Wien (bmi) - Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an der kommenden Nationalratswahl
beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein
bzw. diesen Eintrag nach 10 Jahren erneuern.
Eine Eintragung in die Wählerevidenz kann jederzeit – auch bereits jetzt – beantragt werden. Hiezu ist ein
spezielles Formular notwendig, das bei allen österreichischen Vertretungsbehörden vorrätig ist.
Das Formular kann auch hier als PDF-Datei heruntergeladen werden (Plug-In Adobe Acrobat Reader erforderlich!);
eine Ausfüllanleitung liegt bei. Den Antrag können Sie über jene österreichische Vertretungsbehörde
abgeben, die aufgrund ihres derzeitigen Wohnsitzes im Ausland zuständig ist. Bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde in ihre Wählerevidenz eintragen. Anschriften und Telefonnummern der
österreichischen Vertretungsbehörden finden Sie über das Website des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten .
Wiedereintragung nach 10 Jahren notwendig. Auslandsösterreicher(innen), die bereits in die Wählerevidenz
aufgenommen wurden, bleiben lediglich zehn Jahre lang in dieser eingetragen. In diesem Zeitraum ist die Teilnahme
an allen bundesweiten Wahlen und Volksabstimmungen – ohne ständige Neueintragung – möglich. Beachten
Sie aber, dass nach zehn Jahren die Eintragung in die Wählerevidenz automatisch gelöscht wird. Eine Verständigung
über diese Löschung findet nicht notwendigerweise statt. Sie müssen daher spätestens nach zehn
Jahren erneut das Weiterbestehen der Eintragungsvoraussetzungen erklären, um in der Evidenz zu verbleiben.
Die Vorgangsweise ist grundsätzlich gleich wie bei einer Ersteintragung. In Zweifelsfällen ist es ratsam,
jedenfalls einen neuen Antrag zu stellen.
Zur Teilnahme an Wahlen zum Europaparlament ist übrigens eine Eintragung in die separate Europa-Wählerevidenz
notwendig. Auch wenn die nächsten Europawahlen erst 2009 stattfinden werden, kann bereits jetzt, zusammen
mit der allgemeinen Wählerevidenz, auch eine Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragt werden. Nähere
Informationen finden Sie hier.
Wahlkarte
Zusätzlich zur Aufnahme in die Wählerevidenz benötigen Sie für die Stimmabgabe im Ausland
für jede konkrete Wahl eine Wahlkarte. Für die kommende Nationalratswahl kann diese jedenfalls ab dem
Stichtag (Dienstag, 1. August 2006) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz Sie
eingetragen
sind, mündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, per E-Mail oder
Internetmaske) beantragt werden. Die letzte Möglichkeit der Beantragung ist spätestens am 3. Tag vor
dem Wahltag, also am 28. September 2006. Bedenken Sie bei einer Beantragung die Dauer des Postlaufes und die Gefahr
von Verzögerungen, wenn der Antrag erst knapp vor der Wahl gestellt wird. Nähere Angaben über die
Handhabung der Wahlkarte finden Sie auf dieser aufgedruckt. |