Unternehmen riskieren Schadenersatzpflicht, wenn sie ihre Schwerfahrzeuge nicht freiwillig mit
zusätzlichen Spiegeln ausstatten
Wien (öamtc) - Jedes Jahr kommen laut Europäischer Kommission in Europa rund 400 Rad- und
Motorradfahrer ums Leben, weil sie von rechtsabbiegenden Chauffeuren übersehen werden. Nun will die EU-Behörde
alle älteren Lastwagen über 3,5 Tonnen mit Weitwinkelspiegeln nachrüsten lassen. Für neue Lastwagen
gilt diese Regelung bereits seit 2003. Der ÖAMTC begrüßt diese von ihm schon vor Jahren geforderte
sicherheitsförderliche Maßnahme und appelliert an die Unternehmen, ihre Lkw und Busse bereits jetzt
freiwillig mit zusätzlichen Spiegeln nachzurüsten.
Anlass dazu gibt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Wien. "Das Gericht hat ein Busunternehmen zur
Schadenersatzzahlung verurteilt, nachdem der Lenker ein siebenjähriges Schulkind beim Einfahren in den Busbahnhof
in Zwettl übersehen hatte. Das rechte Vorderrad des Busses überrollte den Fuß des Kindes, das schwere
Verletzungen erlitt", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. "Wäre der Bus mit einem
Weitwinkelspiegel ausgestattet gewesen, hätte der Lenker das Kind rechtzeitig sehen können."
"Die gesetzliche Verpflichtung für das Anbringen eines zusätzlichen Weitwinkelspiegels für
Busse trat erst nach dem Unfall in Kraft. Das Oberlandesgericht Wien stützt sich jedoch auf eine grundlegende
Rechtsmeinung des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach ein sorgfältiger Busunternehmer für das Anbringen
eines entsprechenden Spiegels gesorgt hätte", erläutert Haupfleisch das Urteil. Es kommt immer wieder
zu tragischen Unfällen, bei denen Schulkinder mitgeschleift oder eingeklemmt werden, weil sie aufgrund ihrer
Körpergröße leicht zu übersehen sind. Derartige Unfälle haben einen gewissen Bekanntheitsgrad.
"Das Urteil zeigt, dass man möglicherweise auch dann haftet, wenn das Anbringen eines Weitwinkelspiegels
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bus- und Lkw-Unternehmer sollten daher nicht auf die erst in einigen Jahren
in Kraft tretende EU-Nachrüstungspflicht für Schwerfahrzeuge warten. Sie riskieren sonst, nach einem
ähnlichen Unfall in gleicher Weise zu Schadenersatz herangezogen zu werden", so der ÖAMTC-Chefjurist.
Die Kosten für eine derartige Nachrüstung halten sich im Verhältnis zur Wirkung und Steigerung der
Verkehrssicherheit in Grenzen. Die Zahl der Verkehrsunfälle durch das "Übersehen" von Kindern
und einspurigen Verkehrsteilnehmern kann dadurch erheblich gesenkt werden. |