Baumgartner-Gabitzer: Der Ö-Konvent hat gute Arbeit geleistet
ÖVP-Verfassungssprecherin bringt Entschließungsantrag ein
Wien (övp-pk) - Als intensive und wertvolle Zeit der Diskussion über das Verfassungsthema
bezeichnete ÖVP-Verfassungssprecherin Ulrike Baumgartner-Gabitzer die 19monatige Arbeit des besonderen Ausschusses
über den Österreich-Konvent und dankte allen Expertinnen und Experten für deren Mitarbeit und Unterstützung.
"Auch wenn am Ende keine neue Verfassung steht, so haben wir doch einen sehr interessanten Bericht zu Stande
gebracht", so Baumgartner-Gabitzer am 21.09. im Plenum des Nationalrates.
Der Konvent habe mit viel negativer Begleitmusik der Opposition begonnen. "Ich bin froh, dass der Konvent
stattgefunden hat und gute Arbeit leisten konnte. Die geringe Konstruktivität der Opposition ist zwar bedauerlich,
aber wir werden nicht müde, für eine Weiterentwicklung unserer Verfassung zu sorgen", kündigte
Baumgartner-Gabitzer an.
Drei große Ziele der ÖVP nannte Baumgartner-Gabitzer, die sich allesamt am Wohl der Bürgerinnen
und Bürger orientierten: Eine schlanke, verständliche und übersichtliche Verfassung, ein Grundrechtskatalog
und eine neue Verwaltungsstruktur, die Doppelgleisigkeiten beseitigt und den Rechtsschutz verbessert.
"Beim Thema Verfassungsbereinigung wollten wir eine Verfassungsurkunde begleitet von wenigen Trabanten
wie historische Gesetze. Mit der SPÖ sind wir einander nahe gekommen, ich hoffe auf einen Konsens in der nächsten
Legislaturperiode", so die ÖVP-Abgeordnete. Unverständlich ist für Baumgartner-Gabitzer, warum
die Opposition sich gegen eine Präambel ausgesprochen hat, in der die wichtigsten Grundsätze einer Verfassung
festgeschrieben sind. "Das ist international üblich!" Die Ablehnung seitens der Opposition kann
für Baumgartner-Gabitzer nur als "Justamentstandpunkt" gedeutet werden. Statt dessen wolle die SPÖ
zahlreiche neue, unnötige Staatsaufgaben kreieren. "Dabei muss man sich stets fragen, wer dafür
zahlt und warum sich der Staat in alle Angelegenheiten der Leute einmischt."
Bei den Grundrechten sei festzuhalten, dass die ÖVP selbstverständlich neben den wichtigen liberalen
Grundrechten auch für soziale Grundrechte eintritt - wie etwa das Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie
oder das Recht auf Bildung. Vollkommen unverständlich ist für die ÖVP-Verfassungssprecherin die
Ablehnung der Einführung des Briefwahlrechtes durch die Opposition. "Das wäre endlich eine Weiterentwicklung
der Teilnahme am demokratischen Geschehen auf internationalem Niveau und entspräche einem flexiblen, modernen
Menschenbild. Aber leider gab es da keinerlei Bewegung seitens der Opposition."
Bei den Verwaltungsstrukturen wollte die ÖVP keine Experimente oder Aufblähungen, wie die SPÖ
sich das vorstellte, sondern bei bewährten Einrichtungen wie den Bezirkshauptmannschaften bleiben. "Verwaltung
muss funktionieren und schnell agieren können. Annäherung, aber (noch) keinen Konsens gab es bei der
Einführung eines Bundesverwaltungsgerichtes bei Asylfragen. "Vielleicht ist das in der nächsten
Legislaturperiode möglich", hofft Baumgarter-Gabitzer.
Abschließend brachte die ÖVP-Verfassungssprecherin einen Entschließungsantrag mit folgendem
Wortlaut ein:
"Der Nationalrat begrüßt die bisherigen umfangreichen Arbeiten an einer Verfassungsreform, die
vom Österreich-Konvent eingeleitet und vom Besonderen Ausschuss zur Beratung des Berichts des Österreich-Konvents
weitergeführt wurden und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die Arbeiten an einer zukünftigen
modernen Bundesverfassung auf der Grundlage dieser Ergebnisse mit dem Ziel, ein übersichtliches und für
die Bürger verständliches Verfassungswerk ohne die zahlreichen einzelnen Nebengesetze und Verfassungsbestimmungen
zu schaffen, voranzutreiben.
- Dabei sollen in einem umfassenden und zeitgemäßen Grundrechtskatalog auch die sozialen Grundrechte
nach dem Vorbild der Europäischen Grundrechtscharta gewährleistet werden.
- Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in den Ländern soll eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine
Verbesserung des Rechtsschutzes bewirken.
- Eine zeitgemäße Aufgabenteilung soll sich an den Fähigkeiten der Gebietskörperschaften
(Bund, Länder und Gemeinden) orientieren. In diesem Zusammenhang soll die Rolle der Gesetzgebungsorgane überdacht
werden.
- Bei allgemeinen Wahlen soll künftig eine Briefwahl unter voller Wahrung der Grundsätze des freien,
geheimen und persönlichen Wahlrechts ermöglicht werden.
- Anstelle des bisher die Sicherheit Österreichs in der Verfassung abbildenden Prinzips der Umfassenden
Landesverteidigung soll eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem neuen und moderneren Prinzip der umfassenden
Sicherheitsvorsorge zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates und seiner Bürger festgeschrieben werden."
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