Wahlkampf I  

erstellt am
26. 07. 06

 Konecny: Grassers Frotzelei ist nicht akzeptabel
Wien (sk) - Als "pure Frotzelei des Parlaments" bezeichnete der Vorsitzende der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion, Albrecht K. Konecny am 25.07. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ die noch immer ungeklärte Frage, ob nun Grasser dem Bundesrat aufgrund unaufschiebbarer Urlaubsaktivitäten fernbleiben wird oder doch am Donnerstag seinen verfassungsmäßigen Verpflichtungen nachkommen wolle und dem Bundesrat für den politischen Diskurs zur Verfügung stehen werde.

"Die Chronologie der Grasserschen Entschuldigungen ist genauso skurril und inakzeptabel wie der Umstand, dass weder Grassers Fernbleiben noch sein Erscheinen bekannt ist", betonte Konecny. "Selbst der ÖVP-Parlamentsklub scheint über keinen klaren Informationsstand zu verfügen und sich bis heute vielmehr der Hoffnung hinzugeben, Grasser erscheine doch. Allerdings scheint sie dies auch nicht genau zu wissen."

"Ich fordere Bundeskanzler Schüssel dringend auf, sich um die Einhaltung grundlegender demokratischer Selbstverständlichkeiten zu kümmern und dafür zu sorgen, dass alle seine Minister ihre Arbeit erfüllen und sich nicht nur dem guten Leben hingeben", schloss Konecny.

 

Der ÖVP-Parlamentsklub zur Zitierung von Regierungsmitgliedern in den Bundesrat
Wien (övp-pk) - Zu Aussagen von SPÖ-Vertretern, wonach Bundesminister Grasser in die Bundesratssitzung vom 27.7.2006 zitiert werden soll, stellt der Parlamentsklub der ÖVP grundsätzlich folgendes fest:

Wie dem Schreiben von Bundesminister Grasser vom 21.7.2006 eindeutig zu entnehmen ist, befindet sich dieser derzeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat und wird in der Sitzung des Bundesrates vom 27.7.2006 durch den beigegebenen Staatssekretär Dr. Alfred Finz gem. Art. 73 Abs. 3 B-VG vertreten. Nach dieser Verfassungsbestimmung kann nämlich ein Mitglied der Bundesregierung, das sich in einem anderen Mitgliedstaat der EU aufhält, seine Angelegenheiten im Nationalrat oder Bundesrat durch einen ihm beigegebenen Staatssekretär oder einen anderen Minister wahrnehmen lassen.

Demnach werden die Angelegenheiten des Finanzressorts am 27.7.2006 im Bundesrat durch Staatssekretär Finz vertreten, der im Falle seiner Abwesenheit vom Bundesrat zitiert werden könnte. Die Anwesenheit von Bundesminister Grasser ad personam kann aber an diesem Tag nicht verlangt werden.

Anders wäre es bei der parlamentarischen Vertretung eines Bundesministers durch einen ihm beigegebenen Staatssekretär gem. Art. 78 Abs. 2 B-VG. In diesem Fall könnte der Bundesrat die Teilnahme des Regierungsmitgliedes an parlamentarischen Verhandlungen auch dann verlangen, wenn sich dieses durch einen Staatssekretär vertreten lässt (vgl. dazu Zögernitz GO-BR Seite 241).

Es ist also davon auszugehen, dass aufgrund der obigen Darlegungen eine Zitation von Bundesminister Grasser ad personam in der Bundesratssitzung vom 27.7.2006 nicht möglich wäre.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
zurück