erstellt am
09. 10. 06

Neuer Oberösterreich-Vorstoß gegen Gentechnik in Brüssel
Linz (lk) - Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer nahm am 06.10. an der Sitzung der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung des Ausschusses der Regionen teil. Im Mittelpunkt stand dabei die Stellungnahme des Ausschusses zum "Koexistenzbericht" der Europäischen Kommission, in dem es um die Vereinbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit herkömmlicher und biologischer landwirtschaftlicher Produktion geht.

Zusammen mit Bürgermeister Vögerle, Vizepräsident des österreichischen Gemeindebundes, brachte Landeshauptmann Pühringer 24 Änderungsanträge zum Stellungnahmeentwurf ein. Diese Anträge wurden von Oberösterreich und dem Netzwerk der gentechnikfreien Regionen, dem Oberösterreich als Gründungsmitglied angehört, formuliert.

Die wesentlichen Stoßrichtungen dieser Änderungsanträge waren:

  • Strengstmögliche Schwellenwerte für GVO in landwirtschaftlichen Produkten mit Nulltoleranz bei Saatgut.
  • Hinweis auf den oberösterreichischen Versuch zur gesetzlichen Einrichtung einer GVO freien Zone.
  • Stärkere Betonung des Vorsorgeprinzips.
  • Regionale Selbstbestimmung bei der Entscheidung über GVO-Einsatz.
  • Koexistenz muss als Umweltproblem und nicht als wirtschaftliches Problem verstanden werden.
  • Haftung für GVO-Schäden nach dem Verursacherprinzip.
  • Risikobewertung bei der GVO-Zulassung ist unzureichend.


Mit der Annahme dieser Anträge hat sich der AdR weitgehend den Positionen Oberösterreichs und des Netzwerks GVO-freier Regionen angeschlossen. "Uns geht es um die Entscheidungsfreiheit für die einzelnen Regionen. Wir wehren uns gegen einen Zwang zur Koexistenz.

Die oft geforderte Entscheidungsfreiheit für den einzelnen Landwirt ist durch unsere kleinräumige Landwirtschaftsstruktur nicht machbar. Saatgutkonzerne würden alles tun, damit durch einzelne Landwirte die GVO-Verbote unterlaufen werden. Davon konnte ich die Kollegen im Ausschuss der Regionen überzeugen", erklärte dazu Landeshauptmann Pühringer.

Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen wird an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament gerichtet.

Oberösterreich hat einen Vorstoß für ein totales GVO-Verbot in der Landwirtschaft unternommen, dieses Verbot wurde von der Europäischen Kommission beeinsprucht. Darüber ist zur Zeit in zweiter Instanz ein Rechtsstreit beim EuGH anhängig. Inzwischen hat Oberösterreich ein Gentechnik-Vorsorgegesetz erlassen, das den Einsatz von GVO nicht vollständig verbietet, ihn aber den strengstmöglichen Vorsichtsmaßnahmen unterwirft.

 
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