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Zukunftsfrage "Pflege" |
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erstellt am
07. 09. 06
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Bures:
Bartenstein-Entwurf ist eine "wahre Katastrophe"
Legale Betreuung würde 4.000 bis 5.000 Euro monatlich kosten
Wien (sk) - Der von Minister Bartenstein vorgelegte Entwurf für eine Pflege-Verordnung verschärfe
die Probleme zusätzlich und sei eine "wahre Katastrophe", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin
Doris Bures am 06.09. in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Frauen- und Gleichbehandlungssprecherin
Gabriele Heinisch-Hosek. Damit werde legale Betreuung erst recht nur für die möglich, die es sich leisten
können, denn die monatlichen Kosten würden bei 4.000 bis 5.000 Euro liegen. "Ich möchte den
Bundeskanzler schon fragen, wie er sich das vorstellt, dass eine Pensionistin mit wenigen hundert Euro im Monat
sich das leisten soll", sagte Bures.
"Viele Menschen mache es betroffen, wie Wolfgang Schüssel mit dem Pflegenotstand umgeht", sagte
Bures. Die ÖVP habe den Zugang, dass Pflege keine öffentliche Aufgabe sei. "Wir sind der Ansicht,
Pflege ist ein Grundrecht", so Bures. "Diese Regierung hat hier bloß eine Scheinlegalisierungs-Lösung
geschaffen, mit der keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen werden", so Bures. Mit der Abschaffung
der Beschäftigungsbewilligung für ausländische Arbeitskräfte im Pflegebereich würde der
Arbeitsmarkt de facto wesentlich früher als geplant - geplant war 2011 - geöffnet.
Beim SPÖ-Modell "Betreuung daheim" ist das nicht so: Das regelmäßige Ansuchen um Beschäftigungsbewilligung
bleibt wie gehabt bestehen, die Frauen, die dem neu geschaffenen Berufsbild nachgehen, sind sozial und arbeitsrechtlich
abgesichert, Pflege ist leistbar und finanzierbar. Bures hofft, dass es bei der Nationalratssitzung am 21. September
noch zu einer guten Lösung kommt, die diese "Schnapsidee" verhindert. Mit dem SPÖ-Modell "Pflege
daheim" werde ein eigenes Berufsbild geschafften. Arbeitszeit, Entlohnung und sozialrechtliche Absicherung
müssen festgelegt werden, eine eigene Ausbildung, Supervision und Kollektivvertrag gehören zu dem Berufsbild
"Betreuung daheim". All das regelt die Regierung nicht - "ein Pfusch, wie schon der Dienstleistungsscheck"
sagte Bures.
Mit der Bartestein-Verordnung wird für die Menschen im Pflegebereich die Beschäftigungsbewilligungspflicht
abgeschafft. Nach EU-Recht steht ihnen der österreichische Arbeitsmarkt nach 12 Monaten völlig offen
- sie können legal jeder beliebigen Beschäftigung nachgehen. "Nach EU-Recht kann eine solche einmal
gegebene Verordnung auch nicht rückgängig gemacht werden - der Arbeitsmarkt bleibt offen", betonte
Bures. "Die Folge ist, der Lohndruck steigt, aber die Probleme im Pflegebereich werden in keiner Weise gelöst."
Diese Legalisierung sei daher "ein fataler Fehler". |
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Bartenstein: Wir nehmen den Menschen die Angst
SPÖ macht den Menschen Angst
Wien (övp-pd) - "Mit der Verordnung zur Legalisierung der Pflegekräfte nehmen wir
den betroffenen Familien die Angst vor Bestrafung. Diese Verordnung ist die Antwort auf das brennendste Problem
in der Pflegedebatte", sagte Arbeitsminister Martin Bartenstein am 06.09. zur SPÖ. Während wir den
Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften die Angst nehmen, betreibe die SPÖ
Angstmache und wolle offenbar weiter die Kriminalisierung von tausenden Familien. Die SPÖ habe mit ihren Aussagen
jedenfalls bewiesen, dass sie keine Lösungen anbieten könne.
Die Verordnung sei so gestaltet, dass eine Öffnung des Arbeitsmarktes verhindert werde, so Bartenstein weiter.
Die Ausnahme gelte nur bei Tätigkeiten in Privathaushalten, in denen Personen mit Pflegegeldbezug ab der Stufe
1 leben. Damit werde eine Zulassung unqualifizierter Haushaltshilfen - wie von Gärtnern oder Reinigungskräften
- vermieden. Bartenstein: "Wir wollen Pflegekräfte legalisieren, nicht die Putzfrau". Für die
legalisierten Pflegekräfte würde auch nicht - wie von der SPÖ behauptet - der Arbeitsmarkt frühzeitig
geöffnet. Voraussetzung dafür wäre eine Zulassung zum regulären Arbeitsmarkt für einen
ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr. Eine Ausnahme konkreter Tätigkeiten wie Betreuung und Pflege vom
Ausländerbeschäftigungsgesetz, wie dies die Verordnung vorsieht, sei aber keine Zulassung zum regulären
Arbeitsmarkt. Eine derartige Regelung begründe daher auch gemäß dem Übergangsregime zur EU-
Erweiterung nicht den Erwerb der Freizügigkeit für den gesamten Arbeitsmarkt. In den bisherigen Sozialpartnergesprächen
habe breiter Konsens über eine Regelung zur Legalisierung der Betroffenen bestanden und auch darüber,
Rechtssicherheit im Bereich des Ausländerbeschäftigungsrechts zu schaffen. Das sei mit der Verordnung
gewährleistet, so Bartenstein weiter.
