Anhebung des Pensionsalters in Österreich kein Thema  

erstellt am
27. 10. 06

 Khol: "Schließe Erhöhung des Pensionsalters auf 67 für Österreich aus!"
Wien (seniorenbund) - Während die deutsche Regierung gestern die Anhebung des Rentenantrittsalters auf 67 beschlossen hat, ist in Österreich eine solche Maßnahme nicht notwendig. Aufgrund der guten Pensionsreformen seit 1997, insbesondere der unter Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel durchgeführten Pensionssicherungsreform 2003 und Pensionsharmonisierung 2004, sind in Österreich die Pensionen laut einer Studie der EU-Kommission bis über 2050 hinaus in voller Höhe gesichert.

Seniorenbundobmann Dr. Andreas Khol: "Dank der rechtzeitig von der Bundesregierung unter Kanzler Schüssel durchgeführten, nachhaltigen Reformen, reicht es in Österreich aus, die bestehenden Gesetze wie vorgesehen konsequent umzusetzen."

 

Öllinger: Forderung nach Anhebung des Pensionsantrittsalters lenkt von tatsächlichen Problem ab
Wien (grüne) - „Die Forderung nach Anhebung des Pensionsantrittsalters, lenkt von den tatsächlichen Problemen mit den Pensionen ab“, meint der stv. Klubobmann und Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger und weiter: „Im Pensionsrecht hat die scheidende Regierung eine Großbaustelle hinterlassen. Es gibt unterschiedliche Beitragssätze, unterschiedliche Leistungshöhen, unterschiedliche Zugangsbestimmungen und vieles anders mehr, die zu erheblichen Ungerechtigkeiten und Fällen von Unterversorgung führen.“

„Es gibt mehr als genug zu tun und es wird Zeit, eine breite gesellschaftliche Debatte über das Altern in Würde, über Gerechtigkeit im Pensionsrecht und die Zukunft einer solidarischen Pensionsversicherung zu führen“, fordert Öllinger.

 

Hofer: Anhebung des Pensionsalters in Österreich nicht zielführend
"Damit stiege nur die Arbeitslosenquote."
Wien (fpd) -
Nachdem sich Pensionsexperte Bernd Marin dafür ausgesprochen hat, das Pensionsalter in Österreich von derzeit 65 Jahren nach dem Vorbild Deutschland weiter anzuheben, fordert die FPÖ ein klares Bekenntnis aller im Nationalrat vertretenen Parteien gegen eine weitere Erhöhung des Pensionsalters. Die FPÖ geht davon aus, dass eine solche Maßnahme letztendlich nur die Arbeitslosigkeit weiter erhöht, weil es für den Durchschnittsarbeitnehmer schwierig ist, in diesem Alter einen Arbeitsplatz zu finden.

Das Argument Marins, dass das Pensionsalter der erhöhten Lebenserwartung anzupassen sei, lässt FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer in dieser Form nicht gelten: "Der Durchschnittsösterreicher wird zwar älter, er ist aber im Alter nicht gesünder. Die Kosten für Pflege belegen das sehr klar. Es stellt sich daher vielmehr die Frage, wie lange jemand in der Lage ist, am Arbeitsmarkt zu bestehen. Was erwartet man sich von einem 65-jährigen Österreicher, der ein Leben lang schwere körperliche Arbeit geleistet hat? Experten wie Marin mögen sich zwar seriös mit der Problematik auseinandersetzen. Sie wissen aber nicht, was es bedeutet, über Jahrzehnte Schwerarbeit zu leisten. Das Pensionssystem wird sich nicht selbst finanzieren können. Hier hat der Staat seine soziale Verantwortung wahrzunehmen."

Vergleicht man die Zuschüsse des Staates an die Pensionisten nach dem ASVG, dem die Masse der Pensionsbezieher unterliegt, mit den Zahlungen an Pensionen aus dem öffentlichen Bereich, so ist nachvollziehbar, dass jede weitere Kürzung oder sonstige Schlechterstellung von Pensionen nach dem ASVG auch hinsichtlich der Nachfragewirksamkeit von als Pensionen ausbezahlten Transferleistungen strikt abzulehnen ist.

Hofer: "Grundsätzlich muss in Österreich gelten, dass der herrschende Grundsatz, nach 45 Arbeitsjahren oder spätestens mit 65 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen zu können, auch weiterhin aufrecht erhalten bleibt. Eine Umschichtung potentieller Pensionsbezieher in die Altersarbeitslosigkeit kann kein Mittel einer vernünftigen und am Menschen orientierten Politik sein."

