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Zukunftsfrage "Pflege" |
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erstellt am
05. 09. 06
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Bartenstein:
Ausländische Pflegekräfte werden legalisiert
Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich
des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Begutachtung
Wien (bmwa) - Arbeitsminister Martin Bartenstein schickte am 04.09. die Verordnung zur Ausnahme von
Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
in Begutachtung. Mit dieser Verordnung wird es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht,
Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten
auszuüben. Dies wird durch eine sektorale Aufhebung der Übergangsfristen für neue Mitgliedsstaaten
im Bereich Pflege und Betreuung erreicht. Die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten
ist damit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr
strafbar.
Bartenstein: "Mit dieser Regelung nehmen wir tausenden Familien in Österreich die Angst, dass Sie wegen
illegaler Beschäftigung von Ausländern bestraft werden könnten. Mir geht es darum, für die
betroffenen Familien, ihre zu pflegenden Angehörigen aber auch für die ausländischen Pflegekräfte
rasch eine rechtliche Basis zu schaffen und so einen Teil der Sorgen zu nehmen. Die ausländerrechtliche Legalisierung
sei im Bereich der Pflege das derzeit dringendste Problem, das so gelöst werde."
Dieser Schritt sei ausreichend, dass die bereits eingeleiteten Verfahren von den zuständigen Behörden
nicht weiter verfolgt werden. Die Begutachtungsfrist betrage 4 Wochen. Die Verordnung könne daher im Lauf
des Oktober unterschrieben werden und mit Anfang November in Kraft treten.
Man habe diesen Vorschlag im Vorfeld bereits zweimal ausführlich mit den Sozialpartnern diskutiert. Unabhängig
von der ausländerrechtlichen Legalisierung gehe es auf Sozialpartnerebene um die Erarbeitung einer großen
Lösung, wie dies zuletzt auch von ÖGB-Präsident Hundstorfer vorgeschlagen wurde. Der Hundstorfer-Vorschlag
einer auch bis ins nächste Jahr wirksame "Vorausamnestie" sei zwar unkonventionell, aber durchaus
eine Diskussionsbasis. Klar sei, dass eine derartige "Amnestie" eine Fülle von Rechtsbereichen betreffen
müsste, nämlich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Arbeitszeitrecht und anderes mehr.
Die Beschäftigung der "klassischen" slowakischen Pflegerin verstoße nämlich üblicherweise
gegen diese Vorschriften ebenso.
Die Regelung im Detail:
Die Ausnahme gilt nur bei Tätigkeiten in Privathaushalten, in denen eine pflegebedürftige Person
mit einem Bundespflegegeldbezug von mindestens Stufe 1 lebt und diese Person persönlich betreut wird. Mit
dieser Einschränkung wird sichergestellt, dass legalisierten Pflegekräfte nicht mit den am Arbeitsmarkt
verfügbaren bzw. über das Arbeitsmarktservice ausgebildeten Pflegekräften, die vorwiegend in Einrichtungen
der Pflegeorganisationen Beschäftigung finden, in Konkurrenz treten.
Die Ausnahmebestimmung gilt nur für Haushalte, in denen Personen mit Pflegegeldbezug ab der Stufe 1 persönlich
betreut werden, um eine bewilligungsfreie Zulassung unqualifizierter Haushaltshilfen (Reinigungspersonal, Gartenbetreuer,
etc.) zu vermeiden.
Es sind nur Tätigkeiten erfasst , die der ASVG-Vollversicherungspflicht unterliegen (ab 333,16 Euro monatlich).
Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt
werden und für die Dauer ihrer Beschäftigung in Österreich einen vollen Sozialversicherungsschutz
genießen.
Bürger/innen aus neuen EU-Mitgliedstaaten können daher legal (aber unter Einhaltung der arbeits- u. sozialrechtlichen
Bestimmungen) nach Österreich kommen und in Privathaushalten Pflegebedürftige mit Pflegegeldbezug betreuen,
ohne dass sich die Angehörigen, der Pflegebedürftige selbst oder der/die Pfleger/in nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
strafbar machen. |
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Bures: Solidarische Finanzierung vs. Abkassieren bei den Kranken
SPÖ sieht große gesellschaftspolitische Herausforderung und öffentliche
Aufgabe - Schüssel will "nicht überdramatisieren"
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures machte am 04.09. auf die zwei
"fundamental unterschiedlichen Zugänge von SPÖ und ÖVP" in der Pflegedebatte aufmerksam:
Die SPÖ will, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrem Einkommen die für
sie individuell beste Pflege erhalten. Daher tritt die SPÖ für eine solidarische Finanzierung ein. Die
ÖVP hingegen wolle "nicht überdramatisieren", wie Kanzler Schüssel im ORF-Sommergespräch
selbst gesagt habe, denn: "die ÖVP sieht in der Pflegedebatte gar keine öffentliche Aufgabe, sondern
will nach der Wahl bei den alten und kranken Menschen abkassieren", so Bures. Sie verwies auf den Plan der
ÖVP, bekannt geworden durch den ÖVP-Gemeindebund-Vizepräsidenten, wonach Pflegebedürftige in
Heimen künftig auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld abliefern müssen.
