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Fahrplan zur Nationalratswahl |
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Wien (bmi) - Die kommende Nationalratswahl wird am 1. Oktober 2006 stattfinden. Dem Beschluss des Ministerrates
vom 25. Juli 2006 wurde heute im Hauptausschuss des Nationalrates die Zustimmung erteilt. Der Stichtag der Wahl, von dem aus sich verschiedene Fristen bestimmen, wurde mit 1. August 2006 festgesetzt. Jedenfalls ab dem Stichtag kann auch bei der Gemeinde, in der eine Wählerin/ein Wähler in der Wählerevidenz erfasst ist, eine Wahlkarte beantragt werden. Die Wahlkarte ermöglicht am Wahltag das Aufsuchender für Wahlkartenwähler bestimmten Wahllokale im ganzen Bundesgebiet, im Falle eines Auslandsaufenthaltes die Stimmabgabe aus dem Ausland. Der weitere Fahrplan der Nationalratswahl umfasst unter Anderem folgende wichtige Stationen: 22. August 2006: Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen (zwingend bei Gemeinden ohne Hauskundmachung) 25. August 2006: Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von einer Woche (zwingend bei über 10.000 Einwohnern, darunter optional). Ebenfalls am 25. August 2006 ist der letzte mögliche Zeitpunkt für wahlwerbende Gruppen, Landeswahlvorschlägen bei den Landeswahlbehörden einzubringen. Voraussetzung für eine bundesweite Kandidatur ist die Vorlage von Landeswahlvorschlägen in allen Bundesländern; bundesweit insgesamt 2.600 Unterstützungserklärungen müssen vorliegen, aufgegliedert in folgendem Ausmaß: Burgenland 100, Kärnten 200, Niederösterreich 500, Oberösterreich 400, Salzburg 200, Vorarlberg 100, Steiermark 400, Tirol 200, Wien 500. Alternativ kann ein Landeswahlvorschlag auch von drei Nationalratsabgeordneten unterstützt werden. 31. August 2006: Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse und Möglichkeit der Einsichtnahme in diese. 28. September 2006: Letztmöglicher Zeitpunkt für den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte (Achtung: Postlauf beachten!). Die Wahlkarten müssen bis spätestens am 8. Tag nach der Wahl bei den Landeswahlbehörden eintreffen, um in das Endergebnis einzufließen. Wahlberechtigt ist grundsätzlich jede(r) österreichische Staatsbürger(in), (die) der spätestens mit Ablauf des 1. Oktober 2006 das 18. Lebensjahr vollendet hat. Genauere Informationen finden sich unter http://www.bmi.gv.at/wahlen |
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