Kritik übt die FPÖ auch am von der bisherigen Bundesregierung forcierten Kapitaldeckungsverfahren. Dieses wird, so Hofer, von der demographischen Entwicklung direkt betroffen sein. Diese Form der Altersvorsorge beruht auf dem Ansparen eines Kapitalstocks mit Hilfe des Kapitalmarkts, der dann nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten zur Versorgung im Alter herangezogen wird.

Hofer: "Die Wertentwicklung des investierten Kapitals hängt jedoch direkt von der Nachfrage ab und diese korreliert wiederum mit der Anzahl der Erwerbstätigen, die nun ihrerseits für ihre Altersvorsorge ansparen." Übersteigt jedoch das Volumen der von Pensionsbeziehern dem Kapitalmarkt entzogenen Mittel jenes der Nachfrage durch die Erwerbstätigen, so bewirkt dies einen enormen Druck auf die Marktpreise der zur Veranlagung herangezogenen Wertpapiere und vernichtet auf diese Weise jede Chance eines Vermögensaufbaus für die nachfolgende Generation.
Die FPÖ bezeichnet das Kapitaldeckungsverfahren unter Berücksichtigung der prognostizierten demographischen Entwicklung als unredliches Pyramidenspiel auf Kosten kommender Generationen von Pensionsbeziehern. Hofer: "Das Kapitaldeckungsverfahren kann bestenfalls eine gewisse Ergänzung zur Grundversorgung nach dem Umlageverfahren bieten. Die FPÖ lehnt eine Spekulation mit der Altersvorsorge ganzer Generationen entschieden ab."

Die FPÖ verlangt von einer neuen Bundesregierung auch eine Reparatur der Schwerarbeiterregelung. Diese sieht vor, dass Schwerarbeit nur dann berücksichtigt wird, wenn sie in den letzten 20 Berufsjahren für eine Dauer von zumindest 10 Jahren geleistet wurde. In diesem Fall kann man mit 60 in Pension gehen, hat jedoch trotzdem einen Abschlag von 9 Prozent zu verbuchen.

Hofer: "Wer also nun beispielsweise als Arbeiter von seinem 15. bis zu seinem 49. Lebensjahr beim Bau von Autobahnen Schwerstarbeit geleistet hat und danach als Maurergeselle beschäftigt war, hat keine Chance auf Zuerkennung des Schwerarbeiterstatus. Die Arbeit als Maurer gilt nicht als Schwerarbeit. Der Arbeitnehmer muss bis zu seinem 65. Lebensjahr weiterarbeiten. Die FPÖ fordert eine Anerkennung der Schwerarbeit unabhängig davon, wann sie geleistet wurde. Gleichzeitig sollen Schwerarbeiter abschlagsfrei früher in Pension gehen können."

 

Haubner: Keine Anhebung des Pensionsalters
"Müttergeld" in Österreich einführen
Wien (bzö) - BZÖ-Sozialministerin Ursula Haubner erteilte den Überlegungen, das Pensionsantrittsalter in Österreich zu erhöhen, eine klare Absage. "Österreich, das bestätigt auch eine Studie der EU, nimmt europaweit eine Vorbildfunktion ein. Mit dem BZÖ in der Regierung haben wir rechtzeitig die Pensionen, gerade für die jüngere Generation, nachhaltig gesichert", so Haubner. Österreich hat beispielsweise jährlich bereits um ca. ein Drittel mehr Durchschnittspension als Deutschland.

Die Fakten sprechen für den österreichischen Weg:

- 2006 und auch 2007 wurden und werden über 90% der Pensionen mit der vollen Inflationsabgeltung erhöht. - Ab 2009 erhalten alle Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflationsabgeltung. - Die durchschnittliche Pensionshöhe hat sich von 2000 bis August 2006 um 14,3 Prozent erhöht. - Auch die Kindererziehungszeiten werden seit 1.1.2005 für die Pension neu bewertet. Pro Kind werden bis zu 4 Jahre pensionsbegründende Zeiten auf Basis von 1.350 Euro angerechnet. Bestehende Einkommen werden additiv eingerechnet, womit SPÖ Forderungen in den Koalitionsverhandlungen längst umgesetzt sind. Für einen Eigenpensionsanspruch reichen schon 7 Erwerbsjahre, wenn die restlichen Jahre auf die notwendigen 15 Versicherungsjahre zB durch Kindererziehungszeiten aufgefüllt werden. - Die Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes für Alleinstehende wurde über die Armutsgrenze gehoben. Davon profitieren 188.000 Pensionistinnen und Pensionisten.

