Innsbruck: "Bildende Kunst" ausgezeichnet  

erstellt am
20. 10. 06

Preis für künstlerisches Schaffen der Landeshauptstadt Innsbruck im Kunstzweig Bildende Kunst vergeben
Innsbruck (rms) - Am 18.10. fand die entscheidende Jurysitzung zur Vergabe des Preises der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen Kunstzweig „Bildende Kunst“ statt. Dabei wurden in den Teilgebieten „Malerei“, „Grafik“, „Bildhauerei“ und „Fotografie bzw. Neue Medien“ insgesamt acht Preisträger ermittelt. Je Teilgebiet gibt es einen Preisträger, zusätzlich wurden Förderpreise vergeben. Die Preisträger erhalten 5000 Euro, der Förderpreis ist mit 2000 Euro dotiert. Der offizielle Festakt findet am 18. Dezember um 10 Uhr im Bürgersaal, Historisches Rathaus, Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock, statt.

Die Jury bestehend aus Dr. Günther Dankl (Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum), Dr. Andreas Hapkemeyer (Museion, Bozen), Stella Rollig (Lentos, Linz), Dr. Marion Piffer-Damiani (Kuratorin, Brixen) und Dr. Markus Neuwirth (Institut für Kunstgeschichte) und Kulturamtsleiterin Mag.a Birgit Neu entschied sich im Bereich „Malerei“ für die Vergabe des Preises an Manfred A. Mayr, Goldrain. Der Förderpreis geht an Herbert Hinteregger, Kirchberg in Tirol.

Im Teilgebiet „Grafik“ wurde Paul Thuile, Gargazon, als Preisträger ermittelt. Der Förderpreis wurde Christoph Hinterhuber, Innsbruck, zuerkannt.

Ernst Trawöger, Innsbruck, wurde im Teilgebiet „Bildhauerei“ als Preisträger bedacht, den Förderpreis konnte sich Pia Steixner, Innsbruck, sichern.

Im Teilgebiet „Fotografie, Neue Medien“ wurde Carola Dertnig, Innsbruck, als Preisträgerin auserkoren. An Barbara Doser, Innsbruck, geht der Förderpreis.

Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen
Der Preis für künstlerisches Schaffen der Landeshauptstadt Innsbruck wird alternierend alle sechs Jahre in den Kunstzweigen „Dichtung“, „Musik“ und „Bildende Kunst“ vergeben. Der Preis wird nach den 2005 erstellten neuen Richtlinien für den Kunstzweig „Bildende Kunst“an Kunstschaffende verliehen, die eine aus Fachleuten zusammengestellte Jury durch ihr Lebenswerk, besondere Ausstellungen oder Projekte bzw. durch Engagement, Innovation und Qualität überzeugten.

Laut Richtlinien ist die Zuerkennung der Preise ausschließlich an Kunstschaffende möglich, die in Innsbruck geboren oder ihren ordentlichen Wohnsitz seit sechs Jahren in der Europaregion Tirol-Südtirol/ Alto Adige-Trentino haben.
 
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