Burgstaller: Neue Instrumentarien bei Führungsproblemen erforderlich
Salzburg (lk) - "Ich bin überzeugt, dass man mit neuen Instrumentarien allfällige
Führungsprobleme in den Griff bekommen wird, wie z.B. durch eine künftige Leistungsfeststellung für
Schulleiterinnen bzw. Schulleiter. Weiters unterstreiche ich meine Forderung an die neue Bundesregierung, möglichst
rasch die rechtlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung von Schulverwaltung und Landesschulrat zu schaffen.
Dadurch sind mehr Transparenz und bessere Kooperation und Kommunikation zwischen Pädagogik und Verwaltung
zu erwarten." Dies erklärte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am 09.10. nach einem Gespräch
mit Vertretern der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft und Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber aus Anlass
der jüngsten Medienberichterstattung über Anzeigen gegen zwei Schulleiter bei der Staatsanwaltschaft.
Schulleiter sind Führungskräfte des Landes Salzburg. Strafanzeigen im Führungsmanagement sind ein
wenig taugliches Mittel. Allerdings bestehe laut geltender Rechtslage die Verpflichtung für Amtsorgane, beim
Verdacht gerichtlich strafbarer Tatbestände, Anzeige zu erstatten. Eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung
wäre Amtsmissbrauch. Dass die Führung zusätzlicher Klassen aufgrund unrichtiger Schülerzahlen
strafrechtlich relevant ist, ergibt sich nicht zuletzt aus zwei rechtskräftigen Verurteilungen von Salzburger
Schulleitern in den 1990er Jahren. Damals, 1993, hat der Rechnungshof die Klassenbildung in den Pflichtschulen
überprüft und zur Erstattung von Anzeigen aufgefordert.
Durch die Hauptverhandlung im Fall des Direktors der Volksschule Edt-Mödlham (Gemeinde Seekirchen am Wallersee)
am 5. Oktober ist offenbar geworden, dass Kommunikationsprobleme im September 2004 zwischen Organen der Schulverwaltung
zumindest mitbeteiligt daran waren, dass eine zusätzliche Klasse an der Volksschule Edt-Mödlham im Schuljahr
2004/05 geführt wurde. Hofrat Dr. Alfred Berghammer, der Leiter der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft
dazu: "Wäre mir dieser Umstand zum Zeitpunkt der Einbringung der Strafanzeige im Dezember 2005 schon
bekannt gewesen, wäre es zu dieser Anzeige nicht gekommen." Es wird daher ein Schreiben der Schulabteilung
an das Landesgericht Salzburg ergehen, in dem dies mitgeteilt und zugleich gebeten wird, diesen entlastenden Umstand
bei der weiteren Vorgangsweise zu berücksichtigen. Ob das anhängige Verfahren von der Staatsanwaltschaft
daraufhin eingestellt wird, liegt allein in der Entscheidung der Justizbehörde.
Bei den seinerzeitigen Erhebungen vor Erstattung der Strafanzeige wurde von einem Beamten der Schulbehörde
ein Mitschnitt von einem Telefongespräch ohne Wissen des Gesprächspartners angefertigt. Aufgrund der
vorliegenden Judikatur ist davon auszugehen, dass ein strafrechtlicher Tatbestand dadurch nicht erfüllt wurde.
Die von der Landeshauptfrau angeordnete rechtliche Prüfung dient zur Klarstellung in dieser Frage.
Sonderpädagogisches Zentrum Oberndorf
Hinsichtlich der Leiterin des Sonderpädagogischen Zentrums Oberndorf gibt es den Verdacht, sie habe
unzulässigerweise Kinder in ihre Schule aufgenommen und dadurch mehr Klassen benötigt, als nach den Organisationsvorschriften
vorgesehen. Zu diesem Verdacht wurde ebenfalls Straf- und Disziplinaranzeige erstattet. Beide Verfahren sind jedoch
noch im Stadium der Überprüfung durch Staatsanwaltschaft und Disziplinarkommission. Burgstaller: "Ich
habe angeordnet, dass in diesem Stadium nochmals eine Überprüfung der Verdachtsmomente vorgenommen wird,
um zu sehen, ob die Anzeigen in diesem Umfang aufrechterhalten werden müssen. Gleichzeitig wird der Bundesrechnungshof
in Hinblick auf seine Prüfung im Jahr 1993 in diesen Fall mit eingebunden." Auch über diese weiteren
internen Prüfungen wird die Staatsanwaltschaft umgehend in Kenntnis gesetzt werden.
Derzeit ist kein weiterer vergleichbarer Fall gerichtsanhängig. |