Bozen (lpa) - Fleisch aus Südtirol sowie Heil- und Gewürzpflanzen werden in Zukunft das Qualitätszeichen
tragen können. Die Landesregierung hat grünes Licht zur Nutzung des Qualitätszeichens in den beiden
Lebensmittelsektoren gegeben. „Die beiden neuen Produktmitglieder stärken die Familie der Südtiroler
Qualitätsprodukte und die damit verbundenen hartnäckigen Qualitätsbemühungen gewährleisten
bessere Produkte für die Konsumenten und Wertschöpfung für die Produzenten“, sind Landesrat Werner
Frick und Landesrat Hans Berger überzeugt.
„Beim Fleisch und bei den Gewürzen werden das Qualitätszeichen und die damit zu definierenden Qualitätsstandards
voll zur Anwendung kommen,“ so die Landesräte „und das positive Image Südtirols und seiner Qualitätsprodukte
weiter ausgebaut und davon profitiert nicht nur die gesamte Wertschöpfungskette, sondern schlussendlich auch
der Konsument, der sicher sein kann, dass Südtirol drinnen ist, wo Südtirol draufsteht.“
Die Landesregierung hat mit ihrer Entscheidung den Weg frei gemacht, damit nun auch Fleisch aus Südtirol sowie
Heil- und Gewürzpflanzen bei erfüllten Voraussetzungen das Qualitätszeichen führen können.
Bis zur tatsächlichen Anwendung des Gütesiegels bedarf es noch einer genauen Definition der Qualitätsstandards.
Zu diesem Zweck wurde für die Heil- und Gewürzpflanzen eine Fachkommission ernannt, deren Aufgabe es
ist, für das neue Qualitätsprodukt ein Pflichtenheft auszuarbeiten. Die Mitglieder für das Gremium
für den Fleischsektor sollen demnächst feststehen. „Die Qualitätsstandards müssen so definiert
werden, dass sie höher als der handelstypische Durchschnitt liegen“, erklärt Landesrat Frick. Dies ist
die Voraussetzung dafür, damit die Produkte das Qualitätszeichen tragen dürfen und damit dem Konsument
den hohen Qualitätsstandard signalisiert. Ebenso muss die Güte der Produkte von einer von der Europäischen
Union zertifizierten Kontrollstelle geprüft werden.
Sobald die Anwendungsrichtlinien für die Sektoren Fleisch und Gewürze ausgearbeitet sind, werden sie
vom Qualitätskomitee begutachtet und anschließend der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
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