"Ich fordere die Koalitionsverhandler in SPÖ und ÖVP auf, Belastungen wie die Erhöhung des Pensionsantrittsalters und des Rentenbeitrages wie beispielsweise in Deutschland, in Österreich nicht zum Thema zu machen. Viel wichtiger wäre es, denjenigen Müttern über 60 Jahre, die aufgrund der Kindererziehung während der Zeit der großen Koalition keinen Anspruch auf eine eigene Pension erwerben konnten, mit einem Müttergeld monatlich soziale Gerechtigkeit zukommen lassen. Es ist unsere Verpflichtung als BZÖ, bei diesem berechtigten Anliegen von über 100.000 Frauen nicht locker zu lassen", bekräftigte Haubner abschließend.

 

 Leutner: "Nicht immer die gleiche Sau durch das Dorf treiben"
Leitender Sekretär: Anhebung des Pensionsantrittsalters nicht notwendig
Wien (ögb) - Gegen den Vorschlag von Sozialforscher Bernd Marin, in Österreich das Pensionsantrittsalter von derzeit 65 Jahre weiter anzuheben, spricht sich der ÖGB aus. "Es macht wenig Sinn, ständig die gleiche Sau durch das zu Dorf treiben", erklärt Dr. Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB. Statt die Forderung nach Anhebung des Pensionsalters in den Raum zu stellen, ist es viel wichtiger, konkrete Maßnahmen zu setzen, damit ältere ArbeitnehmerInnen die Chance haben, länger in Beschäftigung bleiben zu können, so Leutner.

Statt den Menschen einreden zu wollen, dass bei einer längeren Lebenszeit auch länger gearbeitet werden muss, sollte Marin auf dem Boden der Realität bleiben. Tatsache ist, dass schon jetzt Menschen mit 40 Jahren bereits allergrößte Probleme haben, noch am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Daher kann mit der Forderung nach Anheben des Pensionsantrittsalters das Problem nicht gelöst werden. "Was wir brauchen, sind Beschäftigungschancen für ältere ArbeitnehmerInnen", fordert Leutner und verweist auf die aktuelle Situation: "Viele ältere ArbeitnehmerInnen verlieren bereits Jahre vor der Pension ihren Arbeitsplatz und haben keine Chance auf einen Wiedereinstieg." Dazu kommt, dass die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-jährigen ArbeitnehmerInnen in Österreich extrem niedrig ist. Während der EU-15-Durchschnitt im Vorjahr bei 44,1 Prozent lag, kann Österreich lediglich einen Wert von 31,8 Prozent ausweisen.

Österreich hat großen Aufholbedarf
Österreich hat bei den älteren ArbeitnehmerInnen großen Nachholbedarf, um ihnen neue Perspektiven zu eröffnen. Leutner: "Inklusive SchulungsteilnehmerInnen, BezieherInnen von Pensionsvorschuss und Übergangsgeld hat sich die Zahl der Betroffenen im Alter ab 50 in den vergangenen fünf Jahren um ca. 16.700 Personen oder um 30 Prozent massiv erhöht. Gab es im Jahre 2000 noch rund 55.000 Betroffene, so waren dies im Jahre 2005 bereits ca. 72.000 Personen. Ein beträchtlicher Teil der älteren ArbeitnehmerInnen befindet sich damit im Status der Arbeitslosigkeit. Dies wird auch durch die hohe Quote der Langzeitarbeitslosigkeit bei Älteren verdeutlicht. Bei den über 45-Jährigen lag diese Quote im Jahre 2005 bei 24,7 Prozent. Im Vergleich dazu lag diese Quote im Durchschnitt aller Altersgruppen bei 18,9 Prozent.

Nationales Aktionsprogramm für ältere ArbeitnehmerInnen
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren keine nennenswerten Initiativen gesetzt, um die Arbeitsmarktlage älterer ArbeitnehmerInnen zu verbessern. Es mangelt an öffentlichen, aber auch an betrieblichen Maßnahmen, die einen längeren Verbleib im Erwerbsleben fördern würden. Eine massive Verbesserung der Erwerbschancen Älterer muss in Anbetracht dieser Zahlen daher eines der zentralen Ziele der Politik der nächsten Jahre sein. "Der ÖGB fordert daher die rasche Erstellung eines nationalen Aktionsprogramms für ältere ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen", verlangt Leutner abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
zurück