ÖAMTC begrüßt EU-Initiative, alte Lastwagen mit Weitwinkelspiegel nachrüsten zu lassen  

erstellt am
06. 10. 06

Unternehmen riskieren Schadenersatzpflicht, wenn sie ihre Schwerfahrzeuge nicht freiwillig mit zusätzlichen Spiegeln ausstatten
Wien (öamtc) - Jedes Jahr kommen laut Europäischer Kommission in Europa rund 400 Rad- und Motorradfahrer ums Leben, weil sie von rechtsabbiegenden Chauffeuren übersehen werden. Nun will die EU-Behörde alle älteren Lastwagen über 3,5 Tonnen mit Weitwinkelspiegeln nachrüsten lassen. Für neue Lastwagen gilt diese Regelung bereits seit 2003. Der ÖAMTC begrüßt diese von ihm schon vor Jahren geforderte sicherheitsförderliche Maßnahme und appelliert an die Unternehmen, ihre Lkw und Busse bereits jetzt freiwillig mit zusätzlichen Spiegeln nachzurüsten.

Anlass dazu gibt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Wien. "Das Gericht hat ein Busunternehmen zur Schadenersatzzahlung verurteilt, nachdem der Lenker ein siebenjähriges Schulkind beim Einfahren in den Busbahnhof in Zwettl übersehen hatte. Das rechte Vorderrad des Busses überrollte den Fuß des Kindes, das schwere Verletzungen erlitt", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. "Wäre der Bus mit einem Weitwinkelspiegel ausgestattet gewesen, hätte der Lenker das Kind rechtzeitig sehen können."

"Die gesetzliche Verpflichtung für das Anbringen eines zusätzlichen Weitwinkelspiegels für Busse trat erst nach dem Unfall in Kraft. Das Oberlandesgericht Wien stützt sich jedoch auf eine grundlegende Rechtsmeinung des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach ein sorgfältiger Busunternehmer für das Anbringen eines entsprechenden Spiegels gesorgt hätte", erläutert Haupfleisch das Urteil. Es kommt immer wieder zu tragischen Unfällen, bei denen Schulkinder mitgeschleift oder eingeklemmt werden, weil sie aufgrund ihrer Körpergröße leicht zu übersehen sind. Derartige Unfälle haben einen gewissen Bekanntheitsgrad. "Das Urteil zeigt, dass man möglicherweise auch dann haftet, wenn das Anbringen eines Weitwinkelspiegels nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bus- und Lkw-Unternehmer sollten daher nicht auf die erst in einigen Jahren in Kraft tretende EU-Nachrüstungspflicht für Schwerfahrzeuge warten. Sie riskieren sonst, nach einem ähnlichen Unfall in gleicher Weise zu Schadenersatz herangezogen zu werden", so der ÖAMTC-Chefjurist.

Die Kosten für eine derartige Nachrüstung halten sich im Verhältnis zur Wirkung und Steigerung der Verkehrssicherheit in Grenzen. Die Zahl der Verkehrsunfälle durch das "Übersehen" von Kindern und einspurigen Verkehrsteilnehmern kann dadurch erheblich gesenkt werden.
 
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