Immer mehr Abfall wird verwertet, immer weniger deponiert
Wien (pk) - Die vierte Fortschreibung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans, den Umweltminister Josef
Pröll kürzlich dem Nationalrat vorgelegt hat ( III-237 d.B.), informiert über die Umsetzung des
Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und die seit 2004 geltende Deponieverordnung. Grundsätzlich beschreibt der
Ressortleiter die österreichische Abfallwirtschafts-Strategie mit den Prinzipien Vorsorge, Nachhaltigkeit,
Umweltschonung und mit dem Ziel, die Emission von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen zu vermeiden.
Der Müllberg soll durch Abfallvermeidung klein und sein Schadstoffgehalt gering bleiben, liest man im Bericht,
nicht vermeidbare Abfälle sollen nach technischen Möglichkeiten, ökologisch zweckmäßig
und so wirtschaftlich wie möglich verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertbar sind, sollen biologisch,
thermisch, chemisch oder mechanisch behandelt werden, sodass nur noch reaktionsarme, "erdkrustenähnliche"
Rückstände auf den Deponien landen.
Abfallwirtschaft und Stoffströme in Österreich
Die übersichtlich dargestellten Daten zeigen, dass diese Strategie greift. Zwar stieg die Abfallmenge
seit 1999 um 5 Mill. t weiter und erreichte im Jahr 2004 54 Mill. t, wobei insbesondere die Zunahme des Bodenaushubs
infolge vermehrter Bahn-Bauten um 2 Mill. t. auf 22 Mill. t und eine 10-prozentige Zunahme des Haushaltsmülls
als Ursachen genannt werden. Ausgeweitet wurde aber auch die thermische Verwertung des Restmülls, sodass die
Masse der Schlacken und Aschen aus der Müllverbrennung um 628.000 t auf 2 Mill. t wuchs.
Bei den Haushaltsabfällen wurden die Sammelergebnisse bei der getrennten Erfassung einiger Altstoffarten (biogene
Abfälle, Holz und Papier) sowie bei Problemstoffen verbessert. Der Anteil gefährlicher Abfälle,
die speziell behandelt werden müssen, blieb mit 1 Mill. t gleich. Fäkalschlämme aus Senkgruben gingen
mit dem weiteren Ausbau des öffentlichen Kanalnetzes um 400.000 t zurück.
Die erfolgreiche Umsetzung der Deponieverordnung 2004 kann daran abgelesen werden, dass bereits im ersten Jahr
ihrer Geltung die Menge des deponierten Abfalls um 8 % auf 9,7 Mill. t abnahm. Beim Restmüll ging die deponierte
Masse gegenüber 2003 von 1,8 Mill. t auf 283.000 t zurück. Ein Großteil der Abfälle wird in
den Betrieben verwertet oder beseitigt, für den Rest stehen 2.500 Behandlungsanlagen zur Verfügung.
Die Zukunft der Abfallwirtschaft am Beispiel der Haushaltsabfälle
Bis zur vollständigen Umsetzung der Deponieverordnung im Jahr 2009 rechnen die Autoren des Berichts mit einer
weiteren Zunahme des Haushaltsabfalls um 57.000 t auf 3,7 Mill. t. Als Ursachen nennen sie den Anstieg der Wohnbevölkerung,
die Zunahme der Haushalte, vermehrte Einwegprodukte, den Anfall von Elektronikschrott und die zunehmende Entsorgung
von Grünschnitt in Sammelbehältern für biogene Abfälle. Der Haushalts-Müllberg 2009 wird
aus 1.520.000 t Restmüll, 260.000 t Sperrmüll, 1.260.000 t getrennt gesammelten Altstoffen, 600.000 biogenen
Abfällen und 60.000 t Problemstoffen bestehen, erwarten die Experten.
