Steuerliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital wäre geboten  

erstellt am
04. 09. 06

Wien (prime) - Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zeichnen sich in Österreich durch eine chronisch schwache Eigenkapitalbasis aus, wobei ein Gefälle nach Betriebsgröße auszumachen ist: Je kleiner ein Unternehmen, desto geringer ist im Schnitt die Eigenkapitalquote. Nach Angaben der KMU-Forschung Austria beläuft sich die Eigenkapitalquote heimischer KMU´s bloß auf 19 Prozent, während sie bei Tourismusbetrieben gar nur bei zwei Prozent liegt. Dementsprechend ist die Forderung namhafter Steuerrechtsexperten wie etwa jene von Karl Bruckner, Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, zu begrüßen, der sich nach der Einführung der Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nun für weitere Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Eigenkapital einsetzt.

Fremdkapital derzeit steuerlich besser
Das Problem betrifft konkret die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital. Da für Eigenkapitalfinanzierungen keine Zinsenbelastungen anfallen, können Eigenkapitalzinsen grundsätzlich auch nicht als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Gewinn abgesetzt werden, während Fremdkapitalzinsen sehr wohl steuerlich absetzbar sind. Eine steuerliche Gleichstellung beider Finanzierungsvarianten – die Einführung von abzugsfähigen, fiktiven Eigenkapitalzinsen – sollte demnach die Attraktivität von Eigenkapital erhöhen und die unternehmerische Eigenkapitalbildung fördern. Es würde daher für Unternehmen auch der steuerliche Anreiz entfallen, Gewinne bzw. Eigenkapital aus dem Betrieb zu entnehmen, um diese Mittel im Privatbereich steuergünstig veranlagen zu können, oder private Verbindlichkeiten aus steuerlichen Gründen in das Unternehmen zu transferieren. Denn selbst wenn für land- und forstwirtschaftliche sowie gewerbliche Einzelunternehmen und für Gesellschafter von Personengesellschaften seit der Steuerreform 2004 wieder vorgesehen ist, nicht entnommene Gewinne bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr nur mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu besteuern, bleibt es derzeit aus steuerlicher Sicht attraktiver, darüber hinausgehende Gewinne möglichst zur Gänze aus dem Unternehmen zu entnehmen.

Mehr Eigenkapital gegen Krise
Eine höhere Eigenkapitalquote wirkt allerdings wie ein Bonus für jene Zeiten, in denen es dem Unternehmen eventuell schlechter geht, und es ohne Reserven mitunter in Konkurs gehen müsste. Folglich würde eine Erhöhung der Eigenkapitalquote heimische KMU`s stärken, und damit dazu beitragen, die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu sichern. Aus volkswirtschaftlicher Sicht könnte es durchaus eine langfristig lohnenswerte Investition darstellen, zu Lasten des Staatshaushalts auf jene Einnahmen zu verzichten, die durch die steuerliche Schlechterstellung von Eigenkapital erzielt werden. Eine vollständige Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalzinsen war zum Beispiel im kroatischen Steuerrecht von 1994 bis 2000 vorgesehen und funktionierte in der Praxis bestens. Kroatien konnte etwa in den späten 90ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts mehr ausländische Direktinvestitionen anziehen als die meisten seiner Nachbarn. Die steuerliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapitalzinsen hat dazu mit Sicherheit einen wesentlichen Beitrag geleistet. Aus rein politischen Gründen wurde die Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalzinsen in Kroatien inzwischen aber leider wieder abgeschafft. Da Österreich allerdings – etwa bei der Endbesteuerung von Kapitalerträgen und bei der Gruppenbesteuerung – eine Vorreiterrolle bei Steuerreformen übernommen hat, wäre es angebracht, bei der nächsten Steuerreform auch die vollständige steuerliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital vorzusehen, womit ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der KMU´s geleistet werden könnte.
 
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