16. Österreichischer Juristentag: Grundrechte im Wandel  

erstellt am
19. 10. 06

Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität muss Grundrechte wahren
Graz (lk) - Neben Bundespräsident Univ.- Prof. Dr. Heinz Fischer, der Bundesministerin für Justiz, Mag. Karin Gastinger, Landeshauptmann Mag. Franz Voves, Vertretern des Landes Steiermark und Repräsentanten der Österreichischen Rechtssprechung konnte der Präsident des Österreichischen Juristentages, Justizminister a. D. Dr. Nikolaus Michalek auch Vertreter der Rechtssprechung aus Deutschland, der Schweiz, Sloweniens, Ungarns und Belgiens bei der feierlichen Eröffnung des 16. Österreichischen Juristentages in der Aula der Grazer Karl-Franzens-Universität begrüßen. Nach 1982 findet diese Tagung zum zweiten Mal in Graz statt.

In seiner Einleitung umriss Tagungspräsident Dr. Michalek drei wesentliche Herausforderungen an die österreichische Rechtssprechung: Den Anforderungen der europäischen Gesetzgebung gerecht zu werden, rechtzeitig ihre eigenen Vorstellungen in die europäische Gesetzwerdung einzubringen und der Relativierung, beziehungsweise Einschränkung von substanziellen Grundrechten durch die notwendige Effizienzsteigerung der Rechtssprechung angesichts der Bekämpfung des Terrors und der internationalen organisierten Kriminalität vorzubeugen.

Der Rektor der Grazer Karl-Franzens-Universität, Univ.- Prof. Mag. Dr. Alfred Gutschelhofer, verwies in seinen Begrüßungsworten auf die Bedeutung dieses Juristentages als Diskussionsforum für Juristen, die bei der Umsetzung gesellschaftlicher Werte im interkulturellen Raum eine immer wichtigere Brückenfunktion einnehmen. „Das Rechtssystem ist ein Spiegel der Gesellschaft. Es ist das Korsett in das sich eine Gesellschaft begibt - welches weit genug sein muss, um den Menschen den nötigen Freiraum zu lassen, aber - durch Aufstellen von Regeln - gleichzeitig straff genug sein muss, um ein reibungsloses Meiteinander zuzulassen“, sagte Landeshauptmann Voves in seiner Begrüßung. Justizministerin Gastinger wies als Ressortverantwortliche für den Bereich der österreichischen Gesetzwerdung auf die besondere Notwendigkeit des Konsenses in diesem Stadium hin. „Dabei ist der Österreichische Juristentag jenes Forum, das aus einem wissenschaftlichen Kontext heraus die konsensuale Gesetzwerdung fördert“, so Gastinger.

Fragen der Rechtsentwicklung werden in vier Arbeitskreisen diskutiert: Die Abteilung „Öffentliches Recht“ widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen subjektiven Rechten und dem Verwaltungsrecht. In der Abteilung „Steuerrecht“ wird der Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Steuerrecht diskutiert. Die Zukunft des Verwaltungsstrafrechts im Hinblick auf Sanktionen, Rechtsschutz und Europäische Zusammenarbeit wird von der Abteilung „Strafrecht“ behandelt. Darüber hinaus gibt es noch ein rechtspolitisches Forum zum Thema „Erwartungen an die Rechtspolitik zu Beginn der 23. Gesetzgebungsperiode“.

In seinem Festvortrag skizzierte Bundespräsident Dr. Fischer die geschichtliche Entwicklung der Grundrechte. An Hand des Konfliktes zwischen dem Folterverbot einerseits und dem Recht auf Sicherheit zeigte er ein besonderes Spannungsfeld in den Anforderungen an den Rechtsstaat auf. Grundsätzlich, so der Bundespräsident, könne die Rechtssprechung nicht jede Situation zufrieden stellend und eindeutig erfassen. Hier sei das Gewissen des einzelnen Entscheidenden gefragt. Gewissenskonflikte seien hier unvermeidbar. Der Bundespräsident lobte in diesem Zusammenhang die Arbeit des Verfassungskonvents bezüglich der Weiterentwicklung der Grundrechte. Wichtig für ihn ist dabei die Verankerung sozialer Grundrechte.

Im Mai 2007 wir der vierte Europäische Juristentag unter Österreichischer Leitung in Wien stattfinden.
 
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