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Mündliche Verhandlung zum norwegischen Monopol für Glücksspiel an Geldautomaten |
erstellt am |
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Luxemburg-Kirchberg (eftacourt) - Als erster europäischer Gerichtshof wird der EFTA-Gerichtshof am
08.11. in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Norwegen über die Vereinbarkeit eines nationalen Glücksspielmonopols
mit europäischem Recht zu entscheiden haben. Die EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel, das Pendant
zur Europäischen Kommission, hat das Königreich Norwegen mit der Begründung verklagt, die Schaffung
eines staatlichen Monopols für den Betrieb von Geldspielautomaten verstosse gegen die Dienst-leistungs- und
Niederlassungsfreiheit im EWR-Abkommen. Dagegen wehrt sich Norwegen unter Berufung u.a. auf das Erfordernis der
Suchtbekämpfung. Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum verbindet die Staaten der Europäischen Union mit den drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Es ist im Wesentlichen deckungsgleich mit dem EG-Vertrag. Der EFTA-Gerichtshof erfüllt im Hinblick auf die genannten drei Staaten die gleiche Funktion wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Europäischen Union. Beide Gerichtshöfe unterhalten einen intensiven Dialog, der die Berücksichtigung der Urteile des jeweils anderen Gerichts mit einschliesst. Es ist deshalb zu erwarten, dass die Auseinandersetzung vor dem EFTA-Gerichtshof auch die Urteile des EuGH zum Glücksspiel in Rechtssachen wie Gambelli betreffen wird. Auf der anderen Seite dürfte das zu fällende Urteil des EFTA-Gerichtshofs als erste Luxemburger Entscheidung in einem Direktklageverfahren weit reichende Auswirkungen auf die derzeit in vielen Instanzen europaweit geführte juristische Diskussion über die Regulierung des Glücksspiels haben. Eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der juristischen Argumente in englischer Sprache kann auf der Website des Gerichtshofs unter http://www.eftacourt.lu herunter geladen werden. |
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