Wien (bgf) - "Was tun bei Beschwerden über Kosmetika?" So lautet der Titel einer neuen Broschüre
des Gesundheitsministeriums, in der wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit Unverträglichkeitsmeldungen enthalten
sind.
"Die Verbraucher/innen erwarten von kosmetischen Produkten absolute Verträglichkeit und Sicherheit. Diese
Anforderungen können durch strenge Vorgaben für den gesamten Produktionsprozess vom Rohstoff bis zum
fertigen Produkt weitgehend gewährleistet werden", sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat am
01.08. "Trotz strenger Qualitätssicherung und gewissenhafter Eigenkontrolle können Unverträglichkeiten
und Nebenwirkungen bei kosmetischen Produkten jedoch nie gänzlich ausgeschlossen werden. Die neue Broschüre
soll Kosmetik-Unternehmer/innen wichtige Tipps für den Umgang mit Beschwerden geben."
"Was tun bei Beschwerden über Kosmetika" wurde vom Gesundheitsministerium in enger Zusammenarbeit
mit Dermatolog/innen und Interessensvertreter/innen erarbeitet und bietet konkrete Anregungen zur Beantwortung
von Verbraucher/innenanfragen sowie Unterstützung bei der Identifizierung von Inhaltsstoffen auf Unverträglichkeit.
"Auch mit dem kürzlich erschienenen Folder "Was tun wenn die Haut verrückt spielt?" bieten
wir eine wichtige Information für Konsument/innen. Darin werden die Ursachen allergischer Reaktionen und die
fachärztliche Abklärung solcher Unverträglichkeiten erklärt", so die Gesundheitsministerin.
"Die neue Broschüre wendet sich nun an Kosmetik-Unternehmen, die nach der neuen EU-Richtlinie verpflichtet
sind, Verbraucher/innenbeschwerden zu dokumentieren, um die Ursachen solcher Unverträglichkeiten möglichst
rasch zu identifizieren und kosmetische Produkte damit noch sicherer zu machen."
Die neue Broschüre liegt ab sofort bei Interessensvertretungen der Industrie und des Handels sowie bei Dermatolog/innen
und in Apotheken auf. Sie kann weiters beim Broschürenservice des BMGF unter ++43 / (0)1 / 711 00 - 4700 bestellt
werden. |