Eisenbahnbehörde erteilt Betriebsbewilligung
Wien (rk) - Nach intensiver und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Wiener Linien und Behörde
ist die Betriebsbewilligung für den Fahrgasteinsatz der neuen U-Bahn-Züge nun erteilt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mussten keinerlei Änderungen am Fahrzeug oder am ursprünglichen
technischen Konzept vorgenommen werden. Von der Behörde wurden - nach einem Einspruch des Verkehrs-Arbeitsinspektorats
- lediglich ergänzende Nachweise bezüglich der Ausstattung und Betriebsführung des Fahrzeuges gefordert.
Alle geforderten Unterlagen wurden von den Wiener Linien nachgeliefert und konnten von der Behörde anerkannt
werden.
Zusätzlich wurde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Vorlage von Evakuierungskonzepten gefordert. Daher
haben die Wiener Linien Teile der bestehenden Betriebs- und Dienstvorschriften, die Routinevorgänge genau
so wie außergewöhnliche Situationen und Krisenfälle minutiös regeln, zu Evakuierungsplänen
zusammengefasst. Diese Pläne legen nun im Detail fest, wie im Falle größerer Störungen vorgegangen
werden muss, wenn das Evakuieren von Fahrgästen aus dem Fahrzeug entlang der Strecke beziehungsweise im Tunnel
notwendig wird. Die Evakuierungspläne tragen dazu bei, dass die Wiener U-Bahn auch in Zukunft so sicher ist,
wie sie es bisher schon war.
Nachdem inzwischen alle von den Wiener Linien erbrachten Nachweise von Sachverständigen positiv begutachtet
werden konnten, hat die zuständige Behörde, die MA 64, den Bescheid zur uneingeschränkten Betriebsbewilligung
mit heutigem Datum zugestellt.
Normalerweise dauert es 14 Tage, bis ein derartiger Bescheid Rechtskraft erlangt. In diesem Fall ist aber die oberste
Eisenbahnbehörde zuversichtlich, das Verfahren abkürzen zu können und bereits Anfang nächster
Woche dem Fahrgastbetrieb des neuen U- Bahn-Wagens endgültig zustimmen zu können. Damit wird es für
die Wiener Linien möglich, die neuen U-Bahn-Züge im Laufe der kommenden Woche Schritt für Schritt
in Betrieb zu nehmen. |