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Fällt die Erbschaftsteuer? |
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erstellt am
08. 08. 06
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Grasser: "Entlastung durch Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungsteuer"
Die antiquierte und komplexe Erbschafts- und Schenkungssteuer soll im Zuge der nächsten
Steuerreform abgeschafft werden.
Wien (bmf) - Die aktuellen Diskussionen um ein VfGH-Urteil zum Thema der Einheitswerte würde
vor allem auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer massiv betreffen. Entlastung der Österreicherinnen und
Österreicher, sowie die Vereinfachung des Steuersystems sind die erklärten Ziele von Finanzminister Karl-Heinz
Grasser.
Dazu Grasser: "Gleichzeitig die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten und das Steuersystem vereinfachen
funktioniert am besten, wenn man bestimmte Steuern einfach als ganzes abschafft. Darum bin ich auch dafür,
dass das antiquierte Instrument der Erbschafts- und Schenkungssteuer als solches aufgehoben wird." |
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Matznetter: SPÖ für Erbschaftssteuer-Freiheit für Mittelstand und Kleine
Wien (sk) - "Grassers Vorschlag in der heutigen Ausgabe der ,Kronen Zeitung‘, die Erbschaftssteuer
abzuschaffen, heißt nichts anderes als Steuerfreiheit für die Großgrundbesitzer und die Reichen
und Abkassieren bei den Besitzern von Einfamilienhäusern und bei den kleinen Sparern", unterstrich SPÖ-Budgetsprecher
Christoph Matznetter. Mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer nach dem Vorschlag von Finanzminister Grasser würden
überdies die Privatstiftungen zusätzlich begünstigt werden. Stiftungen würden dann die einzig
relevante Steuer, die sie derzeit zu zahlen haben, auch nicht mehr zahlen müssen, so Matznetter.
Matznetter erinnerte daran, dass durch die Erbschaftssteuer rund 140 Millionen Euro hereinkommen. "Das entspricht
in etwa der Summe, die die Studiengebühren ausmachen. Wenn Grasser auf 140 Millionen verzichten kann, dann
soll er das bei den Studiengebühren machen", fordert der SPÖ-Politiker.
"Die SPÖ will die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer anheben, damit kleine Erben von Einfamilienhäusern,
Eigentumswohnungen und kleinen Sparvermögen keine Steuer mehr zahlen müssen. Allerdings sollen Großgrundbesitzer
wie die Herren Prinzhorn oder Haider sowie die vermögenden Freunde von Finanzminister Grasser endlich ihre
Steuern zahlen" sagte der SPÖ-Budgetsprecher. Mit dem SPÖ-Vorschlag wären die Bürokratiekosten
sehr gering. Sollten die Einheitswerte vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden, müsste es zu einer Generalreform
der Erbschaftssteuer kommen, unterstrich Matznetter.
Der Vorschlag von Finanzminister Grasser, die Erbschaftssteuer abzuschaffen, sei nichts anderes als ein Förderprogramm
für Grasser selbst und für seine (Yacht-)Freunde, schloss Matznetter. |
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Westenthaler: Erbschaftssteuer abschaffen
Grasser springt auf BZÖ-Forderung auf – ÖVP übernimmt BZÖ-Positionen:
Schüssel für "Business Tax"
Wien (bzö) - Nachdem sich ÖVP-Chef Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zuletzt gegenüber
dem Magazin "Format" für die Einführung der vom BZÖ seit langem geforderten einheitlichen
Unternehmensbesteuerung, der so genannten "Business Tax", ausgesprochen habe, übernehme Finanzminister
Karl-Heinz Grasser mit seiner Ankündigung, die Erbschaftssteuer abschaffen zu wollen, eine weitere Forderung
des BZÖ, kommentierte BZÖ-Bündnisobmann und Spitzenkandidat Peter Westenthaler.
"Natürlich begrüßen wir es, wenn nun wahlkampfbedingt wieder eine unsere Forderungen vom Regierungspartner
übernommen wird. Beides, sowohl die Einführung einer einheitlichen Business Tax von 25 Prozent wie auch
die Abschaffung der Erbschaftssteuer, die sich längst überholt hat und überdies mehr kostet als
sie bringt, sind langjährige Forderungen des BZÖ", sagte Westenthaler.
Den Finanzminister forderte Westenthaler auf, es nun nicht nur bei Ankündigungen zu belassen. Das betreffe
vor allem die steuerlichen Mehreinnahmen von bisher rund 400 Millionen Euro, "die nicht im Budget versickern
dürfen". Dieses Geld müsse in Entlastungsmaßnahmen fließen, verlangte Westenthaler:
"Dabei geht es um zwei Zielgruppen: Um die Pendler, wo wir die 100-prozentige Absetzbarkeit der Fahrtkosten
vom und zum Arbeitsplatz erreichen wollen, um den unzumutbaren Belastungen durch die steigenden Spritpreise gegenzusteuern,
wozu wir auch flexible Steuersätze auf Treibstoffe fordern, sowie andererseits um die Gleichstellung von Frauen
und Männern im Lohn- und Einkommensbereich, wo wir durch steuerliche Maßnahmen im Arbeitgeberbereich
eine Angleichung der Einkommen erreichen könnten." Beides seien vordringliche Entlastungsschritte.
