Städtebund als Finanzausgleichspartner überrascht über Pläne zur Abschaffung
der Erbschaftssteuer
Wien (rk) - Der Österreichische Städtebund zeigt sich von der Ankündigung der Abschaffung
der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch Finanzminister Grasser überrascht. Bei einem Anteil von 11,6 %
der Städte und Gemeinden am Aufkommen aus der Erbschaftssteuer würde eine Abschaffung mit einem Minus
von knapp 20 Millionen Euro in den Haushalten der österreichischen Kommunen zu Buche schlagen. "Das ist
keinesfalls eine Bagatelle. 20 Millionen Euro sind in etwa der Betrag, den die Städte und Gemeinden für
die Umsetzung der Bundes- und Landesgesetze zur Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusätzlich werden
aufwenden müssen", gibt Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck zu bedenken. Bereits
beim heftig akklamierten KMU-Paket im Frühjahr 2006 seien Städte und Gemeinden "über Nacht"
mit einem Einnahmenausfall von 25 Millionen Euro jährlich konfrontiert worden. "Der Finanzminister hat
gute Ideen, wie die Kommunen immer weniger Geld für immer mehr Leistungen haben, die wir nach Regierungsbeschlüssen
dann aus den städtischen Haushalten finanzieren sollen. So kann es aber aus Städtebund-Sicht nicht weitergehen,
weil damit das kommunale Investieren vollständig zum Stillstand kommen wird", mahnte Pramböck.
Städtebund: Klare Signale bei Grundsteuer notwendig
Pramböck forderte im Zusammenhang mit der Diskussion um die Erbschaftssteuer klare Signale bei der
Grundsteuer. "Die Grundsteuer ist das wahre Problem. Wird die Erbschaftssteuer abgeschafft, hat die Regierung
wohl auch kein Interesse mehr daran eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte herbeizuführen. Damit müssten
wir als Städte und Gemeinden allerdings nach dem zu erwartenden Spruch des Verfassungsgerichtshofes in den
Kommunen bei der Bemessung der Höhe der Grundsteuer die Verkehrswerte heranziehen. Der Finanzminister sollte
sich daher lieber überlegen, wie wir bei der Grundsteuer zu einer fairen und für die Bürgerinnen
und Bürger leistbaren Besteuerungsbasis kommen, die das Einnahmenvolumen von derzeit etwa 500 Millionen Euro
für die Gemeinden sichert", so Pramböck. Der Städtebund stehe jedenfalls für entsprechende
Gespräche jederzeit zur Verfügung.
Hintergrund - Die Grundsteuer in Österreich
Die Grundsteuer ist derzeit eine ausschließliche Gemeindeabgabe (§ 14 FAG) und basiert auf dem
Grundsteuergesetz aus 1955. Die Besteuerung basiert auf dem Einheitswert, von dem der Steuermessbetrag (Anwendung
der Steuermesszahl - in der Regel 2 Promille - auf den Einheitswert laut Einheitswertbescheid) abgeleitet wird.
Dieser Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz multipliziert, wodurch die Höhe der Grundsteuer ermittelt
wird. Der Hebesatz fußt auf § 15 FAG, wird vom Gemeinderat im Rahmen der Budgetberatungen festgelegt
und darf maximal 500 v.H. betragen. Die Grundsteuer hat derzeit ein Aufkommensvolumen von etwa 500 Millionen Euro
jährlich. |