LR Frick zu staatlichem Finanzgesetz
Bozen (lpa) - "Die ab 2007 geplanten Steuermaßnahmen werden Südtirols klein
strukturierte Wirtschaft und die rund 39.000 Klein- und Mittelbetriebe enorm belasten." Zu diesem Schluss
kommt Finanzlandesrat Werner Frick, der in einem Schreiben an die Minister Pierluigi Bersani und Tommaso Padoa-Schioppa
seine Kritik zu den beabsichtigten Neuerungen im staatlichen Finanzgesetz äußert.
Trotz positiver Ansätze, wie jenes zur Reduzierung der Lohnkosten, also des so genannten "cuneo fiscale",
sei das Finanzgesetz eine "Watschn" für die Wirtschaft und benachteilige insbesondere die KMU in
Südtirol, so Frick. Der Finanzlandesrat hatte in den letzten Tagen eingehend den römischen Gesetzestext
analysiert und urteilt: "Gewisse Sanktionen sind unverhältnismäßig und vor allem gegen die
kleinen Betriebe gerichtet." Als Beispiel führt Frick die seines Erachtens zu drastischen Sanktionen
für Handelsbetriebe an, die es unterlassen, den Kassenbeleg auszugeben. Sie riskieren eine Schließung
von 15 Tagen bis zu einem Monat. "Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung sind notwendig, sie dürfen
aber nicht Betriebe so hart bestrafen", so der Landesrat.
Die Kritik Fricks erntet auch die vorgesehene Übertragung der Abfertigungsbeiträge (TFR) für die
Mitarbeiter an das gesamtstaatliche Sozialversicherungsinstitut INPS. Das Finanzgesetz 2007 sieht vor, dass die
Hälfte der Abfertigungsbeiträge, die bisher von den Betrieben verwaltet worden sind und diesen Liquidität
garantiert haben, an das INPS abgetreten werden müssen. "Das ist ein Fehlschuss der Regierung",
so Frick. "Die Mehrbelastung des Vermögens der Betriebe durch den Abfluss dieser Geldmittel fällt
bei kleinen Betrieben weit mehr ins Gewicht als bei großen Unternehmen", so der Landesrat.
In seinem Schreiben an die beiden Minister greift Frick auch die Neufestsetzung der Branchenrichtwerte für
die Einkommenssteuern an. "Die steuerliche Verschärfung kann sehr leicht dazu führen, dass der Unternehmer
zuviel Steuern zahlt", so der Landesrat. Dies wäre immer dann der Fall, wenn der Unternehmer geringere
Einkünfte erzielt, als die Branchenrichtwerte vorgeben. Ebenso negativ sieht Frick die Bestimmungen zur Aufenthaltssteuer.
Die Regierung schlägt vor, diese auf freiwilliger Basis einzuführen: Demnach würde die Entscheidung
bei den Gemeinden liegen, eine Aufenthaltssteuer von bis zu fünf Euro pro Übernachtung einzuheben. "Es
liegt nun an der Regierung, all die Appelle zu beherzigen und entsprechende Abänderungen zu erarbeiten",
so Frick. |