1.665.000 t dieser Abfälle sollen in Müllverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden. Davon entfallen
1.270.000 t auf Rest- und Sperrmüll sowie 395.000 t auf heizwertreiche Materialien, die unter anderem bei
der Altstoffsammlung aussortiert werden.
270.000 t heizwertarme Abfälle sollen 2009 in biotechnischen Anlagen behandelt und aus 570.000 t biogenen
Abfällen 200.000 t Kompost erzeugt werden. Für 60.000 t Problemstoffe und Elektroaltgeräte sind
spezielle Behandlungsverfahren vorgesehen.
Durch Verwertung der Altstoffe, Verbrennung heizwertreicher Abfälle sowie biologisch/mechanische Behandlung
der heizwertarmen Restmaterialien soll der ursprünglich 3,7 Mill. t. umfassende Haushaltsmüllberg des
Jahres 2009 um 82 % reduziert werden. Die verbleibenden 650.000 t an Abfallrückständen müssen deponiert
werden.
Die Kapazitäten der derzeit arbeitenden sowie der genehmigten oder in Bau befindlichen Abfallbehandlungsanlagen
reichen mit Ausnahme der Müllverbrennungsanlagen aus, dieses Ziel zu erreichen und die Vorgaben der Deponieverordnung
zu erfüllen, liest man im Bericht.
Altlastensanierung - teure Folgen vergangener Abfallsünden
Vorbild für viele andere Länder ist Österreich auch bei der Bewältigung abfallwirtschaftlicher
Sünden der Vergangenheit. Aufgrund des 1989 in Kraft getretenen Altlastensanierungsgesetzes wurden bisher
insgesamt 232 sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas ausgewiesen. 70 dieser Altlasten
sind bereits gesichert oder saniert. An der Sicherung und Sanierung von 43 der verbliebenen 162 Altlasten wird
derzeit gearbeitet. Finanziert werden die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen mit dem zweckgebundenen Altlastenbeitrag,
der beim langfristigen Ablagern von Abfällen zu entrichten ist. In Summe betrugen die Einnahmen aus dem Titel
Altlastenbeitrag 1990 bis 2005 699 Mill. Euro. 85 % der Mittel werden für Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen,
15 % für die Untersuchung von Verdachtsflächen und Altlasten verwendet.
Die Umsetzung der Deponieverordnung führt seit 2004 zu einer deutlichen Verringerung der Einnahmen, einerseits
wegen der sinkenden Menge an deponierten Abfällen, andererseits wegen Beitragssenkungen für Deponiebetreiber,
die ihre Anlagen an den Stand der Technik anpassen. Mehr Einnahmen wird das neue, seit 1.1.2006 wirksame Beitragssystem
bringen, das höhere Beiträge bei der langfristigen Ablagerung von Abfällen und Beiträge für
die Müllverbrennung vorsieht.
Der Gesamtsanierungsbedarf für die insgesamt 2.500 sicherungs- bzw. sanierungsbedürftigen Altlasten wird
vom Umweltbundesamt mit 3,7 Mrd. Euro angegeben, 1,27 Mrd. Euro für 250 Altablagerungen und 2,4 Mrd. Euro
für 2.250 Altstandorte.
Das Altlastensanierungsgesetz bildet die Grundlage für die Erfassung von Verdachtsflächen und Altlasten
sowie für die Finanzierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen. Es ist aber kein Verfahrensgesetz, sondern
verweist auf verfahrensrechtliche Bestimmungen im Wasserrechtsgesetz und in der Gewerbeordnung. Experten sehen
darin keine optimale Rechtsgrundlage für altlastenspezifische Entscheidungen. Es sei notwendig, die Verantwortung
von Verpflichteten und Liegenschaftseigentümern rasch zu klären und Zugriff auf finanzielle Mittel zu
erhalten. Daher hat das Umweltressort Grundlagen für eine rechtliche Neuordnung erarbeitet und will zudem
ein Modell für nachnutzungsbezogene Sanierungszielwerte entwickeln. |