VKI: Reiserücktritt wegen Bombenanschlägen  

erstellt am
31. 08. 06

Bombenanschläge und Terrordrohungen gegen Touristen rechtfertigen kostenlosen Rücktritt oder kostenlose Umbuchung.
Wien (vki) - Den Medien sind Berichte über eine Serie von Bombenanschlägen und Drohungen gegen Touristenziele in der Türkei zu entnehmen. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) fragen besorgte Reisende nach, ob sie in dieser Situation von einer gebuchten Pauschalreise kostenlos zurücktreten können.

Der VKI hat in einer Reihe von Musterprozessen diese Frage durch den Obersten Gerichtshof (OGH) ausjudizieren lassen. Aus diesen Urteilen kann man ableiten: Reisenden können - wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage - kostenlos stornieren, wenn die Gefahrenlage - auch im Lichte seriöser Medienberichte - das allgemeine Lebensrisiko deutlich überschreitet. Bei Bombenanschlägen verbunden mit weiteren Terrordrohungen gegen Touristen kann man von einer solchen Gefahrenlage ausgehen.

Eine solche Gefahrenlage kann - auch ohne offizielle Reisewarnung des Aussenministeriums - gegeben sein; es reicht, wenn diese Gefahr im Lichte seriöser Medienberichte gegeben erscheint. Man kann also - entgegen der seitens von Reiseveranstaltern zuweilen vertretenen Auffassung - auch dann kostenlos Zurücktreten, wenn keine Reisewarnung des Aussenministeriums vorliegt.

Der OGH verlangt aber, dass Reisende, deren Abreise noch weiter in der Zukunft liegt, zunächst abwarten, wie sich die Sicherheitslage entwickelt. (Andererseits ist eine allfällige Stornogebühr desto geringer, desto länger es noch bis zur Abreise dauert.)

Der OGH billigt dem Reiseveranstalter zu, dass er einem Wunsch nach kostenlosen Rücktritt ein Angebot auf eine zumutbare (und kostenlose) Umbuchung entgegenhält. Gibt es nicht gute Gründe, die Umbuchung abzulehnen, dann muss man diese akzeptieren. Das Angebot einer Umbuchung gegen Aufpreis fällt nicht darunter; in einem solchen Fall kann man kostenlos Zurücktreten.

Der VKI rät daher besorgten Reisenden: Klären Sie unabhängig von einer Stornogebühr, wie hoch Sie die Gefährdung persönlich einschätzen und ob Sie die Reise antreten oder nicht. Wenn Sie die Reise nicht antreten wollen, dann erklären Sie gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich, dass Sie von der Buchung wegen der Terrorgefahr kostenlos zurücktreten wollen. Wenn der Reiseveranstalter eine kostenlose und zumutbare Umbuchungsmöglichkeit (selbe Reisezeit / selber Reisezuschnitt / selber Reisepreis) anbietet, dann sollten Sie diese akzeptieren. Tut er das nicht, bleibt es beim Rücktritt. Wenn Sie allfällige "Stornogebühren" bezahlen, dann nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung". In ausgewählten Fällen wird der VKI Musterprozesse führen.

Informationen: http://www.konsument.at
 
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