LH Pühringer: "Werden weiter jedes Rechtsmittel nützen" – OGH erklärt
die Unzuständigkeitseinrede der CEZ für unbegründet
Linz (lk) - Der Oberste Gerichtshof hat die Unzuständigkeitseinrede der Temelin-Betreiber- gesellschaft
CEZ gegen die Immissionsschutzklage des Landes Oberösterreich für unbegründet erklärt. Der
Oberste Gerichtshof hat damit entschieden, dass die Immissionsschutzklage des Landes Oberösterreich der österreichischen
Jurisdiktion unterliegt. Damit ist das Landesgericht Linz zur inhaltlichen Behandlung der Klage zuständig.
Das Land Oberösterreich hat als Eigentümer einer im Norden unseres Bundeslandes gelegenen Liegenschaft,
die sich 60 Kilometer vom Atomkraftwerk entfernt befindet, diese Klage erhoben.
Begründung: Die vom Kraftwerk bereits im Rahmen des Probebetriebes - und auf jeden Fall im Rahmen des Normalbetriebs
- ausgehende Strahlung überschreitet das ortsübliche Ausmaß und beeinträchtigt den Betrieb
der dortigen Landwirtschaftsschule. Aufgrund der bisherigen Störfalldichte des Atomkraftwerkes habe sich die
Immissionsgefahr massiv gesteigert, sodass eine vorbeugende Unterlassungsklage zulässig sei, so die Argumentation
des Landes Oberösterreich. Die CEZ erhob dagegen Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit
und der fehlenden örtlichen Zuständigkeit. Das wurde jetzt vom OGH abgelehnt und entschieden, dass auf
die Klage die österreichischen Zuständigkeitsnormen anzuwenden sind.
"Ich habe immer gesagt, dass wir jede rechtliche Möglichkeit ausnützen werden, um gegen Temelin
vorzugehen", betont Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. "Die heutige Entscheidung ist eine gute
Nachricht für alle Gegner dieses Atomkraftwerks und ein wichtiger Etappensieg. Wir werden weiter jede rechtliche
Möglichkeit nützen." |