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Nationalratswahl |
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erstellt am
22. 08. 06
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Besetzung der Bundeswahlbehörde
Wien (bmi) - Der Ministerrat hat am 21.08. 2006 die Zusammensetzung der Bundeswahl- behörde
beschlossen. Das gab Innenministerin Liese Prokop, Vorsitzende der Bundeswahlbehörde, nach der Ministerratssitzung
in einer Pressekonferenz bekannt. Demnach wird ein Vertreter des BZÖ in dem Gremium Sitz und Stimme erhalten.
Als Entscheidungsgründe für die Aufnahme des BZÖ als Beisitzer in die Bundeswahlbehörde nannte
Sektionschef Dr. Mathias Vogl unter anderem den Umstand, dass sich mit dem BZÖ nicht nur eine kleine Anzahl
von Abgeordneten abgespalten habe, sondern dass die Parteiführung der früheren FPÖ und wesentliche
Proponenten - darunter auch Inhaber von Regierungsämtern - eine neue Partei gegründet haben.
Die Bundeswahlbehörde muss vor jeder Nationalratswahl neu gebildet werden. Sie ist für alle Wahlen, Volksabstimmungen
und Volksbefragungen innerhalb der nächsten Legislaturperiode zuständig. Ihr gehören neben der Vorsitzführenden
Prokop und zwei Richtern künftig vier von der ÖVP entsandte Mitglieder an, drei von der SPÖ und
je einer der Grünen und des BZÖ. Die FPÖ kann - wie die KPÖ - eine nicht stimmberechtigte Vertrauensperson
entsenden.
An der Entscheidung für die Bundes-Ebene haben sich auch Länder, Bezirke und Gemeinden bei der Bildung
ihrer Wahlbehörden zu orientieren, in denen ebenfalls jeweils neun von den Parteien - je nach ihrer Stärke
bei der vorigen Nationalratswahl - entsandte Beisitzer sitzen.
Die Landeswahlbehörden werden noch heute nach demselben Modus bestellt wie die Bundeswahlbehörde.
Hotline eingerichtet
Das Innenministerium hat eine Hotline betreffend die Stimmabgabe mit Wahlkarten im In- und Ausland eingerichtet.
Unter der Telefonnummer 01 53126 2080 stehen Experten rund um die Uhr für fachspezifische Informationen zur
Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 zur Verfügung. |
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Westenthaler: Entscheidung selbstverständlich!
Wien (bzö) - Die Entscheidung im heutigen Ministerrat, wonach "Die Freiheitlichen - Liste
Westenthaler - BZÖ" den Sitz in der Bundeswahlbehörde erhalten, hat BZÖ-Chef Peter Westenthaler
in dieser Form erwartet. "Tatsache ist, dass der Klub, der aus der Wahlpartei FPÖ im Jahr 2002 herausgegangen
mit der jetzigen wahlwerbenden Gruppe "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ weitgehend ident
ist. Die jetzige Entscheidung ist daher rechtlich einwandfrei. Die Wahlanfechtungsdrohungen der FPÖ sind lediglich
Theaterdonner."
Westenthaler verwies auch darauf, dass eine überwiegende Mehrheit von über 100 Kandidaten, die bereits
im Jahr 2002 kandidiert hätten, "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" unterstützen.
"Folgerichtig wird Klubdirektor Günther Barnet für uns den Sitz in der Bundeswahlbehörde einnehmen",
kündigte Westenthaler abschließend an, der auch für die weiteren offenen Fragen im Zusammenhang
mit der Nationalratswahl 2006 optimistisch ist. |
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Strache: Glatter Rechtsbruch durch Schüssel-Regierung
Wien (fpd) - „Die Besetzung der Bundeswahlbehörde mit einem Vertreter der Kunstpartei BZÖ,
die überhaupt noch nie bundesweit kandidiert hat, ist ein glatter Rechtsbruch bzw. ein parteipolitischer Willkürakt,
wie er sonst nur in einer Bananenrepublik stattfinden kann. Hier handelt es sich um versuchten Wahlbetrug durch
Schüssel und Westenthaler, was einen Skandal der Sonderklasse darstellt und mit Demokratie nichts mehr zu
tun hat. Wir lassen uns das im Interesse der österreichischen Rechtsstaatlichkeit sowie Demokratie nicht gefallen
und werden umgehend das Höchstgericht anrufen“, stellt FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache fest.
Diese Entscheidung ist klar und diametral gegen die Rechtsmeinung der renommiertesten Verfassungsjuristen des Landes
gerichtet und nichts anderes als Teil einer großen skandalösen Packelei zwischen ÖVP und BZÖ
bzw. Schüssel und Westenthaler, bei der nun restlos die österreichische Rechtsstaatlichkeit geopfert
wurde. Wie zwischen Schüssel und Westenthaler gepackelt wird, zeigt sich ja an den ellenlangen Listen von
parteipolitischen Besetzungen durch abgehalfterte ÖVP- und BZÖ-Politiker.
Faktum ist, dass am 31. März d. J. Barbara Rosenkranz und Hilmar Kabas als Vertreter in der Bundeswahlbehörde
anerkannt und angelobt wurden sowie Scheibner und Barnet damit abgelöst haben. Nun sei dieser Beschluss wenige
Monate vor der Wahl komplett umgedreht worden bzw. eine diametral gegenläufige Entscheidung getroffen worden,
wie noch vor wenigen Monaten. „Dieser Rechtsbruch kann offensichtlicher nicht sein“, konstatiert Strache.
"Die FPÖ ruft nun umgehend den Verfassungsgerichthof an und kündigt gegebenenfalls die Anfechtung
der Nationalratswahl an. Die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde in dieser Form ist rechtswidrig, was die
gesamte Wahl ungültig macht. In weiterer Folge prüfen unsere Juristen gerade, inwieweit dieser offensichtliche
Rechtsbruch durch Schüssel/Westenthaler und Co eine Haftung rechtlich möglich machen kann. Immerhin kostet
die Wiederholung der Wahl rund 10 Millionen Euro. Hier wird auch zu prüfen sein, inwieweit eine Haftung der
einzelnen Mitglieder des Ministerrates möglich ist. Der österreichische Rechtsstaat ist durch die Regierung
Schüssel-Westenthaler jedenfalls heute zu Grabe getragen worden", betont Strache. |
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Schüssel leistet Wahlkampfhilfe für Wunsch-Innenminister Westenthaler
Wien (grüne) - "Bundeskanzler Wolfgang Schüssel leistet offenbar für seinen zukünftigen
Wunsch-Koalitionspartner Peter Westenthaler, der in einer Regierung mit der ÖVP Innenminister werden will,
Wahlkampfhilfe", kommentiert Michaela Sburny, Bundesgeschäftsführerin der Grünen. "Die
Entscheidung des Ministerrats, wonach das BZÖ einen Sitz in der Bundeswahlbehörde bekommt, ist schwer
nachvollziehbar. Offenbar ist dies die Vorleistung dafür, dass dem BZÖ der dritte Listenplatz zugesprochen
werden soll." Die Bundesregierung habe laut Westenthaler als Begründung für ihre Entscheidung angegeben,
dass die FPÖ von heute nicht mehr die selbe FPÖ wie bei der letzten Nationalratswahl im Jahr 2002 sei.
Sburny: "Auch das BZÖ ist mit der FPÖ der letzten Nationalratswahl im Jahr 2002 nicht ident. Die
nachvollziehbarste Entscheidung wäre, den dritten Platz freizulassen, denn die FPÖ des Jahres 2002 existiert
nicht mehr." |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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