Vorhaben von produktionsorientierten Kleinunternehmen haben Chance auf bis zu 100.000 Euro Förderung
Wien (rk) - Am 25.07. startete der dritte Förderwettbewerb des Wiener Wirtschaftsförderungs-
fonds (WWFF), der innovative Vorhaben von Wiener Kleinbetrieben zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
unterstützt. Der letzte Wettbewerb des heurigen Jahres im Rahmen der WWFF-Förderschiene "Innovationen
in Kleinunternehmen" richtet sich an produzierende und produktionsnahe Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten.
Gefördert werden beispielsweise bauliche und maschinelle Investitionen, die Anschaffung von Software, Patenten
und Lizenzen sowie Kosten für Personal, Material, etc. Pro Unternehmen und Projekt ist ein Zuschuss von maximal
100.000 Euro möglich. Insgesamt stehen für die drei Förderwettbewerbe 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Die innovativen Strategien können bis zum 25. Oktober 2006 bequem im Internet über das WWFF-Fördercockpit
( www.wwff.gv.at/cockpit/ ) eingereicht werden.
Momentan laufen drei Wettbewerbe parallel
Im April und Juni 2006 wurden die beiden ersten Förderwettbewerbe für Wiener Kleinbetriebe (weniger
als 50 Beschäftigte) der Reihe "Innovationen in Kleinunternehmen" gestartet. Am 31. Juli 2006 endet
die Einreichfrist des ersten Wettbewerbs, der sich an Betriebe richtet, die zwischen 16 und 49 Beschäftigte
haben. Noch bis 29. September 2006 haben produktionsorientierte Kleinunternehmen mit sechs bis 15 Beschäftigten
die Chance, Projekte, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, zur Förderung beim WWFF einzureichen. Die
Zielgruppe umfasst zum Beispiel Betriebe, die chemische oder medizintechnische Produkte herstellen, Bekleidungserzeuger
oder Produzenten von Metallerzeugnissen. Auch Unternehmen, die im produktionsnahen Sektor arbeiten, können
eine Förderung beantragen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen, die im Bereich Verpackung, Forschung
& Entwicklung oder EDV- Dienstleistungen tätig sind.
Den besten drei Projekten winken Preisgelder
Im Rahmen der Wettbewerbe für Kleinbetriebe werden 50 Prozent der dem Projekt eindeutig zuordenbaren
Kosten gefördert. Die Projekte müssen mindestens zur Hälfte aus materiellen Investitionen bestehen.
Es werden aber auch immateriellen Investitionen anerkannt. Zusätzlich zur Förderung erhalten die drei
besten Projekte (eines jeden Wettbewerbs) Preisgelder in der Höhe von 5.000, 2.500 und 1.000 Euro. Die Projekte
müssen innerhalb von zwei Jahren realisiert werden, wobei die Kostenuntergrenze pro Projekt bei 5.000 Euro
liegt. Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt durch den WWFF bzw. externe GutachterInnen. Die Entscheidung
über die Förderung eines Projekts erfolgt rund zwei Monate nach dem Ende der Einreichfrist. Sofort nach
der Förderzusage können die Betriebe die Hälfte der zugesagten Fördersumme abrufen. Der Restbetrag
wird nach Abschluss bzw. Endprüfung des Projekts ausbezahlt. |