Gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht  

erstellt am
04. 10. 06

EU-Kommission legt zweiten Bericht über Stand bei der gegenseitigen Befreiung von der Visumpflicht vor
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat am 04.10. ihren zweiten Bericht über den Stand bei der gegenseitigen Befreiung von der Visumpflicht vorgelegt, wonach bei bestimmten Drittländern nach wie vor keine Gegenseitigkeit gegeben ist. Dennoch wurden Fortschritte erzielt und mit einer Reihe von Ländern nunmehr Reziprozitätsregelungen getroffen. Im Gegensatz dazu sind bei den Vereinigten Staaten derzeit keine Fortschritte zu verzeichnen, wenngleich die Aufnahme von Gesprächen als ermutigendes Signal gewertet werden kann.

Vizepräsident und für Freiheit, Sicherheit und Recht zuständiges Kommissionsmitglied Franco Frattini unterstrich die Bedeutung der gemeinsamen Visumpolitik: "Hier ist unsere uneingeschränkte Solidarität mit den neuen Mitgliedstaaten gefragt, die die Visumpflicht für die auf der Positivliste vertretenen Drittländer zwar abschaffen mussten, im Gegenzug aber keine uneingeschränkte Gegenseitigkeit erlangt haben. Schon der erste Bericht hat gezeigt, dass sich die neue Gegenseitigkeitsregelung als wirksam erwiesen hat und mehrere Drittländer allen Mitgliedstaaten uneingeschränkte Gegenseitigkeit eingeräumt haben. Der zweite Bericht zeigt nun, dass weitere Fortschritte erzielt wurden."

So wurde inzwischen auch mit Uruguay, Costa Rica und Paraguay die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht vereinbart. Auch Malaysia hat die administrativen Vorkehrungen für eine erneute gegenseitige Befreiung getroffen und Brunei offiziell seine Absicht bekanntgegeben, zur alten Regelung zurückzukehren. Brasilien ist entschlossen, eine uneingeschränkte gegenseitige Freistellung zu gewährleisten, doch bedarf es hierzu einer besonderen Vereinbarung mit der Europäischen Gemeinschaft. Die Kommission wird den Rat in Kürze um die Ermächtigung zur Aushandlung einer solchen Vereinbarung ersuchen.

Wenngleich in dem Bericht eingeräumt wird, dass die Gemeinschaft im Falle Kanadas und Australiens noch weit von einer Gegenseitigkeitsregelung entfernt ist, konnte die Kommission bei ihren letzten Gesprächen doch gewisse Fortschritte feststellen. Diese bestehen in einem klarer gefassten Rahmen für einen ergebnisorientierten Dialog und in größerer Transparenz der Kriterien, die die Mitgliedstaaten für eine Gegenseitigkeitsregelung erfüllen müssen. Für Estland hat Kanada die Visumpflicht bereits aufgehoben.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass mit den Vereinigten Staaten von Amerika keine Fortschritte zu verzeichnen sind und die amerikanische Seite auf kurze Sicht nicht an einem ergebnisorientierten Dialog interessiert zu sein scheint.

Ausgehend von den weiteren Entwicklungen bei den jeweiligen Drittländern wird die Kommission darüber nachdenken, wie für alle Mitgliedstaaten so schnell wie möglich uneingeschränkte Gegenseitigkeit erreicht werden kann. Aus diesem Grund will sie noch vor dem 31. März 2007 einen neuen Bericht vorlegen.
 
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