Hofer: Beschäftigungslandprinzip für Grenzgänger streichen  

erstellt am
19. 09. 06

Kinderbetreuungsgeld wird über Jahre rückwirkend ausbezahlt
Wien (fpd) - Aufgrund des Beschäftigungslandprinzips erhalten Grenzgänger aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten aus Österreich auch familienpolitische Leistungen. Die Arbeitnehmer leben mit ihren Familien also beispielsweise in Ungarn oder der Slowakei und pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Wien, ins Burgenland oder nach Niederösterreich.

Hat ein Grenzgänger zwei Kinder im Alter von ein und drei Jahren, so erhält er Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 436 Euro sowie Familienbeihilfe in der Höhe von 224 Euro monatlich. Diese familienpolitischen Leistungen in der Höhe von 660 Euro sind also deutlich höher angesetzt als beispielsweise das ungarische Durchschnittseinkommen, das bei 500 Euro liegt. Auch für studierende Kinder in Ungarn wird Familienbeihilfe ausbezahlt. Anders als für Österreicher muß jedoch kein Studienerfolg nachgewiesen werden!

FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer. "Die Situation ist grotesk. An den Finanzämtern sind die Beamten mit einer Flut von Anträgen konfrontiert, weil die österreichischen Familienleistungen für Staatsbürger aus den neuen EU-Mitgliedsländern einen wahren Geldsegen bedeuten. Außerdem werden die Leistungen fünf Jahre rückwirkend bezahlt, was zu der Situation führt, daß Grenzgänger 10.000 Euro und mehr bar auf die Hand erhalten. Dafür muß man in Ungarn zwei Jahre arbeiten!"

In einem konkreten Fall wurde eine Frau beim Finanzamt vorstellig, deren Mann mit dem Geld ob des "neuen Reichtums" die Familie verlassen und nie mehr daheim aufgetaucht ist.

Hofer: "Das hat nichts mit sozialer Verantwortung, sondern mit politischer Einfalt zu tun. Diese EU-Verordnung muß geändert werden. Das kostet der Republik Österreich ein Vermögen. Alleine im kleinen Burgenland gibt es 6000 Grenzgänger. Ich darf jedem Politiker empfehlen, sich mit Mitarbeitern beispielsweise des Finanzamtes Eisenstadt zu unterhalten, um einen Einblick in die Situation zu erhalten."

Hofer gibt in diesem Zusammenhang noch ein brisantes Detail bekannt. Die Grenzgänger müssen sich nämlich lediglich vom Bürgermeister ihrer Gemeinde bestätigen lassen, wie viele Kinder sie haben. Die Finanzbeamten können sich des Eindrucks nicht erwehren, daß so manche Bestätigung nicht den Tatsachen entspricht.
 
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