Kommission bewilligt für 2007 Euro 193 Mio. zur Bekämpfung von Tierseuchen  

erstellt am
13. 10. 06

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat ein Finanzierungspaket von Euro 193 Mio. bewilligt, um 2007 die Programme zur Tilgung, Eindämmung und Überwachung von Tierseuchen zu fördern. Die 155 Programme, die zur Förderung ausgewählt wurden, betreffen Tierseuchen, welche sich auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken. Mit dem hohen Beitrag der EU zu diesen Programmen kommt zum Ausdruck, welch große Bedeutung für die Gesundheit von Mensch und Tier diesen Tilgungsmaßnahmen beigemessen wird.

Markos Kyprianou, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, erklärte: „Der Schutz der Tiergesundheit ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensmittelsicherheit und zur Vermeidung der oft verheerenden Konsequenzen, die Tierseuchen haben können. Die Entscheidung, für die Bekämpfung von Tierseuchen solch beträchtliche Mittel bereitzustellen, beweist die unerschütterliche Entschlossenheit der Kommission, dieses Ziel zu erreichen.“

Die Kommission genehmigt jedes Jahr Programme zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen, für die Bekämpfung von Zoonosen wie Salmonellose und für die TSE-Überwachung und -Tilgung. Die genehmigten Programme erhalten finanzielle Zuschüsse von der EU.

Programme für die Tilgung von Tierseuchen
Für das Jahr 2007 wurden der Kommission 61 Programme zur Tilgung von 10 wichtigen Tierseuchen vorgelegt, von denen 47 für eine Gemeinschaftsförderung in Betracht kommen. Die Gesamtbeteiligung der Gemeinschaft an diesen Programmen beläuft sich auf Euro 52 997 000.

Diese Finanzmittel werden vorrangig für Seuchen aufgewendet, die auf den Menschen übertragbar sind. Es werden erhebliche Summen für die Tilgung der Brucellose, Tuberkulose und Tollwut bereitgestellt. Nach dem Erfolg der Programme in den letzten Jahren, mit denen die Tollwut im westlichen Teil der EU praktisch ausgerottet werden konnte, werden sich die meisten Maßnahmen 2007 auf den Osten und vor allem auf die neuen Mitgliedstaaten konzentrieren. Für diese Aufgabe wurden Euro 11 937 000 bewilligt. Durch infizierte wild lebende Tiere hat sich die Tollwut ausgebreitet, und die Programme sollen diese Tiere durch orale Impfung mittels impfstoffhaltiger Köder immun machen.

Programme zur Bekämpfung von Zoonosen
Für die Bekämpfung der auf den Menschen übertragbaren Salmonellose bei Geflügel in 18 Mitgliedstaaten wurden für 2007 Mittel in Höhe von Euro 9 117 000 bereitgestellt. Seit 2005 hat sich die Finanzierung dieser Programme jedes Jahr verdoppelt.

Überwachung der Vogelgrippe
Die Mitgliedstaaten werden auch 2007 mit finanzieller Unterstützung der EU für die Kosten von Labortests weiterhin Geflügel und Wildvögel auf die Vogelgrippe überwachen. Diese Überwachung ist die wirksamste Methode, um Ausbrüche sowohl der hochpathogenen als auch der weniger stark pathogenen Vogelgrippe frühzeitig zu entdecken. Sie hat sich 2006 als äußerst sinnvoll erwiesen, da sie die Früherkennung der Vogelgrippe bei Wildvögeln ermöglichte, bevor Mastbestände infiziert wurden.

Programme zur BSE/TSE-Überwachung und -Tilgung
Für die TSE-Überwachung hat die Kommission sich bereit erklärt, aus dem EU-Haushalt Euro 88 463 000 zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst Finanzhilfen der Gemeinschaft für die Durchführung von Schnelltests zum TSE-Nachweis bei Rindern, Schafen, Ziegen und erstmals auch bei Wild, ebenso wie differenzialdiagnostische Tests, um BSE bei kleinen Wiederkäuern auszuschließen. Programme zur BSE-Tilgung in ganz Europa wird die EU 2007 mit Euro 5 400 000 kofinanzieren, im Vergleich zu einem Betrag von Euro 8 710 000 im Jahr 2006, worin die Rückläufigkeit der BSE-Fälle zum Ausdruck kommt.

Es wurden obligatorische Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit eingeführt, die die Keulung und/oder Genotypisierung infizierter Bestände vorschreiben. Auch wurden Zuchtprogramme zur Förderung der TSE-Resistenz bei Schafen festgelegt. In diesem Jahr werden Mittel in Höhe von Euro 33 592 000 für die genehmigten Programme zur Tilgung der Traberkrankheit aufgewendet.
 
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