Seit 1. August 2006 gelten neue Anforderungen an Samm-lungs- und Behandlungsbetriebe für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Wien (on prm) - Irgendwann ist auch der einst modernste Fernseher oder Computer nicht mehr zu gebrauchen
und muss daher entsorgt werden. Für Unternehmen und Einrichtungen, die Elektro- und Elektronikaltgeräte
sammeln bzw. entsorgen, gelten mit August 2006 neue Anforderungen. Die Festlegungen finden sich in der aktualisierten
Neuausgabe der ÖNORM S 2107.
Grundlage dafür ist das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002. Es legt in seinen Zielen und Grundsätzen
fest, dass Abfallmengen und Schadstoffgehalte so gering wie möglich zu sein haben (Abfallvermeidung), Abfälle
zu verwerten sind, soweit das ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist (Abfallver-wertung),
und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln sind, dass ihre festen Rückstände reaktionsarm und
bei Bedarf konditioniert geordnet abgelagert wer-den können (Abfallbeseitigung). Zur Erreichung dieser Ziele
haben sowohl Her-steller, Handel und Konsumenten, aber auch Abfallsammler und Abfallbehandler beizutragen. Mit
dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung und der Ab-fallbehandlungspflichtenverordnung war die Neufassung
der Anforderungen an Lagerung, Transport und Behandlung von elektrischen und elektronischen Alt-geräten erforderlich.
Eine für den Anwender wesentliche Hilfestellung dabei ist die Auflistung der Sammel- und Behandlungskategorien,
basierend auf der No-velle der Abfallverzeichnisverordnung. |