Wien (oenb) - Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998)
in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß,
in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße
ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des
Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.
Da der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank
(mit Valuta 11. Oktober 2006) 3,29 % beträgt, ist er seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes
maßgeblichen Zeitpunkt, dem 27. April 2006, um 0,70 Prozentpunkte gestiegen (der marginale Zinssatz für
die Hauptrefinanzierungsoperation am 27. April 2006 hat 2,59 % betragen).
Aus diesem Grund erhöht sich mit Wirksamkeit vom 11. Oktober 2006 der Basiszinssatz um 0,70 Prozentpunkte
von 1,97 % auf 2,67 %. Der Referenzzinssatz beträgt ab dem 9. August 2006 4,25 %. |