Vorsitzender des ORF-Stiftungsrates, Generaldirektor Dr. Klaus Pekarek, zum Hearing vor der Wahl
der Generaldirektorin / des Generaldirektors des ORF
Wien (orf) - Wie in der Sitzung des Stiftungsrats am 14. Juni 2006 einstimmig beschlossen, endete
endete am 10.08. um 12.00 Uhr die Frist für die Benennung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Hearing
vor der GD-Wahl am 17. August 2006, erklärte der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrates, Generaldirektor Klaus
Pekarek.
Jedes Mitglied des Stiftungsrats war berechtigt, Kandidatinnen und Kandidaten für das Hearing zu benennen.
Bei der Nominierung von Personen, die sich nicht auf Grund der Ausschreibung beworben hatten, waren bis zum heutigen
Tag die Bewerbungsunterlagen nachzureichen.
Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber auf Grund der Ausschreibung wurden für das Hearing nominiert
(vorschlagende Stiftungsräte sind in Klammer angeführt):
Dr. Viktoria Kickinger (Braun, Fiedler, Gheneff-Fürst, Küberl, Strobl)
Dr. Monika Lindner (Bergmann, Braun, Fiedler, Küberl, Strobl)
Professor Wolfgang Lorenz (Braun, Küberl, Strobl)
Weiters haben die Bewerbungsunterlagen nachgereicht und wurden für das Hearing nominiert:
Dr. Helmut Brandstätter (Braun, Küberl)
Rudolf Klausnitzer (Braun, Küberl)
Dr. Alexander Wrabetz (Braun, Fichtenbauer, Gheneff-Fürst, Krammer, Küberl, Strobl)
Die Plenarsitzung zur GD-Wahl beginnt am 17. August 2006 um 10.00 Uhr mit dem Hearing, das im Rahmen der Sitzung
und daher nicht öffentlich stattfindet. Danach ist die Wahl vorgesehen. Der Stiftungsrat hat am 14. Juni 2006
einstimmig beschlossen, dass nur Personen zur Wahl stehen sollen, die am Hearing teilgenommen haben. Vorgesehen
ist ein erster Wahlgang, wo gemeinsam über alle Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt wird, die von mindestens
einem Mitglied des Stiftungsrats zur Wahl vorgeschlagen wurden. Für die Wahl ist die einfache Mehrheit der
abgegebenen gültigen und nicht auf Enthaltung lautenden Stimmen erforderlich. Haben zwei Personen jeweils
die Hälfte der abgegebenen und nicht auf Enthaltung lautenden Stimmen erhalten, so ist jene Person gewählt,
für die der Vorsitzende gestimmt hat. Die Abstimmung findet offen statt. Ergibt der erste Wahlgang kein Ergebnis,
so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidatinnen/Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang am besten abgeschnitten
haben.
Nach der Wahl ist die Beschlussfassung über eine Geschäftsverteilung für die Direktoren/ Direktorinnen
über Vorschlag des/der neu gewählten Generaldirektors/Generaldirektorin vorgesehen, die die Voraussetzung
für die Ausschreibung dieser Funktionen bildet. Die Ausschreibungsfrist beträgt vier Wochen. Der Termin
für die Wahl der Direktoren/Direktorinnen und der Landesdirektoren/Landesdirektorinnen wird am 17. August
2006 festgelegt werden. Die Funktionsperiode für das gesamte neu bestellte Team beginnt am 1. Jänner
2007. Bis dahin sind die derzeitigen Funktionsträger tätig. |