Beitritt mit Auflagen und Schutzmaßnahmen - keinen Störungen am heimischen Arbeitsmarkt
Wien (bmaa) - "Bulgarien und Rumänien haben einen beeindruckenden Aufholprozess unternommen,
um fit für 2007 zu werden", sagte Außenministerin Plassnik in einer ersten Reaktion auf den von
Erweiterungskommissar Olli Rehn am 26.09. im Europäischen Parlament präsentierten Bericht über den
Stand der Beitrittsreife. "Beide Länder haben mehr als zehn Jahre lang auf dieses Ziel hingearbeitet,
damit wird ein weiterer historischer Schritt zur Wiedervereinigung Europas gesetzt." Plassnik erinnerte daran,
dass die Union schon 1997 den Beschluss gefasst hat, mit allen mittel- und osteuropäischen Reformstaaten,
darunter auch mit Rumänien und Bulgarien, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.
Nach sorgfältigster Prüfung kam die Kommission zum Schluss, dass beide Länder die Fähigkeit
unter Beweis stellen konnten, das europäische Regelwerk und seine Prinzipen ab 1. Jänner 2007 anzuwenden.
Daher bestehe kein hinreichend gewichtiger Grund für eine Verschiebung des Beitritts. Rumänien und Bulgarien
sollen deshalb wie vertraglich vorgesehen mit 1. Jänner 2007 Mitglieder der Europäischen Union werden
können.
"Wir haben für Österreich Vorsorge getroffen, dass es durch den Beitritt zu keinen Störungen
am heimischen Arbeitsmarkt kommt", unterstrich Plassnik. Sie erläuterte, dass die derzeitigen EU-Staaten
gegenüber den beiden Ländern für eine Übergangszeit von bis zu sieben Jahren die Arbeitnehmerfreizügigkeit
ausschließen können. Dieses Recht könne jeder Mitgliedstaat für sich in Anspruch nehmen, ohne
dass dafür eine Zustimmung der Kommission oder des Rates notwendig sei. Auch blieben die Schengen-Grenzkontrollen
gegenüber Bulgarien und Rumänien aufrecht.
"Der Reformweg der beiden Staaten ist mit dem 1.1.2007 aber längst noch nicht zu Ende. Bulgarien und
Rumänien müssen mit Nachdruck noch weitere Anstrengungen unternehmen, um den Erfolg ihres europäischen
Weges sicherzustellen", so die Außenministerin. "Die EU - allen voran die Kommission - werden dabei
auf die lückenlose Einhaltung der EU-Standards durch die neuen Mitgliedstaaten achten. Die umfassenden Schutzklauseln
des Beitrittsvertrags geben uns hier Sicherheit. Bei der strikten Einhaltung der Gemeinschaftsregeln kann und wird
es keine Abstriche geben", sagte Plassnik unter Hinweis darauf, dass die Kommission für Bereiche, in
denen es noch Schwächen oder Restrisiken gibt, besondere Kontrollrechte habe.
So hat die Kommission einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgesehen, um die Funktionstüchtigkeit der
gesamten erweiterten Union sicherzustellen. Erstmals nach einem EU-Beitritt wird das Monitoring so lange fortgesetzt,
bis noch bestehende Schwachpunkte im Bereich Justiz und Inneres, vor allem im Kampf gegen die Korruption, beseitigt
sind. Für den Bereich Landwirtschaft wurde eigens vorgekehrt, um erforderlichenfalls die Zahlungen auszusetzen.
Abschließend hob Plassnik hervor, welch große Bedeutung diese Beitritte gerade für das Zusammenwachsen
des Donauraumes haben. "Der EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens bringt uns Österreichern mehr Sicherheit,
mehr Exportchancen und mehr Arbeitsplätze. Wir erleben das Entstehen einer Kultur- und Wirtschaftsregion im
Donauraum mit einem gerade für uns spannenden Potential", verwies die Außenministerin auf die vielfältigen
Chancen, die sich für Österreich in dieser Zukunftsregion ergeben. |