Kinderbetreuungsgeld wird über Jahre rückwirkend ausbezahlt
Wien (fpd) - Aufgrund des Beschäftigungslandprinzips erhalten Grenzgänger aus den neuen
EU-Mitgliedsstaaten aus Österreich auch familienpolitische Leistungen. Die Arbeitnehmer leben mit ihren Familien
also beispielsweise in Ungarn oder der Slowakei und pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Wien, ins Burgenland
oder nach Niederösterreich.
Hat ein Grenzgänger zwei Kinder im Alter von ein und drei Jahren, so erhält er Kinderbetreuungsgeld in
der Höhe von 436 Euro sowie Familienbeihilfe in der Höhe von 224 Euro monatlich. Diese familienpolitischen
Leistungen in der Höhe von 660 Euro sind also deutlich höher angesetzt als beispielsweise das ungarische
Durchschnittseinkommen, das bei 500 Euro liegt. Auch für studierende Kinder in Ungarn wird Familienbeihilfe
ausbezahlt. Anders als für Österreicher muß jedoch kein Studienerfolg nachgewiesen werden!
FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer. "Die Situation ist grotesk. An den Finanzämtern sind die
Beamten mit einer Flut von Anträgen konfrontiert, weil die österreichischen Familienleistungen für
Staatsbürger aus den neuen EU-Mitgliedsländern einen wahren Geldsegen bedeuten. Außerdem werden
die Leistungen fünf Jahre rückwirkend bezahlt, was zu der Situation führt, daß Grenzgänger
10.000 Euro und mehr bar auf die Hand erhalten. Dafür muß man in Ungarn zwei Jahre arbeiten!"
In einem konkreten Fall wurde eine Frau beim Finanzamt vorstellig, deren Mann mit dem Geld ob des "neuen Reichtums"
die Familie verlassen und nie mehr daheim aufgetaucht ist.
Hofer: "Das hat nichts mit sozialer Verantwortung, sondern mit politischer Einfalt zu tun. Diese EU-Verordnung
muß geändert werden. Das kostet der Republik Österreich ein Vermögen. Alleine im kleinen Burgenland
gibt es 6000 Grenzgänger. Ich darf jedem Politiker empfehlen, sich mit Mitarbeitern beispielsweise des Finanzamtes
Eisenstadt zu unterhalten, um einen Einblick in die Situation zu erhalten."
Hofer gibt in diesem Zusammenhang noch ein brisantes Detail bekannt. Die Grenzgänger müssen sich nämlich
lediglich vom Bürgermeister ihrer Gemeinde bestätigen lassen, wie viele Kinder sie haben. Die Finanzbeamten
können sich des Eindrucks nicht erwehren, daß so manche Bestätigung nicht den Tatsachen entspricht. |