Stürmische Tipps und wer im Schadensfall haftet  

erstellt am
04. 10. 06

Wien (arbö) - Ein Föhnsturm mit Spitzen bis zu 130 km/h raste in der vergangenen Nacht über Österreich. Auch in den nächsten Stunden und Tagen bleibt es herbstlich stürmisch. Dadurch müssen die Verkehrsteilnehmer mit unvorhergesehenen Hindernissen rechnen. Alles, was nicht "niet- und nagelfest" ist, kann zu einer Gefahrenquelle werden. Der ARBÖ hat Tipps zusammengestellt und informiert über die Haftungsfrage, sollte es zu einem Schadensfall kommen.

Die ARBÖ-Sturmtipps:

  • Fahren sie extrem vorausschauend und defensiv. Rechnen sie mit unvorhergesehenen Hindernissen
  • Reduzieren sie die Geschwindigkeit ihres Fahrzeuges, um eine bessere Bodenhaftung gegen die seitlichen Sturmböen zu haben
  • Öffnen sie ihre Fahrzeugtüre vorsichtig und halten sie den Griff fest in der Hand. Eine Sturmböe kann sonst die Türe aufreißen und ziemlichen Schaden anrichten - sei es an der Türe selbst, an einem daneben stehenden oder vorbei fahrenden Auto, oder kann sogar einen Fußgänger verletzen.
  • Überholen sie vor allem auf Landstraßen nur unter Einhaltung eines großen Seitenabstandes, denn plötzliche Seitenwindböen können selbst Schwerfahrzeuge wie LKW oder Busse um mehr als einen Meter versetzen. Im schlimmsten Fall landet man plötzlich im Gegenverkehrsbereich und wird zum "Geisterfahrer" oder man findet sich im Straßengraben wieder.
  • Mit Sturmböen muss besonders auf Brücken, bei Tunnelausfahrten oder nach engen Häuserschluchten gerechnet werden. Dachlasten oder Aufbauten, die dem Sturm eine breite Angriffsfläche bieten, steigeren auch die Gefahr, dass das Fahrzeug verrissen wird.
  • Wer es nicht vermeiden kann, an stürmischen Tagen mit Dachlast oder Anhänger unterwegs zu sein, sollte das Ladegut optimal verteilen. Der Schwerpunkt sollte möglichst tief liegen, das Gewicht auf beide Fahrzeugachsen verteilt sein.
  • Wer von einer Sturmböe erfasst wird, sollte vor allem Ruhe bewahren. Jede heftige Bewegung mit dem Lenkrad macht das Fahrzeug nur noch instabiler. Um das Auto wieder zurück auf die Spur zu bringen, sollten sie nur gefühlvoll gegenlenken.

Wer bei Sturmschäden haftet
Sturmschäden werden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung gedeckt, wer nur haftpflichtversichert ist, schaut durch die Finger. Geschäftsführender Vizepräsident des ARBÖ Dr. Herbert Grundtner weist darauf hin, dass es auch bei der Kaskoversicherung auf die genauen Versicherungsbedingungen ankommt. Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h.

Wer nur haftpflichtversichert ist, muss aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzer baufällig waren. Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren.

 
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