Wohin mit Elektro- und Elektronikschrott?  

erstellt am
10. 08. 06

Seit 1. August 2006 gelten neue Anforderungen an Samm-lungs- und Behandlungsbetriebe für Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Wien (on prm) - Irgendwann ist auch der einst modernste Fernseher oder Computer nicht mehr zu gebrauchen und muss daher entsorgt werden. Für Unternehmen und Einrichtungen, die Elektro- und Elektronikaltgeräte sammeln bzw. entsorgen, gelten mit August 2006 neue Anforderungen. Die Festlegungen finden sich in der aktualisierten Neuausgabe der ÖNORM S 2107.

Grundlage dafür ist das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002. Es legt in seinen Zielen und Grundsätzen fest, dass Abfallmengen und Schadstoffgehalte so gering wie möglich zu sein haben (Abfallvermeidung), Abfälle zu verwerten sind, soweit das ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist (Abfallver-wertung), und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln sind, dass ihre festen Rückstände reaktionsarm und bei Bedarf konditioniert geordnet abgelagert wer-den können (Abfallbeseitigung). Zur Erreichung dieser Ziele haben sowohl Her-steller, Handel und Konsumenten, aber auch Abfallsammler und Abfallbehandler beizutragen. Mit dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung und der Ab-fallbehandlungspflichtenverordnung war die Neufassung der Anforderungen an Lagerung, Transport und Behandlung von elektrischen und elektronischen Alt-geräten erforderlich. Eine für den Anwender wesentliche Hilfestellung dabei ist die Auflistung der Sammel- und Behandlungskategorien, basierend auf der No-velle der Abfallverzeichnisverordnung.
     
zurück