Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität muss Grundrechte
wahren
Graz (lk) - Neben Bundespräsident Univ.- Prof. Dr. Heinz Fischer, der Bundesministerin für
Justiz, Mag. Karin Gastinger, Landeshauptmann Mag. Franz Voves, Vertretern des Landes Steiermark und Repräsentanten
der Österreichischen Rechtssprechung konnte der Präsident des Österreichischen Juristentages, Justizminister
a. D. Dr. Nikolaus Michalek auch Vertreter der Rechtssprechung aus Deutschland, der Schweiz, Sloweniens, Ungarns
und Belgiens bei der feierlichen Eröffnung des 16. Österreichischen Juristentages in der Aula der Grazer
Karl-Franzens-Universität begrüßen. Nach 1982 findet diese Tagung zum zweiten Mal in Graz statt.
In seiner Einleitung umriss Tagungspräsident Dr. Michalek drei wesentliche Herausforderungen an die österreichische
Rechtssprechung: Den Anforderungen der europäischen Gesetzgebung gerecht zu werden, rechtzeitig ihre eigenen
Vorstellungen in die europäische Gesetzwerdung einzubringen und der Relativierung, beziehungsweise Einschränkung
von substanziellen Grundrechten durch die notwendige Effizienzsteigerung der Rechtssprechung angesichts der Bekämpfung
des Terrors und der internationalen organisierten Kriminalität vorzubeugen.
Der Rektor der Grazer Karl-Franzens-Universität, Univ.- Prof. Mag. Dr. Alfred Gutschelhofer, verwies in seinen
Begrüßungsworten auf die Bedeutung dieses Juristentages als Diskussionsforum für Juristen, die
bei der Umsetzung gesellschaftlicher Werte im interkulturellen Raum eine immer wichtigere Brückenfunktion
einnehmen. „Das Rechtssystem ist ein Spiegel der Gesellschaft. Es ist das Korsett in das sich eine Gesellschaft
begibt - welches weit genug sein muss, um den Menschen den nötigen Freiraum zu lassen, aber - durch Aufstellen
von Regeln - gleichzeitig straff genug sein muss, um ein reibungsloses Meiteinander zuzulassen“, sagte Landeshauptmann
Voves in seiner Begrüßung. Justizministerin Gastinger wies als Ressortverantwortliche für den
Bereich der österreichischen Gesetzwerdung auf die besondere Notwendigkeit des Konsenses in diesem Stadium
hin. „Dabei ist der Österreichische Juristentag jenes Forum, das aus einem wissenschaftlichen Kontext heraus
die konsensuale Gesetzwerdung fördert“, so Gastinger.
Fragen der Rechtsentwicklung werden in vier Arbeitskreisen diskutiert: Die Abteilung „Öffentliches Recht“
widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen subjektiven Rechten und dem Verwaltungsrecht. In der Abteilung
„Steuerrecht“ wird der Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Steuerrecht diskutiert. Die Zukunft des Verwaltungsstrafrechts
im Hinblick auf Sanktionen, Rechtsschutz und Europäische Zusammenarbeit wird von der Abteilung „Strafrecht“
behandelt. Darüber hinaus gibt es noch ein rechtspolitisches Forum zum Thema „Erwartungen an die Rechtspolitik
zu Beginn der 23. Gesetzgebungsperiode“.
In seinem Festvortrag skizzierte Bundespräsident Dr. Fischer die geschichtliche Entwicklung der Grundrechte.
An Hand des Konfliktes zwischen dem Folterverbot einerseits und dem Recht auf Sicherheit zeigte er ein besonderes
Spannungsfeld in den Anforderungen an den Rechtsstaat auf. Grundsätzlich, so der Bundespräsident, könne
die Rechtssprechung nicht jede Situation zufrieden stellend und eindeutig erfassen. Hier sei das Gewissen des einzelnen
Entscheidenden gefragt. Gewissenskonflikte seien hier unvermeidbar. Der Bundespräsident lobte in diesem Zusammenhang
die Arbeit des Verfassungskonvents bezüglich der Weiterentwicklung der Grundrechte. Wichtig für ihn ist
dabei die Verankerung sozialer Grundrechte.
Im Mai 2007 wir der vierte Europäische Juristentag unter Österreichischer Leitung in Wien stattfinden. |