Wien (nso) - Sozialministerin Ursula Haubner sieht den nunmehr bevorstehenden "Vollausbau" der
Nachmittagsbetreuung an den Schulen ab dem kommenden Schuljahr als einen wesentlichen Schritt zur besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf gerade im ländlichen Raum. Die Schülerfreifahrt wird generell für die Hinfahrt
zum Unterricht und die Rückfahrt nach dem Unterricht zur Verfügung gestellt. Für die Nachmittagsbetreuung
muss also eine zusätzliche Fahrt angeboten werden. Speziell in Regionen ohne ausreichende Erschließung
durch öffentliche Verkehrsmittel wäre jedoch die Akzeptanz dieser Leistung gefährdet gewesen, da
in vielen Fällen die Frage der Heimbeförderung der Schüler offen war.
Sozialministerin Haubner hat daher verfügt, dass die aus dem FLAF finanzierten Schülerbusse ab dem Schuljahr
2006/07 auch für eine zusätzliche Fahrt zum Ende der Nachmittagsbetreuung zur Verfügung gestellt
werden können. Laut Schätzungen des Sozialministeriums kann von Mehrkosten von cirka 10 Prozent des Gesamtvolumens
der Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr ausgegangen werden, das sind rund 6 Millionen Euro pro Schuljahr.
Sollten die Gemeinden oder Schulerhalter diese Fahrten selber organisieren oder zusätzlichen Beförderungsbedarf
sehen, werden diesen jene Kosten ersetzt, die sich für den vom FLAF finanzierten Schülerbus ergeben hätten.
"Wenn die Eltern das Angebot einer Nachmittagsbetreuung an einer Schule für ihre Kinder nützen,
dann möchte ich dafür sorgen, dass auch diese Kinder sicher und gratis nach Hause kommen. Mit der Sicherstellung
der Schülerfreifahrt bei Nachmittagsbetreuung investieren wir in die Zukunft unserer Kinder und leisten, gerade
im ländlichen Raum, einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf", betont Haubner.
Für Haubner ist die Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis eine wertvolle Form der externen Kinderbetreuung,
die auch einen zusätzlichen bildungspolitischen Mehrwert beinhaltet, "weil ja auch Vorbereitungsarbeiten,
Hausaufgaben und sportliche Betätigung angeboten werden." |