfahren im Rahmen des Einsichtszeitraums in das Wählerverzeichnis gem. § 25 NRWO) - von Ihrer Wählerevidenzgemeinde bearbeitet werden, dh am besten spätestens etwas davor einlangen ! 2) Beantragung der Wahlkarte Auch diesen Antrag können Sie bereits jetzt mittels Fax oder E-Mail (oder Brief) oder auch persönlich bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich stellen, was formlos oder mit beiliegendem "rosa" Formular geschehen kann. Dies ist auch gleichzeitig mit Ihrem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz möglich. Sie können Ihre Wahlkarte direkt an Ihre ausländische Post-Adresse oder an die / das nächstgelegene österreichische Botschaft / Berufs(general)konsulat zustellen lassen. ACHTUNG: Da die Bearbeitung Ihres Antrags und der Postweg für den Wahlkartenversand längere Zeit in Anspruch nehmen können, wird Ihnen eine baldige Beantragung empfohlen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Wahlkarte haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wählerevidenzgemeinde. 3) Stimmabgabe In Österreich können Sie mit Ihrer Wahlkarte nur am Wahltag und in einem Wahllokal Ihre Stimme abgeben! Wenn Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, jedoch keine Wahlkarte beantragt haben, können Sie dennoch am Wahltag auch ohne Wahlkarte in dieser Gemeinde in Österreich Ihre Stimme abgeben. Die Stimmabgabe im Ausland ist durch eine/n volljährige/n - dh über 18-jährige/n - österreichische/n StaatsbürgerIn mit gültigem österreichischen Reisepass zu bezeugen. Diese/r Zeuge/Zeugin kann auch mit Ihnen verwandt sein. Auch österreichische Botschaften und (General-)Konsulate können Ihre Stimmabgabe bestätigen und bieten dazu verlängerte Öffnungszeiten an (eine Übersicht wird auf der Wahl- Informationswebsite www.wahlinfo-bmaa.at veröffentlicht). Ebenso können mit österreichischen Notaren vergleichbare Personen bzw. nach dem Recht des Aufenthaltsstaates zur amtlichen Bestätigung berechtigte Einrichtungen Ihre Stimmabgabe bestätigen, was zumeist mit Gebühren verbunden ist. Ob dies in Ihrem Aufenthaltsland überhaupt möglich ist bzw. welche Institutionen dies sind, erfahren Sie bei Ihrem/r zuständigen Konsulat/Botschaft bzw. auf der Wahl-Informationswebsite des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Beachten Sie bitte genau alle Anweisungen auf der Wahlkarte. Füllen Sie und Ihr/e Zeuge/Zeugin nach Ihrer Stimmabgabe alle Spalten aus, da unvollständiges Ausfüllen oder Bezeugen leicht zur Nichtigkeit Ihrer Stimme führt, und kleben Sie die Wahlkarte fest zu. Schicken Sie die Wahlkarte auf dem schnellsten und sichersten Weg (z.B. mit Schnellpostdiensten, oder Express / Eingeschrieben/Rückschein) an die auf der Wahlkarte bereits aufgedruckte Adresse. Dies ist auch über österreichische (General-)Konsulate und Botschaften möglich, verlängert jedoch den Postweg. Achtung: Ihre Wahlkarte muss spätestens am Montag, 9. Oktober 2006 um 12.00 Uhr mittags (MESZ) bei der auf Ihrer Wahlkarte aufgedruckten Wahlbehörde eingelangt sein. GZ. BMaA-AT.4.15.13/0016-IV.3/2006 |
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