Wien (bmf) - Mit 1. November 2006 ist ein Abkommen über finanzielle Kooperation
zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina in Kraft getreten. Damit wird ein bilateraler Rahmen für
die Gewährung österreichischer Soft Loans für Exportgeschäfte in diesem wichtigen Zielmarkt
geschaffen und die Bedeutung der finanziellen Kooperation hervorgehoben. Im Interesse aller Beteiligten soll eine
standardisierte und effiziente Vorgangsweise bei der Identifizierung, Prüfung und Implementierung einzelner
Soft-Loan Projekte sicher gestellt werden.
Das BMF hat mit diesem Abkommen im Rahmen seiner Aussenwirtschaftsstrategie einen weiteren Schritt gesetzt, der
Wachstum und Beschäftigung durch eine Steigerung von Exporten österreichischer Unternehmen nachhaltig
unterstützt.
Das Abkommen ist vorläufig auf zwei Jahre befristet und sieht einen indikativen Finanzierungsrahmen in Höhe
von 25 Millionen Euro vor. Weitere Abkommen mit ausgewählten Ländern innerhalb der österreichischen
Soft-Loan-Schwerpunktregionen befinden sich in Verhandlung. |