Bures warnte gegenüber dem SPÖ-Pressedienst vor einer weiteren Belastung der Betroffenen. "Die Regierung
weiß aus ihrem eigenen Sozialbericht, dass die pflegebedürftigen älteren Menschen nur allzu oft
am absoluten Limit leben", so Bures. 23.000 Pflegegeldbezieher in Privathaushalten sind armutsgefährdet,
35.000 aller Pflegebedürftigen leben unter schlechten Wohnverhältnissen und 230.000 haben eine Pension
von gerade einmal 690 Euro. Die SPÖ stehe für eine solidarische Finanzierung, eine kollektivvertragliche
Regelung für den Beschäftigungstyp "Betreuung daheim", also die rasche Umsetzung einer legalen
und leistbaren Pflege, und ein langfristiges Konzept mit dem Ausbau der mobilen Dienste und der Tageszentren, der
stärkeren Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Valorisierung des Pflegegeldes.
Die von Kanzler Schüssel geplante Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Pflegekräfte
hätte "schwerwiegende Folgen für alle österreichischen Arbeitnehmer". Denn der Wegfall
der Übergangsfristen bedeute, dass nach spätestens einem Jahr die bis dahin in der Pflege tätigen
Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und deren Angehörige jede Beschäftigung in jeder Branche
in Österreich annehmen dürfen, nicht nur in der Pflege. Noch stärkerer Lohndruck für tausende
Beschäftigte am Arbeitsmarkt wäre die Folge, so Bures, die auch darauf hinwies, dass die Aufhebung der
Übergangsfristen allein die österreichischen Haushalte nicht aus der Illegalität hole. Die Linie
der ÖVP im Pflegebereich beschränke sich hingegen auf "Kranke belasten und Grenzen öffnen",
so Bures abschließend. |
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Scheuch: Keine Legalisierung von illegalen Ausländern!
Schüssel und Bartenstein wollen Arbeitsmarkt mit osteuropäischen Billigarbeitsarbeitskräften
überschwemmen
Wien (bzö) - "Für das BZÖ ist klar: Eine Legalisierung von illegalen Ausländern
kommt nicht in Frage. Auch aktuelle Umfragen zeigen, dass zwei Drittel der Österreicher unseren Kurs unterstützen
und dass wir sachlich und inhaltlich richtig liegen. Wir werden alles daran setzen, dass dem Versuch von Schüssel
und Bartenstein, den Arbeitsmarkt mit osteuropäischen Billigarbeitskräften zu überschwemmen, ein
Riegel vorgeschoben wird", so BZÖ- Bündnissprecher Uwe Scheuch in einer Reaktion. Die Legalisierung
löse das Problem nicht, sondern schaffe nur neue Illegale.
Scheuch verwies auf die Forderung von BZÖ-Obmann und Spitzenkandidat Peter Westenthaler, die 50.000 in Schulung
befindlichen Arbeitlosen, die mit den Schulungsmaßnahmen den Willen zur Reintegration am Arbeitsmarkt beweisen,
zu einem großen Teil als Hilfskräfte für den Pflegebereich heranzuziehen. "Wir haben genug
Ressourcen in Österreich. Die Panikaktion von Bartenstein, illegale Ausländer legalisieren, ist unnötig
und falsch", so der BZÖ-Bündnissprecher.
Das BZÖ sei die einzige Partei, die eine Legalisierung von illegalen Ausländern ablehne. "Während
Schüssel, Gusenbauer, Strache und Van der Bellen für die Überschwemmung des Arbeitsmarktes mit ausländischen
Arbeitskräften eintreten, halten wir Linie und vertreten weiter einen restriktiven Kurs in der Ausländerpolitik",
so Scheuch abschließend. |
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Strache: FPÖ-Modell bevorzugt klar Inländer
Ausländische Pflegekräfte sind nur Übergangslösung
Wien (fpd) - "Eine Legalisierung von ausländischen Schwarzarbeitern in Österreich
ist generell abzulehnen", erklärte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache. Die FPÖ habe aber immer
klar darauf hingewiesen, daß man den akuten Pflegenotstand in Österreich nicht über Nacht beseitigen
könne. Für die FPÖ sei die Ausstellung befristeter Arbeitsbewilligungen in der Pflege daher nur
eine Übergangslösung. Dies habe er schon mehrfach klar betont, so Strache. Wichtig sei es jedenfalls,
zeitgleich eine Ausbildungsoffensive für junge Österreicherinnen und Österreicher im Pflege- und
Gesundheitsbereich zu starten. Auch das Modell eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen in der Pflege verteidigte
Strache: "Warum soll man nicht die Rahmenbedingungen dafür schaffen, wenn idealistische junge Frauen
hier mithelfen wollen?"
Den Ideen von Bundeskanzler Schüssel bei der Pflegefrage erteilte Strache eine klare Absage. Es sei eine Verantwortungslosigkeit
sondergleichen, daß Schüssel die Aufhebung der Übergangsfristen im Pflegebereich fordere. Die Folge
könne nur sein, daß auch bald die Übergangsfristen in anderen Bereichen wie etwa der Bau- oder
Landwirtschaft aufgeweicht würden - mit katastrophalen Folgen für den inländischen Arbeitsmarkt.
Ein immenses Lohndumping auf dem österreichischen Arbeitsmarkt wäre die klare Folge solcher "Schnapsideen",
so Strache weiter. Der Herr Bundeskanzler solle sich lieber um seine privaten Probleme im Pflegebereich kümmern,
als den österreichischen Arbeitnehmern noch mehr Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
"Es ist auf jeden Fall sonnenklar, daß das FPÖ-Modell zur Pflegediskussion eindeutig inländische
Arbeitskräfte bevorzugt", meinte Strache abschließend: "Wir fahren dabei genau unseren Kurs,
indem die Österreicher selbst bestimmen, in welchem Bereich ein Bedarf an ausländischen Schlüsselarbeitskräften
herrscht - ein klarer Gegensatz zum derzeitigen Zuzug an Gastarbeitslosen." |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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