Wien (bmlfuw) - DAC-Weine setzen auf Herkunftsbezeichnung mit klarem Geschmacksprofil.
Sie erleichtern den Konsumenten dadurch die Kaufentscheidung und haben sich international als erfolgreich erwiesen.
„In Österreich wurde das DAC-System 2003 für Weine aus dem Weinviertel erstmal erfolgreich umgesetzt
und hat sich bestens bewährt. Ich freue mich, dass das Mittelburgenland mit dem Blaufränkischen nun diesen
Weg geht. Gefestigtes Selbstbewusstsein in den Weinbaugebieten, verstärkte Zusammenarbeit zwischen Produktion
und Handel sowie Bekenntnis zu gebietstypischen Weinen mit klarem Geschmacksprofil ist Grundvoraussetzung für
national und international erfolgreiches Weinmarketing,“ so Landwirtschaftsminister Josef Pröll anlässlich
der Präsentation des „Mittelburgenland DAC“ am 04.09.
In Österreich wurde das DAC System durch die Weingesetznovelle 2000 eingeführt. Österreich hat sich
damit in die Riege der Vermarktungssysteme großer Weinbauländer wie Italien (DOC), Frankreich (AOC)
oder Spanien (DO) eingereiht, wo am Etikett eher die Herkunft als die Rebsorte betont wird. Nur wenn dort ein Wein
gebietstypisch schmeckt, wird er auch nach dieser Herkunft benannt. Mit DAC werden seit März 2003 geprüfte,
regionaltypische Qualitätsweine aus Österreich bezeichnet. Bei der Einführung des DAC-Konzeptes
ging es nicht darum, eine neue Qualitätskategorie zu schaffen, sondern die bestehenden Qualitäten in
ein international erfolgversprechendes und leicht verständliches Herkunftssystem überzuleiten.
Das Beispiel „Weinviertel DAC“ hat wesentlich zur positiven Positionierung des Weinviertels und des Grünen
Veltliners beigetragen. Nach den ersten drei Jahren wurden bereits 1,8 Millionen Flaschen „Weinviertel DAC“ produziert.
500 Betriebe erfüllen die strengen Kriterien und sind Mitglieder von „Weinviertel DAC“.
Nach dem Weinviertel hat nun auch das Mittelburgenland das DAC-System eingeführt. Das Anbaugebiet Mittelburgenland
umfasst eine Rebfläche von 1.875 ha, wobei der Großteil (mehr als 1.500 ha) auf Rotweinsorten entfällt.
Bei diesen Rotweinsorten dominiert der Blaufränkische mit mehr als 1.000 ha, gefolgt von Zweigelt mit rund
400 ha. Das Mittelburgenland hat sich daher bei seinen Überlegungen zu einem DAC Wein ganz auf die Sorte Blaufränkisch
konzentriert.
Der „Mittelburgenland DAC“ darf nur aus Trauben hergestellt werden, die im Weinbaugebiet Mittelburgenland geerntet
werden, darf nur in Glasflaschen an den Verbraucher abgegeben werden und muss eine spezifische Kapsel am Flaschenhals
aufweisen.
Auf den Markt kann der „Mittelburgenland DAC“ in drei verschiedenen Ausprägungen kommen: mit der Zusatzbezeichnung
„Classic“, unter verpflichtender Angabe einer Riede oder unter verpflichtender Angabe der Bezeichnung „Reserve“.
Die Unterschiede zwischen den drei Kategorien liegen vor allem im Holzton und Alkoholgehalt.
Die Politik hat optimale Rahmenbedingungen geschaffen, die von den Regionen umgesetzt werden können. Mit der
Weingesetzesnovelle 2000 wurde zur Selbstverwaltung in den Weinbaugebieten die Gründung von Branchenverbänden
(berufsgruppenübergreifende Komitees) gesetzlich verankert. Die Aufgabe der Regionalen Komitees ist es, Produktions-
und Marketingstrategien für regionaltypische Qualitätsweine (DAC-Weine) zu erarbeiten. DAC steht dabei
für Districtus Austriae Controllatus, d.h. kontrollierte österreichische Herkunftsbezeichnung. |