AK fordert Haftungsfonds für Betriebspensionsansprüche  

erstellt am
02. 11. 06

VfGH kippt steuerliche Verpflichtung, die Abfertigungs- und Pensionsrückstellung teilweise mit Wertpapieren decken zu müssen
Wien (ak) - Als Reaktion auf ein kolportiertes Urteil des Verfassungsgerichtshofs fordert die Arbeiterkammer die Beibehaltung eines Haftungsfonds für die Betriebspensionsansprüche von Arbeitnehmern. Hintergrund: Der VfGH hat die steuerliche Verpflichtung für Unternehmen gekippt, die Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen mit Wertpapieren bedecken zu müssen. Im Insolvenzfall gilt aber gerade diese Wertpapierdeckung im Falle der Pensionsrückstellungen als Sondermasse, die vorrangig zur Befriedigung der Ansprüche der ArbeitnehmerInnen gilt. "Das ist deshalb so wichtig, weil der Insolvenzausfallgeldfonds nur für einen geringen Teil der Betriebspensionsansprüche gerade steht", sagt Otto Farny, Pensionskassenexperte der AK Wien, "es darf aus unserer Sicht auf keinen Fall dazu kommen, dass sich wegen steuerlicher Bestimmungen dieser Haftungsfonds in Null auflöst. Im Falle des Falles brauchen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gewissheit, dass ihre Betriebspensionsansprüche sicher sind." Gegebenenfalls muss eine von den steuerlichen Bestimmungen unabhängige zivilrechtliche Vorschrift geschaffen werden, die die Beibehaltung des Haftungsfonds vorsieht.
 
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