Rechtliche Neuerungen mit 1. Oktober
Bregenz (vlk) - Im Führerscheinerteilungsverfahren traten mit 1. Oktober 2006 weitere Neuerungen
in Kraft. Die Fahrschule wird zur "Drehscheibe" dieses Verfahrens.
Künftig können Führerscheinanträge bei jeder Fahrschule – weiters bei jeder Führerscheinbehörde
– gestellt werden. Behördengänge entfallen, sofern das Ermittlungsverfahren keine Besonderheiten ergibt,
z.B. die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung.
Unmittelbar nach bestandener praktischer Fahrprüfung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten den vorläufigen
Führerschein und ein Kostenblatt für die angefallenen Gebühren. Sie dürfen dann Fahrzeuge der
betreffenden Führerscheinklasse oder -unterklasse bis zur Zustellung des Scheckkartenführerscheins –
längstens für die Dauer von vier Wochen und nur innerhalb Österreichs – lenken. Ca. zehn Tage nach
Einzahlung der Gebühren wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt.
Neu geregelt ist auch, dass die Führerscheinuntersuchung durch einen sachverständigen Arzt künftig
im Wohnbezirk der Fahrschule und nicht mehr im Wohnsitzbezirk der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vorzunehmen
ist. |