Preis für künstlerisches Schaffen der Landeshauptstadt Innsbruck im Kunstzweig Bildende
Kunst vergeben
Innsbruck (rms) - Am 18.10. fand die entscheidende Jurysitzung zur Vergabe des Preises der Landeshauptstadt
Innsbruck für künstlerisches Schaffen Kunstzweig „Bildende Kunst“ statt. Dabei wurden in den Teilgebieten
„Malerei“, „Grafik“, „Bildhauerei“ und „Fotografie bzw. Neue Medien“ insgesamt acht Preisträger ermittelt.
Je Teilgebiet gibt es einen Preisträger, zusätzlich wurden Förderpreise vergeben. Die Preisträger
erhalten 5000 Euro, der Förderpreis ist mit 2000 Euro dotiert. Der offizielle Festakt findet am 18. Dezember
um 10 Uhr im Bürgersaal, Historisches Rathaus, Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock, statt.
Die Jury bestehend aus Dr. Günther Dankl (Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum), Dr. Andreas Hapkemeyer (Museion,
Bozen), Stella Rollig (Lentos, Linz), Dr. Marion Piffer-Damiani (Kuratorin, Brixen) und Dr. Markus Neuwirth (Institut
für Kunstgeschichte) und Kulturamtsleiterin Mag.a Birgit Neu entschied sich im Bereich „Malerei“ für
die Vergabe des Preises an Manfred A. Mayr, Goldrain. Der Förderpreis geht an Herbert Hinteregger, Kirchberg
in Tirol.
Im Teilgebiet „Grafik“ wurde Paul Thuile, Gargazon, als Preisträger ermittelt. Der Förderpreis wurde
Christoph Hinterhuber, Innsbruck, zuerkannt.
Ernst Trawöger, Innsbruck, wurde im Teilgebiet „Bildhauerei“ als Preisträger bedacht, den Förderpreis
konnte sich Pia Steixner, Innsbruck, sichern.
Im Teilgebiet „Fotografie, Neue Medien“ wurde Carola Dertnig, Innsbruck, als Preisträgerin auserkoren. An
Barbara Doser, Innsbruck, geht der Förderpreis.
Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen
Der Preis für künstlerisches Schaffen der Landeshauptstadt Innsbruck wird alternierend alle sechs
Jahre in den Kunstzweigen „Dichtung“, „Musik“ und „Bildende Kunst“ vergeben. Der Preis wird nach den 2005 erstellten
neuen Richtlinien für den Kunstzweig „Bildende Kunst“an Kunstschaffende verliehen, die eine aus Fachleuten
zusammengestellte Jury durch ihr Lebenswerk, besondere Ausstellungen oder Projekte bzw. durch Engagement, Innovation
und Qualität überzeugten.
Laut Richtlinien ist die Zuerkennung der Preise ausschließlich an Kunstschaffende möglich, die in Innsbruck
geboren oder ihren ordentlichen Wohnsitz seit sechs Jahren in der Europaregion Tirol-Südtirol/ Alto Adige-Trentino
haben. |