Darüber hinaus gehe es auf Sozialpartnerebene um die Erarbeitung einer großen Lösung, wie dies
zuletzt auch ÖGB- Präsident Hundstorfer vorgeschlagen habe. Die vom ÖGB vorgeschlagene und bis ins
nächste Jahr wirksame "Vorausamnestie" sei ein unkonventioneller Vorschlag und eine Diskussionsbasis.
Dieser Vorschlag sei auch in den Sozialpartnergesprächen erörtert worden und zu begrüßen.
Der Vorschlag würde aber eine ganze Reihe von Rechtsbereichen wie Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht,
Steuerrecht, Arbeitszeitrecht und andere mehr betreffen, so Bartenstein abschließend. |
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Hofer: Warnen vor Schnellschüssen im Pflegebereich
Pflegezeiten durch Angehörige sollen pensionsbegründend berücksichtigt werden
Wien (fpd) - Die FPÖ warnt im Rahmen der laufenden Pflegedebatte vor "Schnellschüssen
durch Berufspolitiker." FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer: "Eine große Zahl von politischen
Aussagen ist von erschreckender Unkenntnis der Materie gekennzeichnet. Als Betroffener, der selbst Pflegling war,
traue ich mir das zu sagen.
Und auch der jüngste Vorstoß von Minister Bartenstein geht am Problem vorbei. Denn durch eine Legalisierung
im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist die Misere nicht zu lösen. Ich weise darauf hin,
daß die arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf die Hauskrankenpflege keine Rücksicht nehmen. Ein 24-Stunden-Pflegedienst
ist durch ein von der Pflegestufe abhängiges Maß an Bereitschaftszeiten gekennzeichnet. Auch darauf
muß eingegangen werden."
Die FPÖ schlägt vor, einen kompetenten Arbeitskreis einzurichten, der bis Jahresende einer neuen Bundesregierung
einen tauglichen Vorschlag für eine nachhaltige Lösung des Pflegeproblems auf den Tisch legen soll.
In diesem Arbeitskreis sollen neben Exponenten des Sozialministeriums, des Gesundheitsministeriums, des Arbeitsministeriums
und der Ärztekammer auch Vertreter des AMS und Experten aus dem Bildungsministerium vertreten sein, um eine
Ausbildungsoffensive für den diplomierten Sektor und eine Umschulungsoffensive im Pflegehelferbereich zu starten.
Weiters sollen, so Hofer, auch Personalvertreter aus dem Pflegesektor sowie die Patientenanwaltschaft und die Seniorenorganisationen
im Arbeitskreis eingebunden sein.
Norbert Hofer: "Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die wir diesem Arbeitskreis zur Diskussion vorschlagen
möchten. So etwa die Einrichtung von Kompetenzzentren für pflegende Angehörige oder die Anerkennung
von Pflegzeiten durch Angehörige als Pensionszeiten. Wichtig ist auch eine automatische Indexanpassung beim
Pflegegeld, um eine schleichende Entwertung zu verhindern."
Für Pflegeheime schlägt die FPÖ zwei getrennte Tagsätze vor. Eine Komponente soll eine Wohnkomponente
sein, die Ausstattung, Qualität und Service berücksichtigt. Die zweite Komponente ist die Pflegekomponente,
die sich an der Einstufung im Rahmen des Pflegegeldes orientiert."
Hofer: "In diesem Zusammenhang lehne ich eine staatliche Förderung privater Pflegeversicherungen ab.
Der Staat hat seine Mittel so einzusetzen, daß jeder Österreicher unabhängig von seinem Einkommen
im Rahmen seiner Pflegestufe die notwendige Betreuung erhält. Das ist ein Grundbedürfnis und muß
durch das Pflegegeld abgesichert sein. Wer sich durch eine Privatversicherung ein besonders schönes Einzelzimmer
und eine besondere Menüauswahl sicherstellen kann, der soll das tun. Auf die Pflege selbst darf das jedoch
keinen Einfluß haben. Wir wollen keine Zweiklassenmedizin im öffentlichen Gesundheitswesen." |
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Grünewald: Palliativmedizin und Hospizbetreuung ausbauen
Wien (grüne) - Als "positiv" beurteilt der Gesundheitssprecher der Grünen, Kurt
Grünewald, die Ausarbeitung eines Formulars zur Errichtung einer PatientInnenverfügung. Damit sei ein
wichtiges Hilfsmittel für die Errichtung einer derartigen Verfügung geschaffen worden. Grünewald
weist aber auch auf Schwachpunkte der Patientenverfügung hin:
So ist es zwar möglich, dass PatientInnenanwaltschaften die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsberatung kostenlos
anbieten, diese sind aber auszubauen. „Wenn es die PatientInnenanwaltschaften aus personellen Gründen nicht
schaffen, diese Beratungsleistung anzubieten, sind die Menschen auf kostenpflichtige notarielle Rechtsberatung
angewiesen“, kritisiert Grünewald. Weiters ist das notwendige Ausmaß der ärztlichen Beratung noch
völlig ungeklärt. „Das Recht auf Selbstbestimmung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern“,
stellt Grünewald fest.
Der Gesundheitssprecher erinnert in diesem Zusammenhang auch an den auf Initiative der Grünen im Nationalrat
verabschiedeten Vier-Parteien-Antrag, der die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Palliativ Care
in der stationären geriatrischen Pflege fordert. „Ich hoffe, dass es bald Palliativmedizin und Hospizbetreuung
in den Pflegeheimen gibt, wo derzeit die meisten Menschen in Österreich sterben. Hospizbetreuung darf nicht
den Wohlhabenden vorbehalten bleiben, sondern muss allen ÖsterreicherInnen unabhängig ihres Einkommens
zur Verfügung stehen“, so Grünewald. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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