Der BZÖ-Obmann kündigte überdies an, dass es bereits zu Beginn der nächsten Legislaturperiode
rasch zu einer nächsten Etappe der Steuerreform für den Mittelstand kommen müsse. "Dabei geht
s um eine Lohnsteuersenkung im Ausmaß von rund einer Milliarde Euro. Diese nächste Etappe der Steuerreform
muss kommen. Und sie wird kommen, wenn das BZÖ auch der nächsten Regierung angehört. Wir haben bereits
die ersten beiden Etappen der Steuerreform durchgesetzt", erklärte Westenthaler abschließend. |
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Hofer: FPÖ verlangt Abschaffung der Erbschaftssteuer für Steuerklasse 1 und 2
Wien (fpd) - Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit die Berechnung der Erbschaftssteuer für
Liegenschaften. Der stellvertretende FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer fordert in diesem Zusammenhang die
Abschaffung der Erbschaftssteuer für die Steuerklasse 1 und 2 bis zu einer Luxusgrenze von 500.000 Euro.
"Es geht uns hier um den Normalbürger, der sein Haus oder seine Wohnung innerhalb der Familie weitervererbt",
erklärt Hofer. "Die Eltern haben in der Regel von dem bißchen Geld, das ihnen der Fiskus gelassen
hat, oft über Jahrzehnte gespart, um sich ein Eigenheim zu erwirtschaften, in dem die Kinder aufwachsen können.
Sie haben bei den Anschaffungen im Rahmen der Bauarbeiten oder bei der Einrichtung wiederum Steuern bezahlt. Und
jetzt, wenn das Elternhaus oder die Wohnung an die Kinder geht, greift der Finanzminister den Menschen wieder in
die Tasche. Das ist eine Abzocke und muß abgestellt werden." Die wirklich Reichen, so Hofer, können
es sich richten, weil sie ihr Vermögen in Stiftungen parken, der Normalbürger wird geschröpft. |
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Van der Bellen: Skeptisch gegenüber Grasser-Vorschlag
Wien (grüne) - Zum Vorschlag von Finanzminister Karl Heinz Grasser, die Erbschafts- und Schenkungssteuer
ersatzlos zu streichen, erklären die Grünen, nur höhere Vermögenswerte besteuert sehen zu wollen.
Man werde sich das Urteil des VfGH genau ansehen. Es brauche eine faire Lösung.
"Sehr skeptisch" zeigt sich der Bundessprecher der Grünen Alexander Van der Bellen. In Österreich
gebe es im EU-Vergleich ohnehin einen "verschwindend geringen Anteil" derartiger Abgaben, er sehe keinen
unmittelbaren Grund, auf diese Reste überhaupt zu verzichten. Der Budgetsprecher der Grünen Werner Kogler
erklärte, die "kleinen Erben und Häuselbauer müssen steuerfrei gestellt, dafür die Stiftungen
in die Ziehung genommen werden". Er könne sich eine Vermögenswertgrenze ab 350.000 Euro vorstellen.
(apa) |
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AK für grundsätzliche Reform statt
Abschaffung Kleine und mittlere Einkommen entlasten - AK fordert gerechte Verteilung der
Steuerlast
Wien (ak) - "Reform ja - Abschaffung nein", sagt Werner Muhm, Direktor der Arbeiterkammer
Wien, zur Diskussion um die Erbschaftssteuer. Von der letzten Steuerreform haben vor allem die Besserverdiener
profitiert. Tatsächlich tragen die Arbeitnehmer jetzt schon über die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer
die Hauptlast des Steuersystems, während die großen Vermögen seit der Abschaffung der Vermögenssteuer
begünstigt sind. Eine völlige Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer würde die Reichen
noch reicher machen. "Das ist nicht im Sinne einer gerechten Verteilung der Steuerlast", so Muhm. "Denn
ist es etwa gerecht, dass ein Arbeitnehmer für den Vermögensaufbau durch Arbeit sehr viel Steuern zahlen
muss, ein Millionenerbe aber gar nichts?". Allerdings muss bei einer Reform darauf geachtet werden, dass "kleine"
Erben nicht belastet werden. Denkbar wären Ausnahmen für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen,
die primären Wohnzwecken dienen.
Österreich liegt bei der Vermögensbesteuerung im OECD-Vergleich weit hinten. Nach einer Untersuchung
des WIFO verteilt schon das bestehende Steuersystem die Einkommen kaum um: Steuern, die progressiv wirken, zum
Beispiel die Einkommensteuer, werden in ihrer Wirkung konterkariert durch Steuern, die regressiv wirken, zum Beispiel
die Umsatzsteuer. Vermögensteuern wirken stark progressiv - gibt man sie zur Gänze auf, verliert man
die Möglichkeit, die Einkommensverteilung korrigieren zu können.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt zwar nur ein geringes Aufkommen, sie hat aber eine wichtige Funktion
im Steuersystem. Schafft man sie ab, können Firmenanteile unentgeltlich (zum Beispiel innerhalb einer Unternehmerfamilie)
verschoben werden - um somit unentgeltlich ein Familiensplitting im Unternehmerbereich zu erreichen. Der daraus
resultierende Ausfall an Einkommensteuer würde den Ausfall an Erbschaftsteuer weit übersteigen. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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